Während des Aufenthalts
Sie sind in Ihr Erasmus-Praktikum gestartet und möchten wissen, was Sie für die Erasmus-Förderung beachten müssen? Dann sind Sie hier richtig.
Was muss ich für die Erasmus-Förderung beachten?
Dokumente und Ablauf
- Traineeship Certificate (Learning Agreement after the Mobility nur für Praktika) (PDF)
- Confirmation of Stay (für Kurzaufenthalte zu Studienzwecken) (PDF)
Ein Confirmation of Arrival ist vonseiten der Uni Bonn nicht mehr notwendig. Sollten Sie eins erhalten, können Sie es für Ihre Akten weglegen.
Je nachdem, wann Sie das Learning Agreement und Grant Agreement eingereicht haben, kann die erste Förderrate damit bereits vor Antritt des Auslandsaufenthaltes gezahlt werden.
Eine Verlängerung Ihres Langzeit-Auslandspraktikums ist grundsätzlich möglich soweit die maximale Förderdauer nicht überschritten wird und noch ausreichend noch finanzielle Mittel zur Verfügung stehen. Weitere Informationen hierzu finden Sie im Merkblatt.
Eine Verlängerung ist im Falle von Short-Term/Blended Mobilities nicht möglich!
Lassen Sie sich am Ende Ihres Praktikums von Ihrer Praktikumsstelle das Traineeship Certificate ausfüllen.
Kurzaufenthalte zu Studienzwecken müssen mit dem Confirmation of Stay nachgewiesen werden.
Achten Sie bitte darauf, dass die Dauer der im Learning Agreement festgelegten gleicht.
Kontakt
Anne Bredendiek
0.003
Poppelsdorfer Allee 53
53115 Bonn
Sprechzeiten
Bitte buchen Sie einen Termin über eCampus
- Montag
10.00 - 12.30 Uhr - Mittwoch (Telefon oder Zoom)
14.00 - 16.00 Uhr - und nach Vereinbarung
Weiterführend zum Thema
Vor dem Aufenthalt
Hier finden Sie Informationen zur organisatorischen Vorbereitung und für den Erhalt der Erasmus-Förderung.
Nach dem Aufenthalt
Ihr Erasmus-Praktikum ist vorbei und Sie möchten sich einen Überblick verschaffen, was nach Ihrer Rückkehr zu tun ist?