Seit fast einem Jahr hat die Telearbeit (die in diesem Zusammenhang auch oft Home-Office genannt wird, obwohl dies kein genau definierter Begriff ist) an der Universität aufgrund der Corona-Epidemie stark zugenommen. Es ist natürlich gut, dass dies in der aktuellen Lage in den meisten Bereichen möglich ist, aber unabhängig davon gab und gibt es Beschäftigte, die auch dauerhaft an bestimmten Tagen von zu Hause aus arbeiten möchten. Die jetzigen, schnell in einer Notsituation entstandenen Möglichkeiten entsprechen aber oft nicht den Bedingungen, die durch die Arbeitsschutzregelungen an Telearbeitsplätze gestellt werden.
Seit mehr als drei Jahren bemühen sich der Personalrat der Beschäftigten aus Technik und Verwaltung und der Personalrat der wissenschaftlich Beschäftigten darum, zum Thema Telearbeit und Mobile Arbeit eine Dienstvereinbarung mit der Dienststelle abzuschließen. Ziel ist es, allgemeine Regelungen für Telearbeit, auch unabhängig von den Sonderregelungen für die Corona-Pandemie, zu vereinbaren, um es möglichst vielen Kolleginnen und Kollegen, die dies wünschen, zu ermöglichen, einen Teil der Arbeit zu Hause zu erledigen.
Leider gehen die Verhandlungen mit der Dienststelle sehr langsam voran und sind in inzwischen in eine Sackgasse geraten. Hauptproblem ist der Datenschutz, der am einfachsten und sichersten zu gewährleisten wäre, wenn grundsätzlich Dienstgeräte zur Verfügung gestellt würden. Unseres Erachtens wäre es möglich, dies aus Universitätsmitteln zu finanzieren, denn es würde nur einen ganz geringen Anteil im Verhältnis zu den gesamten Personalausgaben ausmachen und man wäre datenschutzkonform.
Wie schnell und ob die Verhandlungen mit der Dienststelle zu einem Abschluss kommen können, ist derzeit nicht klar. Aus diesem Grund weisen wir noch einmal darauf hin, dass Anträge auf Telearbeit (unabhängig von der Corona-Situation) auch ohne Abschluss einer Dienstvereinbarung gestellt werden können. Diese Möglichkeit haben schon einige Kolleginnen und Kollegen genutzt. Mit dem betreffenden Beschäftigten wird eine Einzelvereinbarung abgeschlossen, die dem Personalrat zur Mitbestimmung vorgelegt wird. Diese Anträge müssen über den*die Fach- vorgesetzte*n an die Personalabteilung gerichtet werden. Wir fordern alle Kolleginnen und Kollegen, die Telearbeit machen wollen, solche Anträge zu stellen und nicht auf den Abschluss einer Dienstvereinbarung zu warten.
Uns ist bekannt, dass solche Anträge auf Telearbeit in einzelnen Fällen von der Dienststelle abgelehnt wurden, selbst in Fällen, in denen der*die Fachvorgesetzte den Antrag befürwortet hat. Wir bitten Sie, sich in jedem Fall, wenn Probleme mit der Beantragung von Telearbeit auftreten, beim Personalrat zu melden. Gerne unterstützen wir Sie aber auch bei grundsätzlichen Fragen zur Antragsstellung – es muss ja nicht immer gleich Schwierigkeiten geben.