Hebammenwissenschaft
Der duale Bachelorstudiengang Hebammenwissenschaft qualifiziert zur Ausübung des Berufs der Hebamme. Neben den berufsfeldspezifischen Qualifikationen sind der Erwerb einer wissenschaftlichen Grundkompetenz und die Persönlichkeitsbildung im Kontext eines Heilberufs wesentliche Qualifikationsziele. Berufsspezifische Qualifikationen sind u.a. die selbstständige und evidenzbasierte Förderung und Leitung physiologischer Prozesse während Schwangerschaft, Geburt, Wochenbett und Stillzeit.
Studierende erlernen das Erkennen von Risiken und Regelwidrigkeiten bei der Frau und dem Kind. Darüber hinaus liegt der Fokus im Studium auf wissenschaftsbasierter Planung, Organisation, Durchführung, Steuerung und Evaluation auch von hochkomplexen Betreuungsprozessen unter Berücksichtigung von Wirtschaftlichkeit, Effektivität, Qualität, Gesundheitsförderung und Prävention. Gleichzeitig werden Qualifikationen in personen- und situationsorientierter Kommunikation vermittelt, das eigene Handeln unter Berücksichtigung der rechtlichen, ökonomischen wie auch gesellschaftlichen Rahmenbedingungen und berufsethischen Werthaltungen und Einstellungen reflektiert und begründet. Die Förderung der Selbstständigkeit der Frauen und Wahrung ihres Rechts auf Selbstbestimmung während der reproduktiven Lebensphase unter Einbezug ihrer Lebenssituation, ihrer biographischen Erfahrungen sowie von Diversitätsaspekten, stehen im Mittelpunkt.
Durch die regelmäßige Integration von Praxisphasen ist sichergestellt, dass die theoretischen Lerninhalte im praktischen Einsatz direkt angewandt werden und die im praktischen Einsatz gemachten Erfahrungen in den theoretischen Abschnitten systematisch vertieft werden.
Mögliche Berufsfelder:
Tätigkeit als Hebamme in geburtshilflichen Abteilungen, auch in Leitungspositionen, als freiberufliche Hebamme, in Geburtshäusern, im Bereich der Medizinpädagogik, in wissenschaftlichen Verlagen, in sozialen Einrichtungen und Beratungsstellen, Lehrtätigkeit an Schulen, Managementaufgaben im Bereich Hebammenkunde, Wissenschaft (Lehre/Forschung an Hochschulen, Forschungseinrichtungen etc.)
Prüfungsordnung (rechtsverbindliche Informationen)
HZB (z.B. Abitur) bzw. als gleichwertig anerkannte Vorbildung gem. § 10 Hebammengesetz - HebG
Deutschkenntnisse (Sprachniveau DSH 2, GeR C1 gem. DSH-Prüfungsordnung)
Unterzeichneter Ausbildungsvertrag mit der verantwortlichen Praxiseinrichtung (UKB) gemäß dem für den Ausbildungsteil festgelegtem Auswahlverfahren
Nachweis über die gesundheitliche Eignung zur Berufsausübung (z.B. Gesundheitszeugnis)
Nachweis über die dem Berufstand angemessene Würdigkeit und Zuverlässigkeit im eigenen Verhalten (z.B. polizeiliches Führungszeugnis)