Dienstvereinbarungen

Zwischen dem Personalrat und der Dienststellenleitung können schriftliche Verträge über Angelegenheiten abgeschlossen werden, bei denen dem Personalrat ein Mitbestimmungsrecht zusteht und die Sachverhalte nicht in Gesetzen oder Tarifverträgen eindeutig geregelt sind.

Nachfolgende Dienstvereinbarungen sind an der Universität Bonn beschlossen worden - abhängig vom Sachverhalt auch gemeinsam mit dem Personalrat der wissenschaftlich Beschäftigten (PRwiss).

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Michael Kneuper


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