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Studienfach- und Hochschulwechsel

Überlegen Sie Ihr Studienfach oder die Hochschule zu wechseln, sind sich aber unsicher, was es alles zu beachten gibt und wie Sie vorgehen sollten? Auf dieser Seite finden Sie viele Informationen zum Studienfach- und Hochschulwechsel. Bei Fragen und Unterstützungsbedarf, wenden Sie sich gerne an die Zentrale Studienberatung.

Informieren und recherchieren

Aktuelle Zulassungsbeschränkung (zulassungsfrei/ zulassungsbeschränkt) und aktuelles Zulassungsverfahren, des gewünschten Studienfaches zum Zeitpunkt des geplanten Wechsels prüfen.

  • Bewerbungs- und Einschreibefristen Uni Bonn1210
  • Bei geplantem Hochschulwechsel auf den Webseiten der gewünschten ZielhochschuleBei geplantem Hochschulwechsel auf den Webseiten der gewünschten ZielhochschuleBei geplantem Hochschulwechsel auf den Webseiten der gewünschten ZielhochschuleBei geplantem Hochschulwechsel auf den Webseiten der gewünschten Zielhochschule9

Wichtiger Hinweis

Diese Website soll einen Überblick zum Studienfach- und Hochschulwechsel geben. Es ist möglich, dass im Einzelfall weitere Kriterien greifen oder weitere Dokumente benötigt werden. Abläufe können je nach Hochschule variieren. Bitte erkundigen Sie sich dazu bei der jeweiligen Zielhochschule/ beim jeweiligen Zielstudienfach.

Anrechnung und Bewerbung

  • Transcript of records (Auflistung der erbrachten Studien- und Prüfungsleistungen) des derzeitigen Studienfaches (aus BASIS) ausdrucken und von der für das derzeitige Studienfach zuständigen PrüfungsbehördeFachstudienberatung bescheinigen lassen.
  • Einstufungsempfehlung/ Anrechnungsbescheinigung unter Vorlage des transcript of records bei der Prüfungsbehörde/ Fachstudienberatung des Zielstudienfaches (der Zielhochschule) einholen.
  • (Nicht-)Anrechnungsbescheinigung wird von der Prüfungsbehörde erstellt.
  • Eine Überprüfung der Anrechnungsmöglichkeiten ist auch im Falle eines Hochschulwechsels in ein gleichnamiges Studienfach ratsam, denn Studienfächer können sich trotz Namensgleichheit inhaltlich voneinander unterscheiden.
  • Mit der Einschreibung und/ oder der Anmeldung zur Bachelor-/ Masterprüfung bzw. zu einer Modulprüfung muss i. d. R. Auskunft erteilt werden, ob in diesem oder einem Studienfach, das eine erhebliche inhaltliche Nähe aufweist, eine Prüfungsleistung nicht oder endgültig nicht bestanden wurde.
  • Eine endgültig nicht bestandene Prüfung bedeutet nicht zwangsläufig, dass ein Studium im entsprechenden Fachbereich ausgeschlossen ist. Ob und unter welchen Umständen fachverwandt weiter studiert werden kann, muss individuell geprüft werden.
  • Im Falle eines Hochschulwechsels wird ggf. zusätzlich eine Unbedenklichkeitsbescheinigung der bisherigen Hochschule angefordert.

Wenn ein Studienfach zulassungsbeschränkt ist, müssen Sie sich dafür grundsätzlich neu bewerben, auch im Fall eines Studienmodellwechsels.

Studienbewerber*innen, die Deutschen nicht gleichgestellt1411 sind, müssen sich auch für ein zulassungsfreies Studienfach bewerben. 

Sie können sich an der Uni Bonn sowohl für das erste als auch für ein höheres Fachsemester bewerben, sofern eine Einstufungsempfehlung/ Anrechnungsbescheinigung vorliegt. Damit erhöhen Sie ggf. Ihre Chancen auf einen Studienplatz.

Wenn ein Studienfach im jeweiligen höheren Fachsemester zulassungsbeschränkt ist, können Studienplätze nur vergeben werden, wenn nach Ablauf der Rückmeldefrist Plätze frei geblieben/ geworden sind.

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© Volker Lannert

Einschreibung

  • Wenn Sie sich für ein zulassungsbeschränktes Studienfach beworben haben, erfolgt die Ein- bzw. Umschreibung in dieses Fach im auf dem Zulassungsbescheid angegebenen Einschreibungszeitraum.
  • Für zulassungsfreie Studienfächer ist an der Uni Bonn keine vorherige Bewerbung notwendig. Bitte beachten Sie die Einschreibefristen.
  • Informationen zur Studienfach- und Studiengangänderung innerhalb der Uni Bonn (Umschreibung).
  • Informationen zur Einschreibung bei einem Hochschulwechsel an die Uni Bonn.
  • Bei weiteren Fragen zur Ein- oder Umschreibung wenden Sie sich bitte an das Studierendensekretariat.

Hinweise zum BAföG

Studienfach- und Hochschulwechsel können sich auf den Umfang und die Dauer der BAföG-Förderung auswirken. Ein einmaliger Fachrichtungswechsel innerhalb der ersten vier Fachsemester ist i. d. R. möglich, ohne den Anspruch auf Förderung zu verlieren. Bitte informieren Sie sich rechtzeitig beim Amt für Ausbildungsförderung zu Ihrer individuellen Situation. 

  • Für einen Fachwechsel zum vierten Semester ist eine schriftliche Stellungnahme mit Benennung eines wichtigen Grundes erforderlich.
  • Ab dem vierten Fachsemester muss für einen weiteren Förderungsanspruch bei Fachrichtungswechsel i. d. R. ein unabweisbarer Grund vorliegen (z. B. eine eintretende Behinderung/ Erkrankung, die dazu führt, dass das Studium nicht mehr durchgeführt werden kann und/ oder die Ausübung des angestrebten Berufs nicht mehr möglich ist).
  • Weitere Wechsel aus wichtigem Grund können dazu führen, dass das neue Studium nicht vollständig mit der Förderungsart Zuschuss/ zinsloses Staatsdarlehen gefördert wird. In jedem Fall ist eine schriftliche Stellungnahme mit Benennung des wichtigen Grundes auch für weitere Fachrichtungswechsel erforderlich.
  • Auch der Wechsel des Studienmodells (z. B. im Bachelor of Arts vom Zwei-Fach-Modell zum Kern- und Begleitfach-Modell) kann als Fachrichtungswechsel gelten.
  • Die rechtlichen Grundlagen finden Sie im Bundesausbildungsförderungsgesetz § 7 Abs. 3.
  • Der AStA der Universität Bonn bietet eine Rechtsberatung an.

Info-Veranstaltungen

Studienzweifel

Wenn Sie an Ihrem Studium zweifeln oder über einen Studiengangwechsel oder Studienabbruch nachdenken, finden Sie hier viele Beratungs- und Unterstüzungsangebote. Die Zentrale Studienberatung unterstützt Sie dabei, einen für Sie passenden Weg zu finden.

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