Die Arbeitsgruppe, die die Untersuchung durchführen wird, setzt sich aus Vertretern des Faches Politische Wissenschaft und fachfremden Vertretern, darunter auch Juristen, zusammen, teilte Professor Schulz mit. Sie erhalten den Auftrag, binnen drei Wochen eine Einschätzung bezüglich der Plagiatsvorwürfe abzugeben und dabei ihre Prüfungskategorien offenzulegen. Die beiden Gutachter, die die Doktorarbeit im Jahr 2000 betreut hatten, erhalten im Rahmen der Überprüfung ebenso wie Jorgo Chatzimarkakis Gelegenheit, sich zu äußern.
„Über die näheren Umstände der Prüfung entscheidet die Arbeitsgruppe selbst“, sagte Professor Schulz am Dienstag. Die Mitglieder erhalten alle verfügbaren Unterlagen und werden auch die Erkenntnisse von VroniPlag zu ihrer Urteilsbildung heranziehen. „Ihr Urteil sollen sich die Arbeitsgruppenmitglieder aber schlussendlich durch eigene Textanalyse und Textvergleiche bilden“, sagt Professor Schulz. Anschließend werde die Gruppe dem Promotionsausschuss berichten und dieser dem Fakultätsrat, der dann darüber entscheidet, was weiter geschieht.
Chatzimarkakis selbst hatte die Philosophische Fakultät darum gebeten zu überprüfen, ob seine Dissertation „Informationeller Globalismus: Kooperationsmodell globaler Ordnungspolitik am Beispiel des Elektronischen Geschäftsverkehrs“ den Ansprüchen der Universität Bonn an gutes wissenschaftliches Arbeiten genügt.
Kontakt:
Prof. Dr. Günther Schulz
Dekan der Philosophischen Fakultät der Universität Bonn
Tel.: 0228/73-7295
E-Mail: g.schulz@uni-bonn.de
24. Mai 2011
Plagiatsvorwürfe: Arbeitsgruppe eingerichtet Plagiatsvorwürfe: Arbeitsgruppe eingerichtet
Philosophische Fakultät will Klarheit bis Juni
Die Philosophische Fakultät der Universität Bonn hat jetzt eine Arbeitsgruppe eingerichtet, die in den kommenden Wochen die Doktorarbeit des unter Plagiatsverdacht stehenden Europa-Abgeordneten Jorgo Chatzimarkakis (FDP) prüfen soll. Das hat Dekan Professor Dr. Günther Schulz mitgeteilt. Er erwartet, dass die Arbeitsgruppe noch im Juni einen Bericht vorlegen wird, der der Fakultät als Grundlage für eine abschließende Entscheidung über den Fall dienen soll.
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© Foto: Volker Lannert / Universität Bonn
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