Willkommen beim Hochschulrat der Universität Bonn
Der Hochschulrat ist ein durch das nordrhein-westfälische Hochschulgesetz definiertes Universitätsgremium. Er setzt sich nach der Grundordnung der Universität Bonn aus insgesamt 13 Mitgliedern zusammen, die für eine Amtszeit von fünf Jahren bestellt werden: neun Externe aus Wissenschaft, Kultur oder Wirtschaft und vier Interne der Rheinischen Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn.
Aufgaben des Hochschulrates
Der Hochschulrat berät das Rektorat und übt die Aufsicht über dessen Wirtschaftsführung aus. Zu seinen Beratungsaufgaben gehört nach § 21 des Hochschulgesetzes insbesondere, Empfehlungen zur Entwicklung der Universität und zu Angelegenheiten von Forschung und Lehre zu geben, die von grundsätzlicher Bedeutung sind. Zudem obliegen ihm wesentliche Aufgaben hinsichtlich der Finanzen der Universität. Der Hochschulrat trifft die Entscheidung über den Wirtschaftsplan und über die Feststellung des Jahresabschlusses sowie über die Entlastung des Rektorats. Zur Wahrnehmung dieser Aufgaben stehen ihm weitreichende Befugnisse zu. So besitzt er das Recht, alle Unterlagen der Universität einzusehen und zu prüfen. Der Vorsitzende des Hochschulrates ist zudem der Dienstvorgesetzte des Rektors und des Kanzlers.
Die Mitglieder des Hochschulrates gehören der Hochschulwahlversammlung an, die gemäß § 22a des Hochschulgesetzes die Mitglieder des Rektorats wählt.
Mitglieder des Hochschulrates
Die externen Mitglieder des Hochschulrates gehören nicht der Universität an und müssen die in § 21 Abs. 3 niedergelegten Voraussetzungen erfüllen: „in verantwortungsvollen Positionen […] insbesondere in Wissenschaft, Kultur oder Wirtschaft tätig [gewesen] sein und aufgrund ihrer […] Kenntnisse und Erfahrungen einen Beitrag zur Erreichung der Ziele und Aufgaben der Hochschule leisten können.“ Die internen Mitglieder sind Angehörige und Mitglieder der Universität.
Externe Mitglieder
Prof. Dr. Dieter Engels (Vorsitz)
Honorarprofessor Dr. Dieter Engels ist seit 2013 Vorsitzender des Hochschulrates. Er war von 2002 bis 2014 Präsident des Bundesrechnungshofes und hat eine Honorarprofessur an der Deutschen Universität für Verwaltungswissenschaften in Speyer inne.
Dr. Katrin Vernau (Erste stellvertretende Vorsitzende)
Dr. Katrin Vernau ist seit 2013 stellvertretende Vorsitzende des Hochschulrates. Sie war Kanzlerin der Universität Ulm (2002 bis 2005) und der Universität Hamburg (2006 bis 2012). Sie ist seit März 2015 Verwaltungsdirektorin des Westdeutschen Rundfunks Köln (WDR).
Prof. Dorothee Dzwonnek
Honorarprofessorin Dorothee Dzwonnek ist seit 2013 Mitglied des Hochschulrates. Sie war von 2007 bis 2018 Generalsekretärin der Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG) und hat seit 2017 eine Honorarprofessur an der Deutschen Universität für Verwaltungswissenschaften in Speyer inne.
Dr. Claudia Lücking-Michel
Dr. Claudia Lücking-Michel ist seit 2018 Mitglied des Hochschulrates. Sie war von 2013 bis 2017 Mitglied des Deutschen Bundestags und ist seit 2018 Geschäftsführerin von AGIAMONDO, dem Personaldienst der deutschen Katholik*innen für internationale Zusammenarbei
Isabel Pfeiffer-Poensgen
Isabel Pfeiffer-Poensgen ist seit 2023 Mitglied des Hochschulrates. Sie war von 2017 bis 2022 Ministerin für Kultur und Wissenschaft des Landes Nordrhein-Westfalen. Sie ist Vorsitzende des Kuratoriums der Peter und Irene Ludwig Stiftung.
Ilona Schmiel
Ilona Schmiel ist seit 2013 Mitglied des Hochschulrates. Sie war von 2004 bis 2014 Intendantin und Geschäftsführerin des Beethovenfestes Bonn und ist seit 2014 Intendantin der Tonhalle-Gesellschaft Zürich. Sie lehrt seit 1996 als Gastdozentin an der Hochschule für Musik "Hanns Eisler" in Berlin.
Dr. Georg Schütte
Dr. Georg Schütte ist seit 2023 Mitglied des Hochschulrates. Von 2009 bis 2019 war er Staatssekretär im Bundesministerium für Bildung und Forschung. Seit 2021 ist er Generalsekretär der VolkswagenStiftung.
Prof. Dr. Dr. h.c. mult. Helmut Schwarz
Professor Dr. Dr. h.c. mult. Helmut Schwarz ist seit 2013 Mitglied des Hochschulrates. Er war von 2008 bis 2017 Präsident der Alexander-von-Humboldt-Stiftung und von 2010 bis 2015 Mitglied des Präsidiums der Deutschen Akademie der Naturforscher Leopoldina – Nationale Akademie der Wissenschaften. Seit 1978 hat Professor Schwarz eine Professur an der TU Berlin inne.
Prof. Dr. Emil Jürgen Zöllner
Professor Dr. Emil Jürgen Zöllner ist seit 2014 Mitglied des Hochschulrates. Von 1991 bis 2006 war er Bildungs- und Wissenschaftsminister in Rheinland-Pfalz, von Mai bis November 2006 zusätzlich stellvertretender Ministerpräsident. Von 2006 bis 2011 war er Senator für Bildung, Wissenschaft und Forschung des Landes Berlin. Seit 2012 arbeitet Prof. Dr. Zöllner als Vorstand der Stiftung Charité.
Interne Mitglieder
Prof. Dr. Britta Klagge (Zweite stellvertretende Vorsitzende)
Professorin Dr. Britta Klagge ist seit 2023 Mitglied des Hochschulrates. Sie ist seit 2012 Professorin für Geographie am Geographischen Institut der Universität Bonn.
Prof. Dr. Stefan Müller
Professor Dr. Stefan Müller ist seit 2019 Mitglied des Hochschulrates. Er ist Gründungsdirektor des 1996 in Leipzig aufgebauten Max-Planck-Instituts für Mathematik in den Naturwissenschaften. Seit 2008 hat Prof. Müller einen Lehrstuhl am Hausdorff Center for Mathematics an der Universität Bonn inne und ist Sprecher des Sonderforschungsbereichs „The Mathematics of Emergent Effects“.
Prof. Dr. Karoline Noack
Professorin Dr. Karoline Noack ist seit 2023 Mitglied des Hochschulrates. Sie ist seit 2009 Professorin für Altamerikanisitk und Ethnologie sowie seit 2019 Sprecherin der Transdisciplinary Research Area Present Pasts.
Prof. Dr. med. Markus Nöthen
Professor Dr. Markus Nöthen ist seit 2023 Mitglied des Hochschulrates. Er ist Direktor des Instituts für Humangenetik am Universitätsklinikum Bonn und Geschäftsführer der LIFE & BRAIN GmbH. Zudem ist er Mitglied im Lenkungsausschuss des transdisziplinären Forschungsbereichs Leben und Gesundheit.
Geschäftsstelle des Hochschulrates
Franziska Freya Rakebrandt
Dechenstraße 3-11
53115 Bonn
Sitzungen des Hochschulrates: Termine und Niederschriften
Sitzungstermine 2025
Der Hochschulrat tagt mindestens viermal im Jahr.
Mittwoch, 30. April 2025
Protokolle
Die Protokolle der Sitzungen des Hochschulrates finden Sie im Intranet der Universität.
Downloads und Informationen
Geschäftsordnung des Hochschulrates
Grundordnung der Universität Bonn
Hochschulgesetz des Landes Nordrhein-Westfalen
Aufwandsentschädigung für die Hochschulratsmitglieder
Aufgrund des § 21 Abs. 6 Satz 7 des Gesetzes über die Hochschulen des Landes Nordrhein-Westfalen (HG) wird die Gesamtsumme der Aufwandsentschädigungen der Mitglieder des Hochschulrates bekannt gegeben. Sie beläuft sich für das Jahr 2024 auf 37.500 Euro. Daneben wurden den Mitgliedern des Hochschulrates auf Antrag Reisekosten nach den Bestimmungen des Landesreisekostengesetzes erstattet.
- Jahresbericht 2023
- Jahresbericht 2022
- Jahresbericht 2021
- Jahresbericht 2020
- Jahresbericht 2019
- Jahresbericht 2018
- Jahresbericht 2017
- Jahresbericht 2016
- Jahresbericht 2015
- Jahresbericht 2014
- Jahresbericht 2013
- Jahresbericht 2012
- Jahresbericht 2011
- Jahresbericht 2010
- Jahresbericht 2009
- Jahresbericht 2008