Mit Hilfe von ausgewählter Rechtsprechung erläutern die beiden Studenten rechtliche Fragen und Probleme des Fotografenalltags. „Unsere Zielgruppe sind ambitionierte Amateurfotografen, die zum Beispiel ihre Fotos auf der eigenen Internetseite veröffentlichen, aber auch Berufsfotografen, die ihre Aufnahmen an Bildagenturen lizensieren“, sagt Dennis Tölle. „Der Blog ist aus privatem Interesse an der Fotografie und der studienbedingten Verbindung zur Juristerei entstanden.“ Seit Anfang 2010 sind die beiden mit ihrem Blog online.
Der Blog „Recht am Bild“ bietet seinen Lesern rechtliche Informationen zu einem breiten Themenspektrum, ersetzt jedoch ausdrücklich keine anwaltliche Beratung bei Rechtsstreitigkeiten. Parallel zu der breitgefächerten Auswahl an Artikeln bietet der Blog seit kurzem eine stetig anwachsende Urteilsdatenbank mit einer Sammlung einschlägiger Rechtsprechung zum Fotorecht. Über Twitter (http://twitter.com/rechtambild) verbreiten die beiden angehenden Juristen aktuelle Gerichtsentscheidungen und relevante Artikel anderer Autoren in Echtzeit an ihr Publikum.
Kontakt:
Dennis Tölle
E-Mail: d.toelle@rechtambild.de
Internet: http://www.rechtambild.de
Facebook: http://www.facebook.com/rechtambild
Twitter: http://twitter.com/rechtambild
XING: https://www.xing.com/net/rechtambild
25. Januar 2011
Recht am Bild Recht am Bild
Bloggende Bonner Studenten klären über Fotorecht auf
Wen und was darf ich fotografieren? Wer darf meine Bilder verwenden und wer nicht? Wann ist eine Verwendung rechtswidrig? Das sind Fragen, die sich jeder Fotograf schon einmal gestellt hat. Zwei Jurastudenten der Universität Bonn haben sich auf die Suche nach Antworten gemacht. Mit ihrem Blog „Recht am Bild“ (http://www.rechtambild.de) bringen Dennis Tölle (26) und Florian Wagenknecht (25) Licht ins Dunkle.
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- Recht am Bild-Blogger Dennis Tölle (li.) und Florian Wagenknecht.
© Foto: Ulrike E. Klopp/Uni Bonn
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Der Abdruck im Zusammenhang mit der Nachricht ist kostenlos, dabei ist der angegebene Bildautor zu nennen.