Master of Science
Molecular Cell Biology
M

Molecular Cell Biology

Alle biologischen Prozesse haben molekulare Grundlagen, die wir verstehen müssen, um das Leben an sich zu begreifen und die Ursachen von Krankheiten zu ergründen. Organismen stellen die höchste Form von Organisation dar und die ordnenden Prinzipien umspannen viele Größenordnungen von der Ebene der Moleküle, über Zellen bis hin zu einzigartigen Organen. Ziel des Studiengangs Molecular Cell Biology ist es, diese Prinzipien umfassend zu vermitteln. Die Studierenden erhalten einen Überblick über ein breites Spektrum an modernen zellbiologischen, biochemischen, genetischen und computergestützten Methoden und sind so in der Lage, grundlegende Fragestellungen der Biologie und medizinischen Forschung zu beantworten.

Die Ansiedlung des Masterstudiengangs in drei Fakultäten (die Mathematisch- Naturwissenschaftliche, die Medizinische und die Agrar-, Ernährungs- und Ingenieurwissenschaftliche Fakultät) eröffnet ein einmaliges Spektrum an thematischen Ausrichtungen und möglichen Wahlpflichtmodulen. Es ist expliziter Wunsch und Bestreben des Masterprogramms, den Absolvent*innen den direkten Weg in die Promotion zu ermöglichen.

Mögliche Berufsfelder:

Grundlagenforschung in allen Bereichen der Lebenswissenschaften sowie in der (bio-)medizinischen Forschung (Institute der Max-Planck-Gesellschaft, Großforschungseinrichtungen etc.), leitende Tätigkeit in der Pharmazeutischen Industrie, Wissenschaft (Lehre/Forschung an Hochschulen, Forschungseinrichtungen etc.)

Orts-NC (Spezielles Auswahlverfahren)
Master of Science
Ein-Fach
Englisch
4 Semester
Wintersemester

Prüfungsordnung (rechtsverbindliche Informationen)

Hochschulabschluss (in- oder ausländisch) in einem einschlägigen Fach (molekulare Ausrichtung)

Englischkenntnisse (Sprachniveau GeR C1)

Mindestnote 2,7 bzw. länderspezifisches Äquivalent

Praktische Kenntnisse in Biochemie, Molekularbiologie, Mikrobiologie und Zellbiologie im Umfang von je 5 ECTS (20 ECTS insgesamt) auf Bachelorniveau

Bestandene Prüfung zur Feststellung der Studierfähigkeit bei Studienbewerber*innen, die weder Deutsche noch Angehörige eines Mitgliedsstaats der EU sind.

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