Rechtswissenschaft
Allgemein gesagt regelt das Recht menschliches Verhalten durch ein Gefüge von Rechtsnormen. Die Rechtswissenschaft beschäftigt sich mit Problemen von Gesetzgebung und Rechtsprechung, nimmt kritisch zu ihnen Stellung und erarbeitet Alternativlösungen.
Das Ziel des Studiums ist es, die Grundregeln der Rechtsordnung begreifen und anwenden zu lernen. Sowohl das geschriebene Recht als auch das sogenannte Gewohnheitsrecht gehören jener Rechtsordnung an. Die Gesetze, in denen sich diese Regeln niedergeschlagen haben, bilden dafür das Fundament.
Die Fähigkeit einzelne Fälle mit dem Wissen über Normen und Normzusammenhänge verständig zu lösen beschränkt sich im Begleitfach auf eines der drei Kernfächer Zivlrecht, Strafrecht und Öffentliches Recht oder Grundlagen des Rechts (Rechtsgeschichte, -philosophie und Methodik).
Dieses Studienfach muss mit einem weiteren Fach kombiniert werden.
Sie möchten Volljurist*in werden? Die Studiengangsbeschreibung des Staatsexamens finden Sie auf dieser Website.
Mögliche Berufsfelder:
Verwaltung (Bundes-/Länder-/Bezirksregierungen, Kommunalverwaltungen), Auswärtiger Dienst, Internationale Organisationen (UN, WHO, OECD etc.), Wissenschaft (Lehre/Forschung an Hochschulen, Forschungseinrichtungen etc.), Journalismus, Öffentlichkeitsarbeit, Medien-/Kommunikationsbranche (Werbung, PR).
Im Übrigen korrespondieren mögliche Berufsfelder stark mit der Wahl des Kernfaches.
Sommersemester
HZB (z.B. Abitur)
Deutschkenntnisse (Sprachniveau DSH 2, GeR C1 gem. DSH-Prüfungsordnung)