Hebammenwissenschaft
Der duale Bachelorstudiengang Hebammenwissenschaft vermittelt eine Doppelqualifikation: Er qualifiziert zur Ausübung des Berufs der Hebamme und schließt mit dem Erwerb des Bachelorgrades ab. Der Studiengang vereint Theorie und Praxis: Theorieblöcke (Vorlesungen, Seminare) wechseln sich mit Skilltrainings, Simulationstrainings und berufspraktischen Blöcken (klinisch und außerklinisch) ab, sodass ein direkter Einstieg in den Beruf möglich ist.
Im Mittelpunkt stehen der Erwerb einer fachwissenschaftlichen Grundkompetenz sowie die Persönlichkeitsbildung im Kontext des ganzheitlichen Verständnisses der Hebammentätigkeit, die nicht nur auf die Geburt beschränkt ist, sondern alle Aspekte von Schwangerschaft, Geburt, Wochenbett und Stillzeit umfasst. Die Fachdisziplinen im Studium sind Hebammenkunde, Naturwissenschaften und Medizin, Gesundheits- und Sozialwissenschaften, Psychologie und Ethik. Neben der Vermittlung von hebammenwissenschaftlicher Kenntnis ist die Vermittlung von psychologischem und ethischem Wissen wichtig. Auf dieser Basis sollen Studierende die für den Hebammenberuf essentielle Fähigkeit entwickeln, das eigene Handeln unter Berücksichtigung berufsethischer Werthaltungen reflektieren und begründen zu können. Auf professioneller Ebene wird dadurch die Kompetenz zum Perspektivenwechsel angebahnt.
Mögliche Berufsfelder:
Tätigkeit als angestellte oder freiberufliche Hebamme in klinischen und außerklinischen geburtshilflichen Abteilungen, besonders in Leitungspositionen, Tätigkeit im Bereich der Medizinpädagogik, in wissenschaftlichen Verlagen, in sozialen Einrichtungen und Beratungsstellen, in der Wissenschaft (Lehre/Forschung an Hochschulen, Forschungseinrichtungen etc.)
Prüfungsordnung (rechtsverbindliche Informationen)
HZB (z.B. Abitur) bzw. als gleichwertig anerkannte Vorbildung gem. § 10 Hebammengesetz - HebG
Deutschkenntnisse (Sprachniveau DSH 2, GeR C1 gem. DSH-Prüfungsordnung)
Unterzeichneter Ausbildungsvertrag mit der verantwortlichen Praxiseinrichtung (UKB) gemäß dem für den Ausbildungsteil festgelegtem Auswahlverfahren
Nachweis über die gesundheitliche Eignung zur Berufsausübung (z.B. Gesundheitszeugnis)
Nachweis über die dem Berufstand angemessene Würdigkeit und Zuverlässigkeit im eigenen Verhalten (z.B. polizeiliches Führungszeugnis)