Den Aufenthalt vorbereiten

Organisatorisches rund um den Aufenthalt an der Universität Bonn

Sie haben sich erfolgreich für ein (Austausch-)Studium an der Universität Bonn beworben und möchten wissen, wie Sie sich am besten auf Ihren Auslandsaufenthalt vorbereiten können? Auf dieser Seite finden Sie wichtige Informationen zu Formalitäten, Einrichtungen und Beratungsangeboten.

Vor der Anreise zum Studium in Bonn

Vor der Anreise zum Studium in Bonn (@Universität Bonn \ Quelle: YouTube)


Vor dem Aufenthalt

Schon bevor Sie Ihr Studium an der Universität Bonn beginnen, müssen Sie sich von Ihrem Heimatland aus um verschiedene organisatorische Dinge kümmern. Dazu gehören die Beantragung eines Visums (für Nicht-EU-Bürger*innen), der Abschluss einer Krankenversicherung sowie die Suche einer geeigneten Unterkunft.

Austauschstudierende erhalten zudem programmspezifische Informationen per E-Mail.

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Einreise und Visum

Studierende aus der EU bzw. aus Ländern, die dem Europäischen Wirtschaftsraum (Island, Liechtenstein, Norwegen) angehören, benötigen aufgrund der Freizügigkeit kein Visum zur Einreise bzw. Aufnahme eines Studiums in Deutschland. Lediglich ein gültiges Reisedokument wie z.B. ein Reisepass muss vorliegen.

Studierende aus Ländern, die nicht der Europäischen Union oder dem EWR  angehören, benötigen für die Einreise nach Deutschland ein Visum. Dieses sollten Sie vor Ihrer Abreise bei der zuständigen deutschen Auslandsvertretung im Heimatland beantragen, sobald Sie die Zulassung an der Universität Bonn erhalten haben. 

Ausnahmen: Staatsangehörige aus bestimmten Ländern wie z.B. Australien, Honduras, Israel, Japan, Kanada, Neuseeland, Südkorea, USA und der Schweiz können ohne Visum nach Deutschland einreisen. Für einen Aufenthalt zu Studienzwecken, der länger als drei Monate dauert, müssen Sie innerhalb der ersten drei Monate nach Einreise einen Aufenthaltstitel beim Ausländeramt beantragen, es sei denn, Sie besitzen bereits einen Aufenthaltstitel im Sinne der REST-Richtlinie in einem anderen Mitgliedsstaat der EU (siehe Infobox unten).

Die vollständige Liste zur Visumspflicht bzw. -freiheit finden Sie auf den Seiten des Auswärtigen Amts.

Wenn Sie eine Zulassung zum Studium erhalten haben, müssen Sie ein nationales Visum für den Aufenthalt zu Studienzwecken beantragen, das in der Regel für die Dauer von drei Monaten ausgestellt wird. Innerhalb dieser Gültigkeit muss nach Einschreibung an der Universität Bonn beim Ausländeramt der Stadt Bonn eine Aufenthaltserlaubnis beantragt werden.

Weitere Informationen zur Beantragung des richtigen Visums finden Sie auf der Webseite Studieren in Deutschland.

Studierende aus Drittstaaten, die in einem anderen EU-Staat studieren und dort bereits einen Aufenthaltstitel zu Studienzwecken im Sinne der REST-Richtlinie besitzen, müssen kein Visum beantragen. Sie müssen jedoch mindestens zwei Monate vor dem Beginn ihres Aufenthalts folgende Dokumente digital beim International Office der Universität Bonn einreichen:

  • Aufenthaltstitel des ersten EU-Mitgliedstaates (ausgestellt zu Studienzwecken und gültig für den gesamten Zeitraum der Mobilität),
  • anerkannter, gültiger und unterschriebener Pass/ Passersatz
  • Nachweis der Sicherung des Lebensunterhaltes (934 € / Monat; ab dem 01.09.2024: 992 € / Monat)
  • Krankenversicherungsnachweis

Alle Dokumente (außer Pass und Aufenthaltstitel) sollten bestenfalls auf Deutsch sein, mindestens aber auf Englisch. Andere Sprachen werden nicht akzeptiert.

Bitte beachten Sie, dass Sie im Rahmen der REST-Richtlinie nur für bis zu 360 in Deutschland studieren dürfen. Wenn Ihr Studienaufenthalt an der Universität Bonn länger als 360 Tage dauert, benötigen Sie in der Regel ein Visum für die Einreise und für den weiteren Aufenthalt eine Aufenthaltserlaubnis zum Zwecke des Studiums.

Versicherungen

In Deutschland müssen alle Studierenden krankenversichert sein. Studierende aus einem Mitgliedsstaat der EU/EFTA (dazu gehören Island, Liechtenstein, Norwegen und Schweiz) oder Studierende aus Ländern, mit denen Deutschland ein Sozialversicherungsabkommen hat, benötigen ihre Europäische Krankenversicherungskarte (European Health Insurance Card, EHIC) oder das Formblatt AT11 (Türkei). Diese erhalten Sie bei Ihrer Krankenkasse in Ihrem Heimatland. Mit der gültigen EHIC wenden Sie sich bitte an eine deutsche gesetzliche Krankenversicherung, diese wird der Universität Bonn Ihren Krankenversicherungsstatus in einem elektronischen Meldeverfahren mitteilen. 

Studierende aus Ländern, die nicht der Europäischen Union oder der EFTA angehören, sollten überprüfen, ob ihre (private) Krankenversicherung in ihrem Heimatland einen ausreichenden Versicherungsschutz für Deutschland bietet. Für Ihre (private) Krankenversicherung müssen Sie sich bei einer der gesetzlichen Krankenkassen oder Ersatzkasse eine Befreiungsbescheinigung ausstellen lassen, die Sie bei der Einschreibung vorlegen müssen.

Wenn Sie keine für Deutschland gültige Krankenversicherung haben, müssen Sie direkt nach Ihrer Ankunft in Bonn bei einer gesetzlichen Krankenkasse eine studentische Krankenversicherung abschließen (ca. 135 € pro Monat).

Bitte bedenken Sie, dass der studentische Versicherungsschutz erst mit Beginn des Semesters, dem 01.10. bzw. dem 01.04., in Anspruch genommen werden kann. Sollten Sie aus bestimmten Gründen vor diesem Zeitraum anreisen, empfehlen wir Ihnen zusätzlich eine Reisekrankenversicherung abzuschließen.

Diese Reisekrankenversicherung ist nur für kurze Zeiträume (weniger als drei Monate) gedacht und sollte für das gesamte Schengen-Gebiet Gültigkeit besitzen. Wir raten Ihnen dazu, sich bereits in Ihrem Heimatland über Angebote zu informieren und eine entsprechende Reisekrankenversicherung noch vor Ihrer Reise nach Deutschland abzuschließen.

Beachten Sie jedoch, dass Reisekrankenversicherungen keinen ausreichenden Versicherungsschutz für ein komplettes Studium in Deutschland bieten, sondern nur für einen kurzen Zeitraum gültig sind.

Der Sozialbeitrag, den Sie bei der Immatrikulation bezahlen müssen, beinhaltet eine Unfallversicherung für Unfälle, die auf Ihrem Weg zwischen der Universität und Ihrer Wohnung und auf dem Gelände der Universität passieren.

Empfehlenswert ist darüber hinaus, eine private Haftpflichtversicherung abzuschließen.

Wohnungssuche

Gerade zu Semesterbeginn sind preiswerte Zimmer in Universitätsstädten sehr begehrt. Kümmern Sie sich frühzeitig um eine Unterkunft! Sie sollten nicht in Bonn ankommen, ohne sich vorher um ein Zimmer oder zumindest eine Übernachtungsmöglichkeit für die ersten Tage/ Nächte nach Ihrer Anreise gekümmert zu haben. Bonner Studierende wohnen in der Regel entweder in Wohnheimen speziell für Studierende, mieten ein kleines Apartment oder ein Zimmer in einer Wohnung, einer sogenannten Wohngemeinschaft.

Das International Office der Universität Bonn kann Ihnen kein Zimmer vermitteln, unterstützt Sie jedoch mit Informationen bei der Zimmersuche.


Nach Ihrer Ankunft

Nach Ihrer Ankunft in Bonn müssen Sie einige Formalitäten erledigen wie zum Beispiel die Anmeldung bei der Stadt, die Eröffnung eines Bankkontos und die Einschreibung an der Universität. Unterstützung erhalten Sie dabei vom International Office im Rahmen der Welcome Days. Die Universität Bonn bietet Ihnen zudem ein vielfältiges Beratungs- und Betreuungsangebot, um Ihnen den Einstieg in Bonn zu erleichtern und Sie von Anfang an mit deutschen Studierenden in Kontakt zu bringen.

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Formalitäten

Wenn Sie länger als drei Monate in Bonn bleiben, müssen Sie sich innerhalb von zwei Wochen nach Ihrem Einzug in Ihr (Wohnheim-)Zimmer bei der Stadt Bonn anmelden.

Dazu können Sie über das Onlineformular des Bürgeramts (Dienstleistungszentrum Bonn) im Vorfeld einen Termin reservieren. Sie können sich alternativ auch in den Bürgerämtern Bad Godesberg, Bonn Beuel und Bonn Hardtberg anmelden.

Für die Anmeldung benötigen Sie:

Bitte bewahren Sie die Kopien der Meldebescheinigung auf. Sie benötigen sie noch, z. B. für den Erhalt eines Bibliotheksausweises oder die Eröffnung eines Bankkontos.

Studierende aus Nicht-EU/EWR-Ländern, die sich länger als drei Monate in Bonn aufhalten, müssen bei der Ausländerbehörde der Stadt Bonn eine Aufenthaltserlaubnis beantragen. Wenn Ihr Visum die gesamte Dauer ihres Aufenthaltes abdeckt, benötigen Sie keine weitere Aufenthaltserlaubnis.

Zur Beantragung der Aufenthaltserlaubnis müssen Sie das Formular ausfüllen, welches Sie ganz unten auf der Webseite der Ausländerbehörde finden. Nach Versenden des Antrags erhalten Sie eine Eingangsbestätigung und anschließend eine Mitteilung darüber, welche Unterlagen Sie zur Bearbeitung einreichen müssen. Bitte beachten Sie, dass das Verfahren eine Bearbeitungszeit von ungefähr 6 bis 8 Wochen in Anspruch nehmen kann.

Um an der Universität Bonn studieren zu können, müssen Sie sich zu Semesterbeginn immatrikulieren (= einschreiben).

Achtung: Der Einschreibungsprozess für Programmstudierende (u.a. Erasmus, Global Exchange Program) läuft anders ab als für Studierende mit Abschlussziel. Die betroffenen Studierenden erhalten dazu nach erfolgreicher Bewerbung für ein Austauschprogramm ausführliche Informationen per E-Mail.

Für die Einschreibung benötigen Studierende mit Abschlussziel:

  • den ausgefüllten Antrag auf Einschreibung
  • Zulassungsbescheid 
  • Personalausweis oder Reisepass in Kopie
  • elektronische Meldung der gesetzlichen Krankenkasse über Ihren Versicherungsstatus
  • Hochschulzugangsberechtigung (z.B. Abiturzeugnis) als amtlich beglaubigte Kopie 
  • Bachelorzeugnis und Transcript of Records (nur für Masterstudierende)
  • ggf. Nachweis der Deutschkenntnisse

Nach der Einschreibung erhalten Sie eine E-Mail mit den Überweisungsdaten für den Sozialbeitrag. Nach Eingang der Zahlung werden ein bis zwei Wochen später die Semesterunterlagen erstellt und Ihnen per Post zugeschickt bzw. an das International Office geschickt (bei Erasmus-Studierenden).

Nach erfolgreicher Einschreibung erhalten Sie folgende Unterlagen:

  • den Studierendenausweis, der gleichzeitig auch Fahrausweis im Verkehrsverbund Rhein-Sieg bzw. in ganz NRW (Semesterticket) ist,
  • mehrere Studienbescheinigungen,
  • das Überweisungsformular für den Sozialbeitrag, zur Rückmeldung in das Folgesemester sowie
  • eine Studiendokumentation.

Wenn Sie Ihr Bankkonto in einem Staat haben, der nicht am SEPA-Verfahren teilnimmt, empfehlen wir Ihnen, in Deutschland ein Girokonto zu eröffnen. Dies benötigen Sie, um zum Beispiel den Sozialbeitrag für die Immatrikulation und die Miete überweisen zu können. Für Studierende ist ein Girokonto in der Regel gebührenfrei. Bitte informieren Sie sich jedoch vorab bei der Bank oder Sparkasse über die genauen Konditionen.

Die Eröffnung eines Bankkontos kann nach Meldung beim Einwohnermeldeamt erfolgen. Sie benötigen dafür folgende Dokumente:

  • Personalausweis oder Reisepass
  • Kopie Ihrer Anmeldebestätigung der Stadt Bonn
  • Studierendenausweis bzw. eine Studienbescheinigung

Pro Wohnung oder Wohnheimzimmer muss in Deutschland ein sogenannter Rundfunkbeitrag von 18,36 € pro Monat an den Beitragsservice gezahlt werden. Mit diesem Beitrag werden in Deutschland die öffentlich-rechtlichen Fernseh- und Radiosender (im Gegensatz zu den rein kommerziellen Privatsendern) finanziert.

Sobald Sie beim Einwohnermeldeamt gemeldet sind, kann der Beitragsservice prüfen, ob für Ihre
Wohnung/ Ihr Wohnheimzimmer gezahlt wird. Sollte dies nicht der Fall sein, droht eine Geldstrafe.
Sollten Sie in einer WG o.ä. wohnen, muss der Beitrag nur pro Wohnung gezahlt werden und nicht
von jedem Mitbewohner.

Bitte melden Sie sich online an und vor Ihrer Abreise ab unter: www.rundfunkbeitrag.de

Organisatorisches kurz erklärt

Hier finden Sie Informationsvideos zu vielen Themen, die für die Vorbereitung und die erste Zeit Ihres Aufenthaltes wichtig sind. Die Videos sind in englischer Sprache, Sie können jedoch Untertitel einstellen (Deutsch und Englisch). Zu jedem Beitrag finden Sie außerdem unten die jeweilige Präsentation, um auf weiterführende Links zu klicken.

Visa and Residence Regulations (©Universität Bonn \ Quelle: YouTube)

Accommodation, City Registration and Broadcasting Fee (©Universität Bonn \ Quelle: YouTube)

Financial Matters (©Universität Bonn \ Quelle: YouTube)

Learning German (©Universität Bonn \ Quelle: YouTube)

Jobs and Internships (©Universität Bonn \ Quelle: YouTube)

Insurances – Health, Accident and Private Liability (©Universität Bonn \ Quelle: YouTube)

Präsentationen zu den Videos

Hier finden Sie die Präsentationen passend zu den obenstehenden Videos. In den Präsentationen können Sie auf die entsprechenden Links klicken.

Welcome Days für Internationale Studierende

Zu Beginn jedes Semesters laden wir alle neu anreisenden internationalen Studierenden und Promovierenden zu unseren Welcome Days ein. Während der Welcome Days haben Sie die Möglichkeit, sich auf verschiedenen Wegen zu den wichtigsten Themen, wie Einschreibung, Stadtanmeldung, Bankkontoeröffnung etc., zu informieren. Des Weiteren bieten die Welcome Days die Gelegenheit, andere internationale und deutsche Studierende und Promovierende bei unseren Freizeitveranstaltungen kennenzulernen.

Organisation des Studiums

Wenn Sie in Bonn angekommen sind und die wichtigsten Formalitäten erledigt haben, steht Ihrem Studienstart nichts mehr im Wege. Falls Sie in der ersten Semesterwoche an den Welcome Days des International Office teilnehmen, werden Sie dort bereits erste Informationen rund um Ihr Studium und die Einrichtungen an der Universität Bonn erhalten.

Weitere Informationen finden Sie auf verschiedenen Webseiten der Universität Bonn. Dort finden Sie auch Hinweise zu Unterstützungs- und Beratungsangeboten.

Beratungsangebote für internationale Studierende

Das International Office berät und unterstützt internationale Studierende bei organisatorischen Fragen rund um das Studium und den Aufenthalt in Bonn.

Kontakt
students@uni-bonn.de

Die Zentrale Studienberatung berät internationale Studieninteressierte bei der Studienorientierung und grundsätzlichen Fragen der Studienbewerbung.

Kontakt
+49 228 73-7080
zsb-int@uni-bonn.de

Das Studierendensekretariat ist erste Anlaufstelle in allen fachübergreifenden, administrativen Fragen des Studiums. Es kümmert sich u.a. um Bewerbungs- und Zulassungsverfahren, Einschreibung, Rückmeldung, Beurlaubung sowie Fach- und Studiengangänderungen.

Kontakt Team Internationale Studierende
intstud@verwaltung.uni-bonn.de
+49 228 73-4464
+49 228 73-4491

Das Referat für internationale Studierende des AStA informiert und berät internationale Studierende und begleiten sie durch alle Aspekte des neuen Lebens in Bonn. Das mehrsprachige Team besteht aus internationalen Studierenden, die zu Beginn ihres Aufenthalts in Deutschland mit ähnlichen Problemen konfrontiert waren. Per E-Mail oder Telefon bieten die Mitarbeitenden auch Unterstützung bei der Lösungsfindung sozialer, rechtlicher, kultureller und politischer Probleme an. 

Kontakt
international@asta.uni-bonn.de
+49 228 73-7040

Das iStart Karriere-Programm für internationale Studierende vermittelt wertvolle Fähigkeiten für den Einstieg in den deutschen Arbeitsmarkt. Während des Semesters wird ein vielfältiges Programm rund um das Thema Berufseinstieg angeboten.

Kontakt
Kristina Khrul
start@uni-bonn.de
+49 228 73-2419


Downloads

Hier finden Sie weiterführende Informationen wie unseren Incoming Guide, einen Flyer mit Freizeittipps und Informationen zur Unterkunftssuche.


Kontakt

International Office

Das International Office berät und unterstützt internationale Studierende bei organisatorischen Fragen rund um das Studium und den Aufenthalt in Bonn.

Adresse

Poppelsdorfer Allee 53
53115 Bonn

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