Familienwohnungen des Studierendenwerks Bonn
Studierende Eltern der Universität Bonn haben die Möglichkeit, sich für Familienwohnungen in Wohnheimen zu bewerben. Wie die Bewerbung abläuft und ob Sie Anspruch auf Wohngeld haben, erfahren Sie hier.
Familienwohnungen in Wohnheimen
Adresse
Jagdweg 18-22
53115 Bonn
Die Wohnanlage Jagdweg befindet sich in Poppelsdorf und verfügt über insgesamt 51 Zwei- bis Vierzimmerwohnungen für alleinerziehende Studierende oder Familien.
Sie möchten sich für eine Wohnung bewerben? Wenden Sie sich an Gina Großsteinbeck.
Adresse
Endenicher Allee 17
53115 Bonn
Die Wohnanlage Endenicher Allee befindet sich in Poppelsdorf und verfügt über 8 möblierte Dreizimmerwohnungen für studentische Familien.
Sie möchten sich für eine Wohnung bewerben? Wenden Sie sich an Gina Großsteinbeck.22
Adresse
Kirschallee 3a - 3b
53115 Bonn
Das Wohnheim Kirschallee befindet sich in Poppelsdorf und verfügt über insgesamt 6 Doppel-Zimmer für Paare oder Alleinerziehende
Sie möchten sich für eine Wohnung bewerben? Wenden Sie sich an Gina Großsteinbeck.333
Das Dietrich-Bonhoeffer-Haus ist das Studierendenwohnheim der Evangelischen Studierendengemeinde Bonn (ESG). Es befindet sich in Poppelsdorf und verfügt über Familienwohnungen.
Bewerbungsfristen sind in der Regel der 1. Februar beziehungsweise der 31. Juli.
Weitere Informationen sind auf der Website des Hauses erhätlich.
Adresse
Eduard-Pflüger-Straße 56
53113 Bonn
Das Wohnheim Augustinushaus befindet sich im Stadteil Gronau und verfügt über insgesamt 8 Doppelappartments für Alleinerziehende sowie 3 größere Einzelzimmer für Paare oder Einzelpersonen.
Sie möchten sich für eine Wohnung bewerben? Wenden Sie sich an Gina Großsteinbeck.
Ansprechpersonen:
Studierendenwerk Bonn: Sachbearbeiterin für Wohnanlagen
Gina Großsteinbeck
Die Familienwohnungen des Studierendenwerks und die Anmeldemodalitäten finden Sie hier.
Abt. 6.3 Internationales - Wohnraum in Bonn
Wohnraum für internationale Studierende
Marvin Dopieralski
Wohngeld
Wohngeld für Studierende aus dem Inland und EU-Ländern
Wohngeld ist ein staatlicher Zuschuss zu den Mietkosten. Studierende können Wohngeld nur dann beziehen, wenn sie nicht BAföG-berechtigt sind. Auch wenn Sie BAföG-berechtig sind, aber kein BAföG erhalten, besteht also kein Anspruch auf Wohngeld.
Wohngeld für Studierende aus Nicht-EU-Ländern
Voraussetzungen
- gültiger Aufenthaltsstatus
- keine anderweitige Förderung (z.B. ein Stipendium)
- Nachweis, der belegt, dass eine auf Dauer angelegte Trennung vom Elternhaus besteht
Kontakt
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