Rechtswissenschaft
Allgemein gesagt regelt das Recht menschliches Verhalten durch ein Gefüge von Normen. Die Rechtswissenschaft beschäftigt sich mit Problemen von Gesetzgebung und Rechtsprechung, nimmt kritisch zu ihnen Stellung und erarbeitet Alternativlösungen.
Das Ziel des Studiums ist es, die Grundregeln der Rechtsordnung begreifen und anwenden zu lernen. Sowohl das geschriebene Recht als auch das sogenannte Gewohnheitsrecht gehören jener Rechtsordnung an. Die Gesetze, in denen sich diese Regeln niedergeschlagen haben, bilden dafür das Fundament. Es geht im Studium jedoch nicht darum, einzelne Gesetze und Paragraphen auswendig zu lernen, sondern sie richtig zu lesen, ihren Sinn und ihre Anordnungen zu erfassen sowie sie auf konkrete Fälle anzuwenden.
Die Technik, einzelne Fälle mit dem Wissen über Normen und Normzusammenhänge verständig zu lösen, wird in den drei Kernfächern Bürgerliches Recht, Strafrecht und Öffentliches Recht sowie in den Grundlagenfächern (Rechtsgeschichte, -philosophie und -methodik) gelehrt. Darauf aufbauend werden im Schwerpunktbereich die Kenntnisse in einzelnen Rechtsgebieten vertieft und ergänzt sowie interdisziplinäre und internationale Bezüge vermittelt.
Mögliche Berufsfelder:
Rechtspflege (Richter*in, Staatsanwält*in, Rechtsanwält*in, Notar*in, Strafvollzugsdienst), Verwaltung (Bundes-, Länder-, Bezirksregierungen, Kommunalverwaltungen, Finanz-, Zoll-, Polizeiverwaltung, Bahn, Post), Wirtschaft (Wirtschaftsprüfer*in, Industrie, Handel, Banken, Versicherungen, Verbände, Verlage), Auswärtiger Dienst, Internationale Organisationen (UN, WHO, OECD etc.), Journalismus, Wissenschaft (Lehre, Forschung)
Sommersemester
HZB (z.B. Abitur)
Deutschkenntnisse (Sprachniveau DSH 2, GeR C1 gem. DSH-Prüfungsordnung)
Prüfungsordnung
8191