Global Exchange Program: Bewerbung
Sie haben sich für ein Austauschstudium für ein oder zwei Semester im Ausland mit dem Global Exchange Program entschieden? Hier finden Sie alle Informationen und Formulare für Ihre Bewerbung.
Bewerbungsverfahren
Das Wichtigste im Überblick
- Zum Bewerbungszeitpunkt sowie im gesamten Zeitraum des geplanten Aufenthalts an der Universität Bonn voll immatrikulierte Studierende: Bachelor- oder Staatsexamensstudierende ab dem 2. Fachsemester, Masterstudierende ab dem 1. Fachsemester
- Gute bis sehr gute Studienleistungen
- Erfüllung der Bewerbungsanforderungen der ausgewählten Gastuniversität(en) und
- den jeweiligen Mindestanforderungen entsprechende Sprachkenntnisse
Bitte informieren Sie sich vor Ihrer Bewerbung selbstständig zu den individuellen Bewerbungsanforderungen der Gastuniversität (insbesondere Studienangebot, Notendurchschnitt und Sprachnachweis).
Individuelle Zulassungsvoraussetzungen, Studienmöglichkeiten und weitere Informationen der einzelnen Partnerhochschulen finden Sie in unserem Suchportal für Austauschprogramme.
Die Bewerbungsfristen sind nach Ländergruppen aufgeteilt. Für jede Ländergruppe gibt es eine Bewerbungsfrist pro akademischem Jahr. Sie können sich je Bewerbungsfrist für maximal 3 Partnerhochschulen der jeweiligen Ländergruppe bewerben. Der Studienbeginn* ist dann jeweils im darauffolgenden akademischen Jahr.
Bewerbungen für das akademische Jahr 2025/26 (bzw. Australien im Kalenderjahr 2026) sind bis zu den folgenden Fristen möglich:
Nordamerika, Afrika und das Vereinigte Königreich: 13. November 2024
Asien (außer Israel): 24. November 2024
Lateinamerika und Israel*: 16. Februar 2025
Australien: 25. Mai 2025
*Bewerbungen für Israel sind zwar grundsätzlich möglich, sollte allerdings zwei Monate vor Ihrer Ausreise noch immer eine Reisewarnung des Auswärtigen Amtes bestehen, wird der Aufenthalt trotz ggf. erfolgreicher Bewerbung nicht stattfinden können.
Zusätzliche Bewerbungsfristen
Sonderprogramm „Studium und Praktikum mit dem Washington Semester Program“ an der American University, USA: 01. März 2025 für das Wintersemester 2025/26;
15. Juli 2025 für das Sommersemester 2026.
*Die Semesterzeiten können sich im außereuropäischen Ausland deutlich von den Semesterzeiten in Deutschland unterscheiden. Infos zu den Semesterzeiten an der jeweiligen Gastuniversität finden Sie in unserem Suchportal für Austauschprogramme.
Fristen für das Gutachten
Für die Bewerbung ist auch ein Gutachten erforderlich. Nähere Informationen können Sie dem Formular-Vordruck sowie der Checkliste unter Downloads entnehmen.
Die Gutachten sollten idealerweise bereits zur regulären Bewerbungsfrist vorliegen. Wenn zum Ablauf der Frist zu Ihrer sonst vollständigen Bewerbung noch kein Gutachten vorliegt, erhalten Sie automatisch eine Benachrichtigung. Das Gutachten kann dann innerhalb von sieben Tagen nachgereicht werden.
Gutachten für das akademische Jahr 2025/26 (bzw. Australien im Kalenderjahr 2026) müssen somit spätestens bis zu den folgenden Fristen im Dezernat Internationales vorliegen:
Nordamerika und Afrika: 20. November 2024
Asien (außer Israel): 01. Dezember 2024
Lateinamerika und Israel: 23. Februar 2025
Australien: 01. Juni 2025
Die Bewerbung erfolgt über unser Online-Bewerbungsportal Mobility-Online. Dort müssen Sie unter anderem folgende Unterlagen als PDF-Dateien hochladen, die für Ihre Bewerbung unbedingt erforderlich sind:
Obligatorisch
- Motivationsschreiben*
- Lebenslauf
- Transcript of Records
- Nachweis der Sprachkenntnisse (siehe Checkliste bezüglich der konkreten Voraussetzungen wie Alter und Art des Testes; Übersicht Sprachnachweise)
- Studienbescheinigung
- Gutachten*
- Checkliste für die Bewerbung*
Gegebenenfalls
- Abiturzeugnis (nur Bachelorstudierende bis einschließlich zum 3. Fachsemester zum Zeitpunkt der Bewerbungsfrist)
- Bachelorzeugnis (nur Masterstudierende)
- Exposé von maximal 4 Seiten (nur Promovierende, die sich auf einen Forschungsaufenthalt bewerben)
* Formulare für das Motivationsschreiben und das Gutachten sowie die Checkliste für die Bewerbung finden Sie unter Downloads. Bitte verwenden Sie unbedingt die zur Verfügung gestellten Vordrucke.
Wenn Sie sich für das Global Exchange Program bewerben möchten, gehen Sie wie folgt vor:
Registrierung bei Mobility-Online
Die Bewerbung erfolgt über unser Online-Bewerbungsportal Mobility-Online. Bitte lesen Sie dazu die Anleitung zur Registrierung auf Mobility-Online aufmerksam und befolgen Sie die Hinweise in den E-Mails, die Sie nach den einzelnen Registrierungsschritten erhalten (prüfen Sie auch den Spam-Ordner Ihres Mail-Accounts).
Vervollständigung Ihrer Bewerbung
Sobald Sie Ihre Registrierung abgeschlossen haben, können Sie über das Bewerbungsportal Mobility-Online Ihre persönlichen Angaben vervollständigen und die erforderlichen Bewerbungsunterlagen hochladen. Es ist möglich, die Bewerbung zwischenzuspeichern, bevor Sie diese final über das Portal absenden.
Nachdem Sie Ihre Online-Bewerbung eingereicht haben, erhalten Sie eine automatische Eingangsbestätigung. Nach Erhalt der Eingangsbestätigung bitten wir, von individuellen Rückfragen zum Status der Bewerbung abzusehen.
Tipps für eine erfolgreiche Bewerbung
Informieren Sie sich vor Ihrer Bewerbung mithilfe der Webseiten zum Global Exchange Program und unseres Suchportals für Austauschprogramme. Bitte prüfen Sie unbedingt die Checkliste und die FAQs auf dieser Seite. Bei weiteren Fragen nutzen Sie die Möglichkeit unserer Sprechstunden.
Neben der Erfüllung der grundsätzlichen Bewerbungsvoraussetzungen (siehe oben) erfolgt die Auswahl auf Grundlage der folgenden Kriterien:
- Gute bis sehr gute Studienleistungen
- Akademische Motivation und Begründung des Studienvorhabens*
- Persönliche Motivation
- ehrenamtliches interkulturelles, soziales und/oder politisches Engagement innerhalb und/ oder außerhalb der Hochschule
- Bereitschaft zu Botschafter*innenaktivitäten an der Gastuniversität (beispielsweise Teilnahme an Study Abroad Fairs)
Wir weisen an dieser Stelle nochmals darauf hin, dass in Bezug auf Studienleistungen und Sprachkenntnisse die Voraussetzungen der ausgewählten Gastuniversität(en), für welche Sie sich bewerben, als Mindestanforderung maßgeblich sind. Informationen zu den Voraussetzungen finden Sie in unserem Suchportal für Austauschprogramme.
* Bitte beachten Sie, dass Sie an der Gastuniversität Kurse im Umfang eines Vollzeitstudiums absolvieren sollen. (Spezifische Vorgaben der ausgewählten Gastuniversität erhalten Sie gegebenenfalls nach der Zusage.) Diese Kurse sollten Ihnen möglichst für Ihr Studium an der Universität Bonn anerkannt werden können. In der Regel sollte primär ein Fachstudium und kein alleiniger Besuch von Sprachkursen erfolgen.
Das Global Exchange Program wird zentral vom Dezernat Internationales betreut. Sie bewerben sich in einem ersten Schritt über das Online-Bewerbungsportal Mobility-Online.
1. Nach Ablauf der Bewerbungsfrist
Nach Ablauf der Bewerbungsfrist werden alle vollständig und fristgerecht eingereichten Bewerbungen formal geprüft.
2. Circa 4 Wochen nach Ablauf der Bewerbungsfrist
Erfüllt Ihre Bewerbung die formalen Voraussetzungen, wird diese im Auswahlverfahren durch das Dezernat Internationales sowie Fachvertreter*innen berücksichtigt. Die Auswahl erfolgt entweder ausschließlich auf Grundlage der schriftlichen Bewerbung oder Sie werden zusätzlich zu einem Auswahlgespräch eingeladen.
Hinweis zur Auswahlrunde 2024/25
Die Bewerber*innenauswahl für das Global Exchange Program 2024/25 erfolgt ausschließlich auf Grundlage der schriftlichen Bewerbungen. In Einzelfällen werden gegebenenfalls ergänzend Auswahlgespräche geführt. Sie werden in diesem Fall rechtzeitig informiert.
3. Circa 6 bis 8 Wochen nach Ablauf der Bewerbungsfrist
Das Ergebnis Ihrer Bewerbung wird Ihnen voraussichtlich bis zu folgenden Terminen mitgeteilt:
Nordamerika und Afrika: Ende Dezember / Mitte Januar
Asien (außer Israel): Mitte Januar / Anfang Februar
Lateinamerika und Israel: Ende März
Australien: Juli
Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass Zusagen und Absagen innerhalb einer Ländergruppe nicht notwendigerweise zeitgleich versendet werden.
4. Weiteres Vorgehen im Falle einer Zusage
Im Falle einer Zusage erhalten Sie detaillierte Informationen zum weiteren Ablauf. Das Dezernat Internationales nominiert Sie an der ausgewählten Gastuniversität, woraufhin Sie sich an dieser noch einmal bewerben müssen.
Hinweis: Eine Zulassung ist sehr wahrscheinlich, aber nicht garantiert, da die finale Entscheidung der Partnerhochschule obliegt.
Bei der Bewerbung an der Gastuniversität sowie der weiteren organisatorischen Vorbereitung und Durchführung Ihres Auslandsaufenthaltes werden Sie durch das Dezernat Internationales, unter anderem in Form von Vorbereitungsworkshops und Botschafter*innentrainings, unterstützt.
Spätestens ab Erteilung der Zulassung durch die Partnerhochschule übernimmt diese in der Regel Ihre weitere Betreuung, wobei das Dezernat Internationales weiterhin Ihr primärer Ansprechpartner seitens der Universität Bonn bleibt und ebenfalls mit dem International Office Ihrer Gastuniversität im regelmäßigen Kontakt ist.
Downloads
Hier finden Sie die aktuellen Checklisten und Formulare für das Global Exchnage Program.
Für Ihre Bewerbung
Nach der Nominierung
FAQs
Je Partnerhochschule steht eine limitierte Anzahl an Plätzen zur Verfügung. Die Anzahl der Plätze beträgt in der Regel ein bis zwei Studienplätze je Semester, kann aber jedes Jahr (geringfügig) variieren. Da wir meist mehr Bewerbungen erhalten, als Plätze zur Verfügung stehen, müssen wir jedes Jahr auch Bewerber*innen ablehnen. Es besteht kein Rechtsanspruch auf einen Austauschplatz.
Wichtiger Hinweis: Nachdem Sie durch das Dezernat Internationales ausgewählt wurden, ist eine Zulassung an der Gastuniversität sehr wahrscheinlich, aber nicht garantiert, da die finale Entscheidung der Partnerhochschule obliegt.
Sie können sich je Bewerbungsfrist für maximal 3 Partnerhochschulen der jeweiligen Ländergruppe bewerben.
Aus Fairness gegenüber anderen Bewerber*innen und da wir auch gegenüber unseren Partnerhochschulen Fristen einhalten müssen, können Bewerbungen für Ländergruppen, deren Bewerbungsfristen bereits abgelaufen sind, leider nicht mehr berücksichtigt werden. Sie können sich aber für jede andere Ländergruppe bewerben, deren Bewerbungsfrist noch nicht abgelaufen ist.
Für die Auswahlrunde 2023/24 wird es keine Restplatzvergabe geben. Freibleibende Plätze werden gegebenenfalls Studierenden angeboten, die im Rahmen ihrer Bewerbung keinen Platz an einer ihrer Wunsch-Gastuniversitäten erhalten konnten.
Bitte informieren Sie sich zum Studienangebot (und zu den entsprechenden Zulassungsvoraussetzungen) der einzelnen Partnerhochschulen selbstständig über unser Suchportal für Austauschprogramme sowie die Webseiten der jeweiligen Hochschulen.
Wichtiger Hinweis zur Verwendung des Suchportals: Das Global Exchange Program ist fakultätsübergreifend und für alle Fächer offen. Bitte wählen Sie hier bei der Vorselektion keine Fakultät und keine Studienrichtung aus.
Einschränkungen einzelner Studienfächer können Sie der Webseite zum Global Exchange Program entnehmen.
Wenn Sie beispielsweise in einem 2-Fach-Bachelor oder auf Lehramt studieren oder aber auch zeitgleich in zwei grundständige Studiengänge eingeschrieben sind, dann geben Sie in Ihrer Bewerbung bitte immer das Fach als erstes an, welches Sie primär im Ausland studieren möchten. Bitte führen Sie darüber hinaus alle weiteren Fächer, gemäß Ihrer Studienbescheinigung, auf.
Bitte reichen Sie auch Transcripts für alle Ihre aktuellen Fächer ein; unabhängig davon, ob Sie beabsichtigen, in dem jeweiligen Fach Lehrveranstaltungen an der Gastuniversität zu belegen. Sollte in Ihrem Transcript keinen Gesamtnotendurchschnitt angegeben sein, lassen Sie sich diesen bitte vom Prüfungsamt errechnen und bestätigen.
Ja. Bitte begründen Sie das Überschreiten der Regelstudienzeit in Ihrem akademischen Motivationsschreiben. Die im Ausland belegten Kurse sollten Ihnen möglichst für Ihr Studium an der Universität Bonn anerkannt werden können. Wenn Sie sich bereits am Ende Ihres Fachstudiums befinden, ist dies gegebenenfalls nicht mehr möglich.
Das Learning Agreement wird nur benötigt, wenn Sie durch das Dezernat Internationales im Rahmen des Bewerbungsverfahrens ausgewählt und an der Gasthochschule nominiert wurden.
In der Regel ist es ausreichend, wenn Sie sich um die Erstellung des Learning Agreements nach der Zulassung durch die Gastuniversität kümmern.
Weitere Informationen erhalten Sie im Falle einer Zusage im Rahmen der Vorbereitungsworkshops sowie im Informationsblatt zum Learning Agreement im Download-Bereich.
Ja, für das Semester, in dem Ihr Auslandsaufenthalt stattfindet, können Sie eine Beurlaubung beim Studierendensekretariat der Universität Bonn beantragen. Bitte beachten Sie jedoch, dass Sie während einer Beurlaubung keine Studien- und Prüfungsleistungen an der Universität Bonn erbringen können! Eine Wiederholung nicht bestandener Prüfungen und die Anerkennung der Leistungen aus dem Ausland sind jedoch möglich. Weitere Infos, Formulare und Fristen (!) finden Sie auf den Seiten des Studierendensekretariats.
Wenn Sie vor/ während/ nach Ihres Auslandsaufenthalts jedoch noch planen, Prüfungen an der Universität Bonn im gleichen Semester abzulegen, könnten Sie statt einer Beurlaubung auch eine Erstattung des Mobilitätbeitrags (Semesterticket) über den AStA in Erwägung ziehen. Weitere Infos, Formulare und Fristen (!) finden Sie auf den Seiten des AStA’.
Die jeweils notwendigen Bescheinigungen über den Auslandsaufenthalt im Rahmen des Global Exchange Programs unterschreiben wir gerne — bitte füllen Sie diese jedoch soweit wie möglich bereits mit Ihren Daten aus und reichen Sie diese frühzeitig vor Fristende bei uns ein.
Wir empfehlen Ihnen zur Vorbereitung Ihres Auslandsaufenthaltes die ausführliche Übersicht mit allgemeinen Hinweisen zur Sicherheitsvorsorge, die der DAAD zusammengestellt hat. In der Regel sind Sicherheitaspekte auch Teil der Orientation an den Gastuniversitäten.
Aktuell sind Bewerbungen für Aufenthalte in Israel zwar grundsätzlich möglich, allerdings können Austauschplätze an unseren israelischen Partnerhochschulen nur unter starkem Vorbehalt vergeben werden. Sollte zwei Monate vor Ihrer Ausreise noch immer eine Reisewarnung des Auswärtigen Amtes bestehen, können wir die Zusage im Rahmes des Programms leider nicht aurechterhalten.
Seitens der Universität Bonn ist dies grundsätzlich möglich, wenn Sie die vergütete Tätigkeit im Vorhinein mit dem International Office besprochen und eine entsprechende Zustimmung erhalten haben. Maßgeblich dafür ist, dass Sie Ihre Zeit überwiegend dem Stipendienvorhaben widmen und der zeitliche Aufwand für die vergütete Tätigkeit nicht mehr als 20 Stunden pro Woche beträgt. Ggf. gibt es darüber hinaus weitere länderabhängige Einschränkungen (z.B. durch Ihr Visum), welche eigenständig zu recherchieren und beachten sind.
Sollten Sie eine entsprechende Nebentätigkeit im Ausland anstreben, füllen Sie bitte das hier hinterlegte Formular aus und schicken es mit ausreichend Vorlauf an globalexchange-outgoing@uni-bonn.de. Die Prüfung kann bis zu vier Wochen in Anspruch nehmen.
Sie können sich auf weitere Stipendien (privater Stiftungen, DAAD-Jahresstipendium etc.) bewerben. Bitte beachten Sie die dafür jeweils geltenden Bewerbungsfristen. Falls Sie ein anderes Stipendium zum Zweck des Auslandsaufenthaltes erhalten, entfällt der einmalige Zuschuss aus PROMOS-Mitteln als Teil der Förderleistung im Global Exchange Program.
Finanzielle Unterstützung ist gegebenenfalls auch durch Auslands-BAföG möglich. Auch wenn Sie kein Inlands-BAföG erhalten, können Sie dennoch Auslands-BAföG beantragen. In welchem Umfang der Auslandsaufenthalt gefördert werden kann, hängt vom Gastland und der Dauer des Aufenthalts ab.
Weitere Informationen zur Finanzierung von Auslandsaufenthalten finden Sie auch auf der Webseite „Finanzierung von selbstorganisierten Auslandsaufenthalten“.
Aktuelles
Signal Sprechstunde
Kurzberatung zum Global Exchange Program über Signal: jeden Freitag, von 09.30 bis 11.30 Uhr
Bewerbungen 2025/26
Die Bewerbungsverfahren für das Akademische Jahr 2025/26 sind geöffnet, je nach Ländergruppe gelten unterschiedliche Fristen.
Kontakt
Laura Cornesse
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