Du hast Fragen? Wir die Antworten!

Hier findest du schon vorab wichtige Informationen rund um das Thema Ausbildung an der Universität Bonn. 

FAQ's rund um das Thema Ausbildung an der Universität Bonn

Der Bewerbungszeitraum für ein Ausbildungsjahr beginnt im Herbst des Vorjahres.

Zur eingehenden Prüfung deiner Unterlagen benötigen wir deine vollständigen und aussagekräftigen Bewerbungsunterlagen, inkl. deines Bewerbungsschreibens, Lebenslaufs sowie den letzten drei Schulzeugnissen. Aus technischen Gründen bitten wir dich, deine Unterlagen gebündelt als PDF-Datei hochzuladen. Wir verzichten bewusst auf eine konkrete Bewerbungsfrist und beenden diese Ausschreibung erst, wenn alle Ausbildungsplätze erfolgreich besetzt werden konnten. 

Die Bewerbungen werden vorab in der Personalabteilung geprüft und eine Auswahl an die entsprechenden Ausbilder*innen versandt. Diese laden die Bewerber*innen zum Eignungstest und eventuell später dann auch zum Vorstellungsgespräch ein.

Da dieses Verfahren einige Zeit in Anspruch nimmt, kann es zu einer verlängerten Wartezeit kommen. Du erhältst in jedem Fall eine Mitteilung über den Ausgang des Verfahrens.

Die Ausbildung an der Universität Bonn startet immer zum 01. August eines Jahres.

Deine Ausbildungsvergütung ist gemäß § 8 TVA-L NRW BBiG klar geregelt.

Ab dem 01.12.2023 beträgt deine Ausbildungsvergütung:

  • im ersten Ausbildungsjahr 1.186,82 Euro,
  • im zweiten Ausbildungsjahr 1.240,96 Euro,
  • im dritten Ausbildungsjahr 1.290,61 Euro,
  • im vierten Ausbildungsjahr 1.359,51 Euro.*

*Die reguläre Dauer unserer Ausbildungsberufe variiert zwischen 3 und 3,5 Jahren. 

Stand: 01.11.2024

Der Universität Bonn liegt viel an gut ausgebildeten Fachkräften. Wir übernehmen alle Auszubildenden mind. für 1 Jahr nach erfolgreichem Bestehen der Abschlussprüfung, sofern keine Gründe in der Person oder deren Verhalten dagegen spricht.

Auszubildende können Vermögenswirksame Leistungen in Höhe von 13,29 € monatlich beantragen.

Auszubildende, die am 01. Dezember in einem Ausbildungsverhältnis zur Universität Bonn stehen, erhalten eine Jahressonderzahlung i.H.v. 95 % des Ausbildungsentgelts für den Monat November.

Außerdem erhalten Auszubildende eine Abschlussprämie in Höhe von 400,00 € bei erfolgreichem Bestehen der Abschlussprüfung im ersten Anlauf.

Auszubildende haben gemäß § 9 TVA-L NRW BBiG einen Anspruch auf 30 Tage Erholungsurlaub. Zur Prüfungsvorbereitung stehen unseren Auszubildenden vor der Abschlussprüfung 5 Tage Sonderurlaub zu. 

  • Qualifizierung:
    Interessante Qualifizierungsangebote für Auszubildende von unserer Stabsstelle Personalentwicklung angefangen von Teamworkseminaren über interkulturelle Trainings bis hin zu Sprachworkshops. Nähere Informationen findest du hier.
  • Verpflegung:
    Über das Studentenwerk Bonn können Auszubildende eine Mensa-Card erhalten. Diese berechtigt die Auszubildenden in den Mensen der Universität Bonn zu subventionierten Preisen (Bediensteten-Preise) zu essen.
  • Hochschulsport:
    Die Universität Bonn bietet im Bereich Hochschulsport ein breitgefächertes Angebot an Sportmöglichkeiten, welche von Auszubildenden teilweise entgeltfrei genutzt werden können. Zum Hochschulsport.  
  • Familienheimfahrten:
    Die Auszubildenden, deren Eltern oder Ehepartner so weit entfernt wohnen, dass aufgrund der Entfernung eine tägliche Fahrt zum Arbeitsplatz und zurück zum Wohnort unzumutbar ist, haben Anspruch auf eine Familienheimfahrt im Monat. Die Universität Bonn übernimmt dabei die Kosten der Fahrkarte der jeweils niedrigsten Klasse des kostengünstigsten regelmäßig verkehrenden Beförderungsmittels.

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Kontakt

Anna Bergandt

Personalreferentin Ausbildung
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