Familienwohnungen

Studierende Eltern der Universität Bonn haben die Möglichkeit, sich für Familienwohnungen in Wohnheimen zu bewerben. Wie die Bewerbung abläuft und ob Sie Anspruch auf Wohngeld haben, erfahren Sie hier. 

Familienwohnungen in Wohnheimen 

Adresse

Jagdweg 18-22
53115 Bonn

Die Wohnanlage Jagdweg befindet sich in Poppelsdorf und verfügt über insgesamt 51 Zwei- bis Vierzimmerwohnungen für alleinerziehende Studierende oder Familien. 

Sie möchten sich für eine Wohnung bewerben? Wenden Sie sich an Gina Großsteinbeck. 

Adresse

Endenicher Allee 17
53115 Bonn

Die Wohnanlage Endenicher Allee befindet sich in Poppelsdorf und verfügt über 8 möblierte Dreizimmerwohnungen für studentische Familien.

Sie möchten sich für eine Wohnung bewerben? Wenden Sie sich an Gina Großsteinbeck.22

Adresse

Kirschallee 3a - 3b
53115 Bonn

Das Wohnheim Kirschallee befindet sich in Poppelsdorf und verfügt über insgesamt 6 Doppel-Zimmer für Paare oder Alleinerziehende

Sie möchten sich für eine Wohnung bewerben? Wenden Sie sich an Gina Großsteinbeck.333

Das Dietrich-Bonhoeffer-Haus ist das Studierendenwohnheim der Evangelischen Studierendengemeinde Bonn (ESG). Es befindet sich in Poppelsdorf und verfügt über Familienwohnungen. 

Bewerbungsfristen sind in der Regel der 1. Februar beziehungsweise der 31. Juli.

Weitere Informationen sind auf der Website des Hauses erhätlich. 

Adresse

Eduard-Pflüger-Straße 56
53113 Bonn

Das Wohnheim Augustinushaus befindet sich im Stadteil Gronau und verfügt über insgesamt 8 Doppelappartments für Alleinerziehende sowie 3 größere Einzelzimmer für Paare oder Einzelpersonen.

Sie möchten sich für eine Wohnung bewerben? Wenden Sie sich an Gina Großsteinbeck.

Ansprechpartnerin 

Studierendenwerk Bonn: Sachbearbeiterin für Wohnanlagen 

Gina Großsteinbeck

Kontakt

Tel. +49 228 73 71 66
Fax +49 228 73 71 92

grosssteinbeck@studierendenwerk-bonn.de

Frau und kleiner Sohn packen Umzugskisten aus
© Colourbox

Wohngeld

Wohngeld für Studierende aus dem Inland und EU-Ländern

Wohngeld ist ein staatlicher Zuschuss zu den Mietkosten. Studierende können Wohngeld nur dann beziehen, wenn sie nicht BAföG-berechtigt sind. Auch wenn Sie BAföG-berechtig sind, aber kein BAföG erhalten, besteht also kein Anspruch auf Wohngeld.

Wohngeld für Studierende aus Nicht-EU-Ländern

Voraussetzungen

  • gültiger Aufenthaltsstatus
  • keine anderweitige Förderung (z.B. ein Stipendium)
  • Nachweis, der belegt, dass eine auf Dauer angelegte Trennung vom Elternhaus besteht

Kontakt

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Snezana Krtinic


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