Verwaltungsstelle Korruptionsprävention
Mit der Verabschiedung der Richtlinie zur Korruptionsprävention und der Bestellung eines Korruptionspräventionsbeauftragten unterstreicht die Universität Bonn für ihren Verantwortungsbereich die Bedeutung der Verhütung und Bekämpfung von Korruption.
Die Richtlinie soll in erster Linie dazu beitragen, die Beschäftigten der Universität Bonn und damit alle angestellten und beamteten Personen, die bei ihr in Forschung und Lehre, Verwaltung und Technik tätig sind, für die Problematik „Korruption“ zu sensibilisieren. Zugleich soll sie aber auch Handlungsanleitung und Hilfestellung bieten, um bei einer sich abzeichnenden Korruptionsgefahr angemessen und einheitlich reagieren zu können.
Die Korruptionsprävention ist eine Säule des zentralen internen Kontrollsystems der Hochschulleitung, zu dem als weitere Säulen die Interne Revision und die Compliance („Regeltreue“) gehören.
Der Beauftragte für Korruptionsprävention der Universität ist für alle Beschäftigten, Führungskräfte und Fachvorgesetzte sowie ggf. auch Dritte Ansprechpartner bei allen Fragen im vorliegenden Zusammenhang. Den vielfältigen Aufgaben- und Zuständigkeitsbereich (siehe Seite 12 f. der Richtlinie) des Beauftragten für Korruptionsprävention hat das Rektorat in der Richtlinie Korruptionsprävention festgelegt. Über die im Dezernat 1 – Akademisches angesiedelte Verwaltungsstelle Korruptionsprävention erreichen Sie den Beauftragten und dessen Stellvertretung.
Beauftragte für Korruptionsprävention
Simone Abresch
+49 228 73-7075