Erasmus-Praktikum
Organisation und Ablauf

Während des Aufenthalts

Sie sind in Ihr Erasmus-Praktikum gestartet und möchten wissen, was Sie für die Erasmus-Förderung beachten müssen? Dann sind Sie hier richtig.

Was muss ich für die Erasmus-Förderung beachten?

Dokumente und Ablauf

Ein Confirmation of Arrival ist vonseiten der Uni Bonn nicht mehr notwendig. Sollten Sie eins erhalten, können Sie es für Ihre Akten weglegen.

Je nachdem, wann Sie das Learning Agreement und Grant Agreement eingereicht haben, kann die erste Förderrate damit bereits vor Antritt des Auslandsaufenthaltes gezahlt werden.

Eine Verlängerung Ihres Langzeit-Auslandspraktikums ist grundsätzlich möglich soweit die maximale Förderdauer nicht überschritten wird und noch ausreichend noch finanzielle Mittel zur Verfügung stehen. Weitere Informationen hierzu finden Sie im Merkblatt.

Eine Verlängerung ist im Falle von Short-Term/Blended Mobilities nicht möglich!

Lassen Sie sich am Ende Ihres Praktikums von Ihrer Praktikumsstelle das Traineeship Certificate ausfüllen. 

Kurzaufenthalte zu Studienzwecken müssen mit dem Confirmation of Stay nachgewiesen werden.

Achten Sie bitte darauf, dass die Dauer der im Learning Agreement festgelegten gleicht.


Kontakt

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Anne Bredendiek

Erasmus-Praktikum (Outgoing)

0.003

Poppelsdorfer Allee 53

53115 Bonn

Sprechzeiten

Bitte buchen Sie einen Termin über eCampus

  • Montag
    10.00 - 12.30 Uhr

  • Mittwoch (Telefon oder Zoom)
    14.00 - 16.00 Uhr

  • und nach Vereinbarung

Weiterführend zum Thema

Vor dem Aufenthalt

Hier finden Sie Informationen zur organisatorischen Vorbereitung und für den Erhalt der Erasmus-Förderung.

Nach dem Aufenthalt

Ihr Erasmus-Praktikum ist vorbei und Sie möchten sich einen Überblick verschaffen, was nach Ihrer Rückkehr zu tun ist?

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