Interne Meldestelle
Hinweise auf Rechtsverstöße und Fehlverhalten
Als Beschäftigte nehmen Sie Missstände in Ihrer Organisation meist als Erste wahr. Mit entsprechenden Hinweisen können Sie dafür sorgen, dass Rechtsverstöße und Fehlverhalten aufgedeckt, untersucht und unterbunden werden. Durch das Hinweisgeberschutzgesetz sind Hinweisgeber*innen bestmöglich vor dem Bekanntwerden ihrer Identität und Benachteiligungen geschützt.
Meldestelle für Studierende und Externe
Neben Beschäftigten können auch Studierende und externe Partner*innen der Universität der internen Meldestelle ihre Bedenken oder Hinweise zu Rechtsverstößen oder Fehlverhalten persönlich, telefonisch, postalisch oder per E-Mail zukommen lassen. Alle Hinweise werden streng vertraulich und unter Beachtung des Hinweisgeberschutzgesetzes behandelt.
Meldemöglichkeiten
Anonyme Meldungen sind möglich.
Bitte beachten Sie bei der Abgabe Ihrer Meldung, dass die Identität einer hinweisgebenden Person, die vorsätzlich oder grob fahrlässig unrichtige Informationen über Verstöße meldet, nicht geschützt wird und sie sich ggf. strafbar machen kann. Bei Zweifeln kennzeichnen Sie Ihre Meldung bitte als Vermutung oder als Aussage einer dritten Person.
Nach Einreichen Ihres Hinweises erhalten Sie eine Eingangsbestätigung durch die Interne Meldestelle. Innerhalb von maximal drei Monaten nach Eingang des Hinweises wird diese Ihnen eine Rückmeldung über geplante oder bereits ergriffene Folgemaßnahmen und die Gründe dafür geben.
Anonyme Hinweise können über das digitale Hinweisgeberschutzsystem eingereicht werden.
Darüber hinaus besteht auch die Möglichkeit der Abgabe einer Meldung an die Externe Meldestelle des Bundes beim Bundesamt für Justiz
Per Post
Briefe an die Interne Meldestelle sind wie folgt zu adressieren:
Universität Bonn
Dezernat 1 – Interne Meldestelle
Regina-Pacis-Weg 3
53113 Bonn
Eine Kennzeichnung mit „Vertraulich“ wird empfohlen
Per E-Mail
E-Mails richten Sie bitte an das Funktionspostfach hinweis@uni-bonn.de
Hinweis: Bei der Übermittlung von Informationen oder Hinweisen per unverschlüsselter E-Mail handelt es sich um einen Übertragungsweg, bei dem eine Einsichtnahme durch unbefugte Dritte nicht ausgeschlossen werden kann. Insoweit ist bei einer unverschlüsselten E-Mail der Vertraulichkeitsschutz in einem geringeren Maße gewährleistet als bei einem Brief in einem verschlossenen Umschlag.