Erasmus-Praktikum
Organisation und Ablauf

Vor dem Aufenthalt

Sie haben die Zusage Ihrer Erasmus-Fachkoordination für die Förderung eines Erasmus-Praktikums erhalten? Herzlichen Glückwunsch! Hier finden Sie Informationen zur organisatorischen Vorbereitung und für den Erhalt der Erasmus-Förderung.

Was muss ich tun, nachdem ich die Zusage für eine Erasmus-Förderung erhalten habe?

Das Wichtigste im Überblick

Registrieren Sie sich in Mobility-Online, dem Portal für Austauschprogramme. Bitte lesen Sie dazu die Anleitungen zur Registrierung aufmerksam und befolgen Sie die Hinweise in den E‑Mails, die Sie nach den einzelnen Registrierungsschritten erhalten.

Nach Abschluss der Online-Registrierung bestätigt Ihre Erasmus-Fachkoordination durch Abhaken in der Datenbank Ihre Aufnahme in die Erasmus-Förderung. Nach erfolgter Bestätigung der Fachkoordination in Mobility-Online wird Ihre Bewerbung im Dezernat Internationales weiterbearbeitet.

Die Checklisten geben Ihnen einen Überblick der zentralen organisatorischen Schritte und Fristen.


Welche Dokumente benötige ich für die Erasmus-Förderung?

Dokumente und Ablauf

Das vollständig ausgefüllte und von allen Parteien unterzeichnete Learning Agreement laden Sie mind. 4 Wochen vor Beginn des Auslandspraktikums in Mobility-Online hoch.

Bitte beachten Sie unbedingt unsere Hinweise zum Ausfüllen des Learning Agreements, die Übersicht der Erasmus-/ ISCED-Fachcodes und die Informationen für Arbeitgeber.

Anschließend erhalten Sie vom Dezernat Internationales per E-Mail weitere Informationen. Allgemeine Informationen zum organisatorischen Ablauf Ihrer Förderung finden Sie im Merkblatt und auf der Checkliste.

Änderungen am ursprünglich vereinbarten Programm können Sie jederzeit beantragen. Ausführliche Informationen zur Vorgehensweise bei Änderungen, Verkürzung oder Verlängerung Ihres Aufenthaltes finden Sie im Merkblatt.

Laden Sie eine aktuelle Studienbescheinigung in Ihrem Mobility-Online Account hoch. Sollte Ihr Praktikum in einem späteren Semester stattfinden, ist eine weitere Bescheinigung hochzuladen.

Sie erhalten Zugang zu der Sprachlernplattform „Online Language Support“ (OLS). Hier können Sie Sprachtests in allen EU-Sprachen (plus Norwegisch und Türkisch) ablegen und im Anschluss kostenlos Sprachkurse nutzen. Tests und Kurse sind nicht verpflichtend, aber sehr hilfreich für die Vorbereitung auf Ihren Aufenthalt. Eine Anleitung für den Zugang zur OLS-Plattform finden Sie unter „Zentrale Dokumente“ oben.

Die vertragliche Grundlage für den Erhalt des Erasmus-Zuschusses, das Grant Agreement, erhalten Sie circa einen Monat vor Beginn Ihres Auslandsaufenthaltes.

Im Projekt 2023 muss es von Ihnen rechtzeitig vor Beginn Ihres Aufenthaltes ausgedruckt, unterschrieben und zweifach als Originaldokument im Dezernat Internationales eingereicht werden.

Ab dem Projekt 2024 reichen Sie das Grant Agreement als Upload unterschrieben in Mobility-Online ein.

Wenn dem Dezernat Internationales das Grant Agreement und das Learning Agreement korrekt vorliegen, haben Sie alles Nötige für den Erhalt der Ersten von zwei Erasmus-Raten eingereicht (70% der Gesamtförderung). Auszahlungen erfolgen laufend, sobald uns die nötigen Dokumente vorliegen. Die Restzahlung (30%) erhalten Sie nach dem Ende Ihres Erasmus-Aufenthaltes. Weitere Details hierzu finden Sie im Abschnitt Nach dem Aufenthalt.

Wenn Sie die geforderten Unterlagen zu den genannten Terminen nicht einreichen oder keine plausible Begründung hierzu abgeben, werden Sie von der Auszahlung der Förderung ausgeschlossen und müssen den gesamten bereits gezahlten Mobilitätszuschuss zurückzahlen.

Gemäß den Erasmus-Bestimmungen dürfen nur Studierende, die alle verpflichtenden Unterlagen eingereicht haben, eine Förderung erhalten.


Was sollte ich bei der Vorbereitung noch bedenken?

Wichtig für die Vorbereitung

Für Studierende, die ein Erasmus-Praktikum absolvieren, besteht die Verpflichtung, über ausreichenden Kranken-, Haftpflicht- und Unfallversicherungsschutz zu verfügen.

Klären Sie vor Ihrer Abreise, ob und in welchem Umfang Ihre Krankenkasse auch im Ausland gültig ist. Studierende, die gesetzlich versichert sind, erhalten für Aufenthalte in EU-Ländern und jenen Ländern, mit denen Deutschland ein Sozialversicherungsabkommen abgeschlossen hat, von ihrer Krankenkasse die Europäische Krankenversicherungskarte (EHIC). Sie sichert im europäischen Gastland in der Regel den Versicherungsschutz, der auch einheimischen Studierenden zusteht. Dieser kann von dem abweichen, was Sie in Deutschland gewohnt sind.

Als Privatversicherte sollten Sie sich (gegebenenfalls zusätzlich zu einer Versicherungskarte) eine Versicherungsbescheinigung in der Sprache Ihres Gastlands, mindestens jedoch in Englisch, ausstellen lassen.

Die Abdeckung durch die Europäische Krankenversicherungskarte oder eine private Versicherung ist oft jedoch unzureichend, insbesondere wenn ein Rücktransport oder besondere medizinische Eingriffe notwendig werden. Für solche Fälle, insbesondere den Rücktransport, sollte eine ergänzende, private Versicherung abgeschlossen werden. Auch die Absicherung im Falle der Ausreise in Gebiete mit einer Reisewarnung und in Pandemiefällen sollten Sie abklären.

Erkundigen Sie sich daher bei Ihrer deutschen Krankenkasse über die Leistungen Ihrer ausländischen Partnerversicherungen und schließen Sie im Zweifel eine zusätzliche Auslandskrankenversicherung ab.

Krankenversicherung im Falle eines bezahlten Praktikums
Sobald Sie in Ihrem Gastland eine (auch geringfügige) Beschäftigung aufnehmen oder ein Arbeitsentgelt im Rahmen eines Praktikums erhalten, gilt das Sozialversicherungsrecht dieses Staates. Das heißt, Sie müssen eine Krankenversicherung im Gastland abschließen.

Bitte informieren Sie sich diesbezüglich bei Ihrer Praktikumsstelle. Setzen Sie sich mit Ihrer (gesetzlichen) Krankenkasse in Deutschland in Verbindung und informieren Sie die zuständigen Sozialversicherungsträger in Ihrem Aufenthaltsstaat über die Aufnahme der Beschäftigung/ selbstständigen Tätigkeit.

Weitere Informationen zur gesetzlichen Krankenversicherung während des Praktikums finden Sie bei der Deutschen Verbindungsstelle Krankenversicherung – Ausland.

Die Türkei macht spezielle Vorgaben für die Krankenversicherung. Beachten Sie hierzu bitte diese Hinweise zur Versicherung in der Türkei für Erasmus-Studierende.

Andere Versicherungen (Haftpflicht- und Unfallversicherung)
Bitte beachten Sie, dass Sie in der Zeit Ihres Auslandsaufenthaltes nicht über die Universität Bonn für Unfälle versichert sind, die auf Ihrem Weg zwischen Arbeitsort und Ihrer Wohnung sowie auf dem Gelände des Arbeitgebers passieren. Bitte informieren Sie sich deshalb bei Ihrem Arbeitgeber, ob Sie dort unfallversichert sind. Sollten Sie nicht über den Arbeitgeber unfallversichert sein, müssen Sie sich privat um ausreichenden Versicherungsschutz kümmern.

Neben der Krankenversicherung müssen Sie folgende Versicherungen haben:

  • Haftpflichtversicherung mit Auslandsschutz
  • Unfallversicherung (mit Auslandsschutz oder ggf. über Praktikumsgeber)

Als Erasmus-Praktikant*in können Sie z.B. über den DAAD eine kombinierte Kranken-, Unfall- und Privathaftpflichtversicherung abschließen.

Darüber hinaus kann es sein, dass für Ihr Gastland der Abschluss weiterer Versicherungen ratsam ist. Beispielsweise in Frankreich verlangen Vermieter in der Regel den Nachweis einer Hausratsversicherung. In den Länderinformationen des DAAD finden Sie weitere Informationen zu Ihrem Gastland.

Um sich den Start in das Auslandspraktikum zu erleichtern, sollten Sie sich mindestens im Semester vor Ihrer Abreise regelmäßig mit der Arbeitssprache und, wenn abweichend, auch mit der Landessprache Ihres Ziellandes beschäftigen.

Auch an der Universität Bonn gibt es zahlreiche Möglichkeiten, Fremdsprachen zu lernen. Eine Zusammenstellung von Angeboten innerhalb und außerhalb der Universität finden Sie im Abschnitt „Sprachliche Vorbereitung“ auf der Webseite Organisatorisches.

Bei der Planung eines Auslandsaufenthalts sollte auch das Thema Sicherheit berücksichtigt werden. Das ist nicht erst seit der Corona-Pandemie wichtig.

Abonnieren Sie sich daher unbedingt die Reisehinweise des Auswärtigen Amts für Ihr Zielland oder installieren Sie die App „Sicher Reisen“ auf Ihrem Smartphone.

Außerdem tragen Sie sich bitte in die Krisenvorsorgeliste „Elefand“ ein. Nach dem Aufenthalt sollten Sie sich wieder austragen!

Weitere nützliche Hinweise

Innerhalb der EU und der EFTA-Staaten gilt grundsätzlich Reisefreiheit. Achten Sie aber unbedingt darauf, dass Ihr Personalausweis noch mindestens für die Dauer des geplanten Auslandsaufenthalts gültig ist.

Türkei
Erkundigen Sie sich bitte rechtzeitig bei einem der Generalkonsulate der Türkei in Deutschland und bei Ihrer Gastinstitution über die aktuellen Einreisebedingungen.

Großbritannien
Seit dem Brexit ist in der Regel ein Temporary Worker-Government Authorised Exchange Visum (GAE) erforderlich, es sei denn, Sie absolvieren einen „research stay“ an einer Forschungseinrichtung oder Hochschule. Weitere Informationen finden Sie auf der Webseite Praktikum im Ausland ganz unten.

Wenn Sie die Staatsangehörigkeit eines Nicht-EU/ EFTA-Staates besitzen, beachten Sie bitte folgende Hinweise:

Praktika an einer Hochschule
Studierende aus Drittstaaten, die einem Aufenthaltstitel in Deutschland haben, wird über die sogenannte EU-Rest-Richtlinie im europäischen Ausland eine Aufenthaltserlaubnis zum Zweck des Praktikums erteilt (ausgenommen Dänemark, Irland und Großbritannien). Genauere Informationen hierzu erfragen Sie bitte beim International Office Ihrer Gasthochschule. Wenn Sie sicher sind, dass Sie keinen Aufenthaltsstatus gemäß der Rest-Richtlinie besitzen, denken Sie bitte frühzeitig an die Visumsbeantragung.

Praktika außerhalb einer Hochschule
Im Falle eines Praktikums außerhalb einer Hochschule ist für Studierende mit Nicht-EU/ EFTA-Staatsangerhörigkeit weiterhin ein Visum über die jeweilige Botschaft zu beantragen.

Bitte erkundigen Sie sich auch bei der Zuwanderungsstelle und der Botschaft Ihres Ziellandes nach den für Sie geltenden Regelungen und erforderlichen Schritten.

Bitte beachten Sie, dass es abhängig von Ihrem Aufenthaltstitel eventuell auch erforderlich ist, dass Sie vor Ihrer Ausreise den Erasmus-Auslandsaufenthalt bei der Ausländerbehörde anzeigen. Bei längerer Abwesenheit (über 6 Monate) erlischt sonst Ihr Aufenthaltstitel in Deutschland. Wenn Sie eine Bescheinigung über Ihren Platz im Erasmus-Programm zur Vorlage bei der Ausländerbehörde benötigen, stellt Ihnen das Dezernat Internationales diese gerne aus.

Neben den vielen organisatorischen Dingen, die Sie bei der Vorbereitung bedenken müssen, sollte auch die Beschäftigung mit Ihrem Gastland nicht zu kurz kommen. Die DAAD Länderinformationen ermöglichen Ihnen hierbei einen guten Einstieg.

Im Abschnitt „Interkulturelle Vor- und Nachbereitung“ unter Organisatorisches finden Sie eine Zusammenstellung von weiteren Angeboten innerhalb und außerhalb der Universität Bonn.


Kontakt

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Anne Bredendiek

Erasmus-Praktikum (Outgoing)

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53115 Bonn

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  • Montag
    10.00 - 12.30 Uhr

  • Mittwoch (Telefon oder Zoom)
    14.00 - 16.00 Uhr

  • und nach Vereinbarung

Weiterführend zum Thema

Während des Aufenthalts

Hier finden Sie Informationen zur organisatorischen Vorbereitung und für den Erhalt der Erasmus-Förderung.

Nach dem Aufenthalt

Ihr Erasmus-Praktikum ist vorbei und Sie möchten sich einen Überblick verschaffen, was nach Ihrer Rückkehr zu tun ist?

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