A bis Z
Nachfolgend eine Auflistung typischer Stichworte, die Ihnen die Suche erleichtern soll. Vermissen Sie Begriffe, dann wenden Sie sich bitte an die unten angegebenen Ansprechpartner. Bitte beachten Sie, dass verlinkte Seiten mit dem Zusatz [ Serviceportal der Uni Bonn ] nur aus dem Universitätsnetz oder per VPN-Verbindung erreichbar sind.
A
Arbeitszeit
Die Zeit, während der ein Arbeitnehmer seine Arbeitskraft dem Arbeitgeber zur Verfügung stellen muss. Nach der Definition in § 2 I ArbZG ist Arbeitszeit die Zeit vom Beginn bis zum Ende der Arbeit ohne Ruhepause. Die wöchentliche Arbeitszeit ergibt sich aus dem Tarifvertrag.
- Hinweise im [ Serviceportal der Universität ]
- Zum Arbeitszeitgesetz (ArbZG)
Antidiskriminierung
Die Universität Bonn legt höchsten Wert auf Fairness, Gleichbehandlung, wertschätzende Kommunikation und partnerschaftliches Verhalten aller Mitarbeitenden sowie Studierenden am Arbeits- und Studienplatz.
Hierzu hat sie verbindliche Richtlinien formuliert, die ihre Mitglieder, Angehörigen und Gäste in ihren Persönlichkeitsrechten schützen und im Konfliktfall klare Verfahrensabläufe sowie Sanktionsmöglichkeiten vorgeben sollen.
- Antidiskriminierungsrichtlinie der Universität Bonn
B
Bildungsurlaub
Arbeitnehmer haben einen jährlichen Freistellungs-Anspruch auf bis zu 5 Tage von der Arbeit zum Zwecke der beruflichen und politischen Weiterbildung. Der Anspruch von 2 Jahren kann bei inhaltlich zusammenhängenden Bildungsveranstaltungen in einem Jahr zusammengefasst werden.
Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM)
Betriebliches Eingliederungsmanagement ist ein neues, wirkungsvolles Instrument für die Prävention. Seit der letzten Änderung des Sozialgesetzbuches (SGB) IX ist der Arbeitgeber verpflichtet, für Beschäftigte, die innerhalb eines Jahres länger als 6 Wochen ununterbrochen oder wiederholt arbeitsunfähig sind, alle Möglichkeiten auszuschöpfen, um
- die Arbeitsunfähigkeit zu überwinden,
- erneuter Arbeitsunfähigkeit vorzubeugen und
- den Arbeitsplatz zu erhalten.
Dies gilt im Rahmen der Prävention (§ 84) für schwerbehinderte wie für nicht behinderte Be- schäftigte gleichermaßen.
Der Arbeitgeber bietet die Hilfe zusammen mit der zuständigen Interessenvertretung (Personalrat und/oder Schwerbehindertenvertretung) an. Der Gesetzgeber setzt hier einerseits auf Verpflichtungen und Hilfen, andererseits auf den Dialog zwischen allen Beteiligten. Deshalb sieht das SGB IX vor, dass die Umsetzung des betrieblichen Eingliederungsmanagements im Team erfolgt, zu dem auch neben den oben genannten noch weitere Akteure gehören können. Die Betroffenen werden durch den Arbeitgeber angeschrieben und nur mit ihrer Zustimmung können in Frage kommende Maßnahmen besprochen werden.
Das bedeutet nicht, dass für jede/n, die oder der mal länger erkrankt ist, wie z.B. durch einen Knochenbruch, ein aufwändiges Verfahren des BEM eingeleitet werden muss. Aber dies lässt sich schnell durch eine entsprechende Rücksprache klären. In den anderen Fällen empfehlen wir, das Hilfsangebot anzunehmen.
Individuell kann entschieden werden, den betriebsärztlichen Dienst, die Sicherheitsfachkraft, die betrieblichen Sozialarbeiter oder die Integrationsfachdienste des Landschaftsverbandes Rheinland hinzuzuziehen (die Einschaltung dieser Stellen erfolgt nur mit Zustimmung der Betroffenen). Jeder dieser Akteure muss sich mit seinem Know-how einbringen, das steckt letztlich hinter der Idee des „Managements“. Ein Ergebnis könnte die Arbeitsplatzumgestaltung oder die Beschaffung von technischen Hilfsmitteln sein.
Das Betriebliche Eingliederungsmanagement bietet vielschichtige Möglichkeiten sowohl den Beschäftigten, zum Erhalt ihres Arbeitsplatzes und ihrer Gesundheit, als auch dem Arbeitgeber, zur Verringerung von Fehlzeiten und zur Verbesserung des Betriebsklimas.
Eine weitere Möglichkeit der Wiedereingliederung nach längerer Erkrankung ist das so genannte „Hamburger Modell“ - eine stufenweise Wiedereingliederung in den Arbeitsprozess. Der behandelnde Arzt stellt für die Betroffenen einen Plan mit reduzierter Stundenzahl auf, um die Arbeitsfähigkeit und Belastbarkeit zu testen. Diese Maßnahme ist zeitlich begrenzt und muss von der Personalabteilung und vom Fachvorgesetzten genehmigt werden. Während dieser Phase sind die Betroffenen weiterhin krankgeschrieben.
Betriebsarzt / Betriebsärztin
Aufgabe der Betriebsärzte ist die Förderung und Erhaltung der Gesundheit sowie der Arbeits- und Beschäftigungsfähigkeit der Arbeitnehmer und die Beratung der Dienststelle auf dem Gebiet der Arbeitssicherheit und der menschengerechten Arbeitsgestaltung.
- Detailliert sind die Aufgaben im §3 des Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) aufgelistet.
- Für Mitarbeiter*innen der Universität ist der Betriebsärztliche Dienst des Universitätsklinikums zuständig.
E
Entgeltordnung
Die Entgeltordnung ist eine Ergänzung zum Tarifvertrag (TV-L). Sie legt fest, welche Tätigkeiten zu welchen Eingruppierungen führen - also wie die unterschiedlichen Tätigkeiten vergütet werden.
H
Homeoffice
Mit dem Begriff "Homeoffice" ist eine flexible Arbeitsform gemeint, bei der die Beschäftigen die Arbeit im privaten Umfeld ausführen. Der Begriff "Telearbeit" wird dabei häufig synonym verwendet, daher sind die entsprechenden Regelungen an der Universität unter "Alternierende Telearbeit / Mobiles Arbeiten" zusammengefasst und weiter unten unter dem Buchstaben "T" aufgeführt.
J
Jugend- und Auszubildendenvertretung
Die Hauptaufgabe der JAV besteht darin, sich für die Belange der Auszubildenden einzusetzen und ihnen auf dem Weg der beruflichen Bildung beratend zur Seite zu stehen. Sie ist die gewählte Interessenvertretung aller jugendlichen Beschäftigten unter 18 sowie der Auszubildenden, Beamtenanwärter*innen und Praktikant*innen und kann bei Fragen, Problemen oder Anregungen angesprochen werden.
- Zur Seite der Jugend- und Auszubildendenvertretung
M
Mitarbeiter- und Konfliktberatung
Die Mitarbeiterberatung der Universität Bonn berät Mitarbeiter*innen, Führungskräfte, Personalverantwortliche, Auszubildende, Doktoranden sowie deren Angehörige bei Konflikten und Problemen.
Diese Ursachen hierfür können sowohl im persönlichen oder arbeitsplatzbezogenen Umfeld des Beschäftigten liegen. Der Beratungsprozess gestaltet sich darin, für die Beschäftigten einen sicheren Schutz- und Orientierungsraum herzustellen, in dem sie über ihre Anliegen und Probleme offen sprechen können.
P
Parkraumbewirtschaftung
Im Oktober 2015 hat die Universität Bonn die sogenannte "Parkraumbewirtschaftung" eingeführt, was mit anderen Worten bedeutet, dass das Parken auf den von der Universität verwalteten Parkflächen kostenpflichtig ist. Die genauen Regelungen wurden in der Dienstvereinbarung zur Nutzung der Parkflächen festgelegt. Grundsätzlich gilt:
- Beschäftigte der Universität können für 18 € / Monat über den Formularserver der Universität einen [ Dauerparkausweis beantragen ]
- Beschäftigte, die nicht regelmäßig mit dem Auto kommen, können Tagesparkausweise zum Preis von 1,20 € / Tag erwerben
- Automatentickets sind zu den am jeweiligen Automaten angegebenen Preisen erhältlich
- Schwerbehinderte (Merkzeichen siehe Dienstvereinbarung) sind von den Entgelten befreit
- Geringverdienende können sich im Serviceportal der Universität den [ Antrag zur Gebührenbefreiung ] herunterladen (Hinweise hierzu finden sich in der Dienstvereinbarung)
- Alle Informationen zur Parkraumbewirtschaftung im [ Serviceportal der Universität ]
S
Sexualisierte Diskriminierung und Gewalt
Sexualisierte Diskriminierung und Gewalt erfassen Handlungen, die eine sexuelle Belästigung, eine Herabsetzung oder Benachteiligung aufgrund des Geschlechts, der sexuellen Orientierung oder geschlechtlichen Identität zur Folge haben. Dies schließt strafbare Handlungen sowie auch niederschwellige Handlungen ein, die Betroffene als herabwürdigend empfinden.
Eine sexuelle Belästigung im Sinne des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes liegt dabei vor, wenn ein sexuell bestimmtes verbales oder nonverbales Verhalten bezweckt oder bewirkt, dass die Würde der betreffenden Person verletzt wird, was insbesondere der Fall ist, wenn ein von Einschüchterungen, Anfeindungen, Erniedrigungen, Entwürdigungen oder Beleidigungen gekennzeichnetes Umfeld geschaffen wird.
Die Universität hat am 15. Februar 2023 eine entsprechende Richtlinie zum Schutz vor Sexualisierter Diskriminierung und Gewalt beschlossen, die die bisherige Richtlinie vom 20. Dezember 2011 ersetzt. Verhaltensmaßstäbe, Verfahrensabläufe und mögliche Reaktionen im Umgang mit sexualisierter Diskriminierung und Gewalt werden in ihr genau beschrieben.
Im Anhang der Richtlinie sind Anlaufstellen aufgelistet, an die sich Beschäftigte und Studierende in Fällen von sexualisierter Diskriminierung und Gewalt wenden können.
Weitere Angebote zum Thema:
- Hinweise für Betroffene und Vertrauenspersonen sowie eine Übersicht der Beratungsangebote: Flyer "NEIN! zu Sexualisierter Diskriminierung und Gewalt"
- Leifaden der Antidiskriminierungsstelle für Beschäftigte, Arbeitgeber und Betriebs- bzw. Personalräte: "Was tun bei Sexueller Belästigung am Arbeitsplatz?"
- weitere Infomation auf den Gleichstellungsseiten der Universität Bonn
T
Tarifvertrag
Aufgrund der vom Staat eingeräumten Tarifautonomie verhandelten die Tarifvertragsparteien - in unserem Fall die Tarifkommission der Länder und die Gewerkschaft ver.di - einen gemeinsamen Tarifvertrag (TV-L) aus, in dem die Bedingungen für die Arbeitsverhältnisse der Beschäftigten geregelt sind.
- Zur Rubrik Tarifvertrag im Servicebereich
(Alternierende) Telearbeit
Telearbeitsplätze sind vom Arbeitgeber fest eingerichtete Bildschirmarbeitsplätze im Privatbereich der Beschäftigten, für die der Arbeitgeber eine mit den Beschäftigten vereinbarte wöchentliche Arbeitszeit und die Dauer der Einrichtung festgelegt hat. Ein Telearbeitsplatz ist vom Arbeitgeber erst dann eingerichtet, wenn Arbeitgeber und Beschäftigte die Bedingungen der Telearbeit arbeitsvertraglich oder im Rahmen einer Vereinbarung festgelegt haben und die benötigte Ausstattung des Telearbeitsplatzes mit Mobiliar, Arbeitsmitteln einschließlich der Kommunikationseinrichtungen durch den Arbeitgeber oder eine von ihm beauftragte Person im Privatbereich des Beschäftigten bereitgestellt und installiert ist ( ArbStättV1716 | §2 (7) ).
- Informationen zur Alternierenden Telearbeit im [ Serviceportal der Universität Bonn ]
- Alternierende Telearbeit beantragen [ Serviceportal der Universität ]
- Alternierende Telearbeit verlängern [ Serviceportal der Universität ]
- Artikel zur Telearbeit im PR-Info 01-2021
- Dienstvereinbarung 'Mobile Arbeit / Alternierende Telearbeit (MA/AT)' im [ Serviceportal der Universität Bonn ]
U
Urlaub
bezeichnet die Zeitspanne, in der der Arbeitnehmer unter Fortzahlung seiner Bezüge mit dem Ziel der Erholung von der Arbeitspflicht freigestellt ist.
- Hinweise im [ Serviceportal der Universität ]
- Zum Urlaubshandbuch im [ Serviceportal der Universität ]
Ü
Überlastung
"Unter Überlastung oder Arbeitsüberlastung ist eine über die normale Arbeitsbelastung hinausgehende Belastung von Arbeitnehmern zu verstehen." (Alexandra Jortzig (Hrsg.)/Helge Rust, Handbuch Arzthaftungsrecht, 2018, S. 437)
In diesem Fall ist der Vorgesetzte oder auch der Arbeitgeber durch eine sogenannte "Überlastungsanzeige" schriftlich zu informieren, damit eventuelle Schäden auf Seite des Arbeitgebers vermieden und vor allem natürlich gesundheitliche Gefährdungen des Arbeitnehmers verhindert werden können.
Falls Sie eine andauernde Arbeitsüberlastung wahrnehmen, so unterstützen wir Sie gerne bei dem weiteren Vorgehen.
Matthias Ruchhoeft (dtb - Datenschutz und Technologieberazung) hat zu diesem Thema an der Universität Bonn im November 2019 einen Vortrag gehalten, der als PDF [ 1,2 MB | nicht barrierefrei ] heruntergeladen werden kann.
Überstunden
"Überstunden sind die auf Anordnung des Arbeitgebers geleisteten Arbeitsstunden, die über die im Rahmen der regelmäßigen Arbeitszeit von Vollbeschäftigten (§ 6 Absatz 1) für die Woche dienstplanmäßig beziehungsweise betriebsüblich festgesetzten Arbeitsstunden hinausgehen und nicht bis zum Ende der folgenden Kalenderwoche ausgeglichen werden." ( TV-L | §7 (7) )
Im Tarifvertrag sind die Abgrenzung zur Mehrarbeit sowie die Regelungen hinsichtlich eines Ausgleichs explizit geregelt.
- Hinweise zu Überstunden finden sich im [ Serviceportal der Universität ]