Willkommen beim Senat der Universität Bonn

Der Senat ist eines der zentralen Organe der Universität. Nach der Grundordnung der Universität Bonn setzt sich der Senat aus 23 stimmberechtigten Mitgliedern zusammen. Darüber hinaus gehören dem Senat als beratende Mitglieder ohne Stimmrecht die Mitglieder des Rektorats, die Dekaninnen * Dekane der sieben Fakultäten, die zentrale Gleichstellungsbeauftragte, die Vorsitze der beiden Personalräte, die Schwerbehindertenvertretung, die Beauftragte * der Beauftragte für Studierende mit Behinderung und chronischer Erkrankung und der Vorsitz des Allgemeinen Studierendenausschusses (AStA) an. Der Senat wählt aus seiner Mitte ein stimmberechtigtes Mitglied aus der Gruppe der Hochschullehrerinnen und Hochschullehrer zum Vorsitz des Senats ohne Stimmrecht. Der Sitz wird durch das Ersatzmitglied besetzt. Der Vorsitz des Senats bereitet dessen Sitzungen vor und führt dessen Geschäfte. Für den Verhinderungsfall des Vorsitzes wählt der Senat als Stellvertretung ein stimmberechtigtes Mitglied aus der Gruppe der Hochschullehrerinnen und Hochschullehrer.

Aufgaben des Senats

Die Aufgaben des Senats sind durch das Hochschulgesetz und die Grundordnung der Universität Bonn geregelt. Gemäß § 22 Absatz 1 des Gesetzes über die Hochschulen des Landes Nordrhein-Westfalen (Hochschulgesetz) ist der Senat für die folgenden Angelegenheiten zuständig: 

  1. Mitwirkung durch seine Mitglieder in der Hochschulwahlversammlung an der Wahl und Abwahl der Mitglieder des Rektorats;

  2. Stellungnahme zum jährlichen Bericht des Rektorats;

  3. Erlass und Änderung der Grundordnung, von Rahmenordnungen und Ordnungen der Hochschule, soweit dieses Gesetz nichts anderes bestimmt;

  4. Billigung von Planungsgrundsätzen im Sinne von § 16 Absatz 1a Satz 1;

  5. Empfehlungen und Stellungnahmen zum Entwurf des Hochschulentwicklungsplans nach § 16 Absatz 1a und des Hochschulvertrags nach § 6 Absatz 3, zu den Evaluationsberichten nach § 7 Absatz 2 und 3, zum Wirtschaftsplan, zu den Grundsätzen der Verteilung der Stellen und Mittel auf die Fachbereiche, zentralen wissenschaftlichen Einrichtungen, zentralen Betriebseinheiten und der medizinischen Einrichtungen;

  6. Empfehlungen und Stellungnahmen in Angelegenheiten der Forschung, Kunst, Lehre und des Studiums, die die gesamte Hochschule oder zentrale Einrichtungen betreffen oder von grundsätzlicher Bedeutung sind.

Der Senat regelt seine Zusammenarbeit in seiner Geschäftsordnung, in der Änderungsordnung der Geschäftsordnung, der zweiten Ordnung zur Änderung der Geschäftsordnung und in der dritten Ordnung zur Änderung der Geschäftsordnung.

Vorsitzende des Senats
© Uni Bonn

Vorsitz des Senats

Vorsitzende: Prof. Dr. Cornelia Richter

Stellvertretender Vorsitzender: Prof. Dr. Wolfgang Durner


Bei Fragen wenden Sie sich bitte an die Geschäftsstelle des Senats.

Geschäftsstelle des Senats

Die Geschäftsstelle des Senats erreichen Sie über die Abteillung 1.1 Akademische Angelegenheiten der Universitätsverwaltung:

Kontakt: Frau Holm

+49 228 / 73-7822

holm@verwaltung.uni-bonn.de

Adresse

Regina-Pacis-Weg 3
53113 Bonn


Sitzungen des Senats: Termine und Niederschriften

Sitzungen im  Sommersemester 2025

  • 08. Mai 2025
  • 05. Juni 2025
  • 17. Juli 2025

Sitzungen im Wintersemester 2025/2026

  • 06. November 2025
  • 18. Dezember 2025
  • 05. Februar 2026

Niederschriften über die öffentlichen Sitzungen des Senats

Laut Geschäftsordnung des Senats der Rheinischen Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn vom 18. März 2016 werden genehmigte Protokolle der öffentlichen Sitzungen des Senats allen Mitgliedern der Universität zugänglich gemacht. Sie sind im internen Serviceportal der Universität Bonn veröffentlicht. Dies gilt nicht für Abschnitte der Protokolle, in denen der nicht öffentliche Teil der Senatssitzung protokolliert ist (Personalangelegenheiten sowie sonstige vertrauliche Angelegenheiten).

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