Free Mover
Sie studieren an der Universität Bonn und möchten ins Ausland, ohne an die Vorgaben bestimmter Austauschprogramme gebunden zu sein? Dann können Sie als Free Mover Ihren Auslandsaufenthalt individuell planen und durchführen. In Absprache mit dem entsprechenden Fachbereich ist eine Anerkennung von Studienleistungen problemlos möglich.
Das Wichtigste in Kürze
Wenn Sie während Ihres Studiums an der Universität Bonn ein Auslandssemester oder -jahr an einer Hochschule im Ausland verbringen möchten, können Sie sich dort als sogenannte „Free Mover“ eigenständig bewerben. Free Mover werden auch häufig als Gaststudierende, visiting student, study abroad student oder non-degree student bezeichnet.
Im Unterschied zu einer Teilnahme an Austauschprogrammen müssen Sie als Free Mover die Studiengebühren an der Partnerhochschule selbst tragen. Studiengebühren im Ausland können vor allem in den USA und Kanada relativ hoch sein. Deshalb ist es wichtig, sich früh Gedanken über eine mögliche Finanzierung zu machen.
Auch das Bewerbungsverfahren und die Anerkennung von Studienleistungen müssen Sie selbst regeln. Nehmen Sie sich deshalb genug Zeit für die Planung und Vorbereitung. Für einen längerfristigen Auslandsaufenthalt (6 bis 12 Monate) sollten Sie eineinhalb Jahre im Voraus mit der Planung beginnen.
Die Vorteile
- Individuell und flexibel bei Ziel, Dauer und Gestaltung.
- Unabhängig von den Austauschprogrammen und Partnerhochschulen der Universität Bonn.
Organisation und erste Schritte
01.
Recherche
Ihr erster Schritt ist die Suche nach der passenden Gastinstitution. Haben Sie schon konkrete Vorstellungen, wohin es gehen soll?
Fragen Sie Lehrende und Mitstudierende Ihres Fachbereichs nach deren Empfehlungen. Lesen Sie die Erfahrungsberichte in Mobility-Online. Recherchieren Sie im Internet, und durchsuchen Sie die Internetseiten der in Frage kommenden Gastinstitutionen. Passt das Profil zu Ihrem Studienfach oder Forschungsvorhaben? Bieten diese ein passendes Kursangebot, das auch Ihnen als Free Mover offen steht?
Lesen Sie die Informationen der jeweiligen International Offices: Wie hoch sind die Studiengebühren? Wie läuft das Bewerbungsverfahren ab, welche Voraussetzungen müssen Sie erfüllen und welche Fristen einhalten?
02.
Bewerbung
Für die Bewerbung an einer Universität als Free Mover müssen meist folgende Unterlagen eingereicht werden:
- Lebenslauf
- Motivationsschreiben
- Transcript of Records (Fächer- und Notenübersicht)
- Sprachnachweis
- Gutachten
Zugangsvoraussetzungen und Bewerbungsverfahren für Gaststudierende sind nicht nur von Land zu Land, sondern von Hochschule zu Hochschule unterschiedlich. Informieren Sie sich immer auch direkt bei den Universitäten.
Bewerbung an der Gastinstitution
Sobald Ihre Bewerbung an der Hochschule im Ausland akzeptiert wurde, müssen Sie in der Regel weitere Nachweise erbringen, um formal zugelassen zu werden.
Nachweise und Unterstützung
Viele Hochschulen (insbesondere in den USA) verfügen über eigene Krankenversicherungen, die häufig obligatorisch sind. Wir empfehlen trotzdem den Abschluss einer zusätzlichen deutschen Auslandskrankenversicherung. Bitte informieren Sie sich auf den Seiten Ihrer zukünftigen Gasthochschule über die genauen Vorgaben.
Insbesondere Hochschulen in den USA und Kanada verlangen einen Bank Letter. Dies ist eine Bestätigung darüber, dass Sie in der Lage sind, Ihren Auslandsaufenthalt zu finanzieren. Mit dem Bank Letter will sich die aufnehmende Hochschule absichern: Sollten Sie in eine finanzielle Notlage geraten, muss die Hochschule nicht für Sie aufkommen.
Sofern dieser nicht schon für die Bewerbung verlangt wurde.
Vor allem in den USA und Kanada werden meist Sprachtests (z.B. TOEFL) verlangt. Informationen zu Sprachnachweisen finden Sie auf der Seite Organisatorisches22.
Für Aufenthalte im außereuropäischen Ausland benötigen Sie ein Studierendenvisum. Dieses können Sie bei der jeweils zuständigen Botschaft/ Konsulat beantragen, sobald Sie eine offizielle Zusage seitens der ausländischen Hochschule erhalten haben.
Es gibt einige Institutionen, die kostenfrei bei der Organisation des Aufenthaltes an ausgewählten Universitäten unterstützen:
- GoStralia/GoMerica22: Unterstützung bei der Organisation eines Auslandsaufenthaltes an ausgewählten Universitäten.
- November 2023: Online Infosessions und Live Q&A. Mehr Info
- Institut Ranke-Heinemann445: Die nationale Niederlassung von IDP Education Australia vertritt alle australischen Universitäten in Deutschland und berät und unterstützt kostenlos bei der Auswahl einer geeigneten australischen Universität.
- IEC (International Education Centre)556: Unterstützung bei der Organisation eines Auslandsaufenthaltes an ausgewählten Universitäten in Australien, Neuseeland, USA, Großbritannien, Malaysia, Singapur, China, Kanada und Spanien.
- November/Dezember 2023: Info-Webinare mit vielen Hochschulen aus dem Ausland, z.B. in Kanada, USA und Australien. Mehr Info
- College Contact778: Unterstützung bei der Organisation eines Auslandsaufenthaltes an ausgewählten Universitäten in 36 Ländern weltweit (u.a. USA, Australien, Kanada)
- College Council889: Unterstützung bei der Organisation eines Auslandsaufenthaltes an ausgewählten Universitäten in englischsprachigen Ländern
- World of Students : Unterstützung bei der Organisation eines Auslandsaufenthaltes an ausgewählten Universitäten in 30 Ländern weltweit
- wearefreemovers: Datenbank zur Unterstützung bei der Suche nach einer passenden Hochschule, die Free Mover akzeptiert (Die Liste wird laufend aktualisiert und hat keinen Anspruch an Vollständigkeit).
Nach dem Brexit
Für alle Aufenthalte in Großbritannien ab dem 01.08.2021 gelten besondere Bestimmungen für Visa und Studiengebühren.
Visum
Bei einem Aufenthalt bis zu 6 Monaten ist kein Visum für ein Studium nötig. Ab dem 01.10.2021 ist eine Einreise nur noch mit gültigem Reisepass möglich. Für mehrere Semester oder ein ganzes Studium ist ein Studierenden-Visum erforderlich. Eine Beantragung ist frühestens 6 Monate vor Beginn des Studienaufenthaltes möglich. Für die Beantragung des Visums ist eine Confirmation of Acceptance for Studies (CAS) notwendig. Diese wird von der entsprechenden Gasthochschule vergeben.
Weitere Informationen:
Studiengebühr
Studierende müssen sich außerdem für eine entsprechende Krankenversicherung einschreiben. Ab Anfang 2022 ist eine Rückerstattung möglich, wenn eine europäische Krankenversicherung nachgewiesen werden kann.
Weitere Informationen:
Finanzierung
In den meisten Ländern fallen Studiengebühren an. Informationen darüber finden sich auf den Webseiten der entsprechenden Universitäten. Zahlreiche, teilweise länderspezifische Stipendienprogramme ermöglichen eine Unterstützung bei der Finanzierung des Auslandsaufenthaltes.
Anerkennung von Studienleistungen
Die Anerkennung von Studienleistungen aus dem Ausland ist auch möglich, wenn Sie nicht über ein Austauschprogramm ins Ausland gehen. Im Idealfall sollten Sie auch hier Kurse so auswählen, dass Sie inhaltlich in Ihren Studienverlauf passen. Für die Anerkennung sind meist Studiengangsmanager*innen oder die Kolleg*innen der entsprechenden Prüfungsämter zuständig.
Natürlich kann und sollte man seinen Auslandsaufenthalt auch immer nutzen, um über den Tellerrand zu schauen und auch Kurse belegen, die an der Heimathochschule nicht angeboten werden.
Informationen und wertvolle Tipps rund um das Thema Anerkennung finden Sie im Flyer „Auslandsstudium und Anerkennung“ der Hochschulrektoren-Konferenz.
Kontakt
Celestina Trost
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Poppelsdorfer Allee 53
53115 Bonn
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