Professor Fohrmann trat am 23. April 2009 sein Amt an. Nach dem Hochschulgesetz von Nordrhein-Westfalen endet seine Amtszeit nach sechs Jahren. Da er sich gegen eine erneute Kandidatur entschieden hat, muss nun bis zum 22. April 2015 seine Nachfolge geklärt werden. Gemäß der Grundordnung der Universität wählt der Hochschulrat den Rektor der Universität Bonn. Der Hochschulrat besteht aus drei Universitätsangehörigen und sieben externen Mitgliedern. Vorsitzender des Hochschulrates ist Professor Dr. Dieter Engels, bis vor kurzem Präsident des Bundesrechnungshofes.
Die Wahl des Hochschulrates ist vom Ministerium für Innovation, Wissenschaft und Forschung des Landes Nordrhein-Westfalen sowie vom Senat der Universität Bonn zu bestätigen. Im Senat sind alle Statusgruppen der Universität vertreten, also Professoren, Studierende, wissenschaftliche Mitarbeiter und Mitarbeiter in Technik und Verwaltung. Vorsitzender des Senats ist Professor Dr. Nicolas Wernert.
Vorbereitung der Wahl
Der erste Schritt auf dem Weg zur Wahl besteht in der Auswahl geeigneter Bewerbungen. Eine aus Mitgliedern des Senats und Hochschulrats bestehende Findungskommission wurde nun eingerichtet und bereitet die Wahl vor. Diese beginnt mit der Entwicklung der Ausschreibung. Weiter wird die Findungskommission eine Vorauswahl treffen und dazu auch zu Auswahlgesprächen einladen. Dort stellen die Kandidaten ihre Konzeption zur Leitung der Universität vor. Es können sich sowohl interne als auch externe Persönlichkeiten bewerben. Schließlich erstellt die Findungskommission eine Vorschlagsliste für die Wahl im Hochschulrat. Gewählt ist, wer die Mehrheit aller Hochschulratsmitglieder auf sich vereinigen kann.
Vorsitzender der Findungskommission ist der Hochschulratsvorsitzende Professor Dr. Dieter Engels. Stellvertretender Vorsitzender ist der Senatsvorsitzende Professor Dr. Nicolas Wernert. Der Findungskommission gehören außerdem für den Hochschulrat Prof. Dr. Helmut Schwarz (Präsident der Alexander-von-Humboldt-Stiftung), Dorothee Drzwonnek (Generalsekretärin der Deutschen Forschungsgemeinschaft) und Dr. Katrin Vernau (Leiterin der Roland Berger School of Strategy and Economics, RBSE) an, für den Senat Prof. Dr. Diana Imhof (Institut für Pharmazie), Prof. Dr. Matthias Kräkel (Institut für Gesellschafts- und Wirtschaftswissenschaften) und der Student Alois Saß.
Die gewählte und von Senat und Landesregierung bestätigte Persönlichkeit wird schließlich in einer feierlichen Einführungszeremonie vom Vorsitzenden des Hochschulrates zum Rektor ernannt. Anschließend spricht sie den traditionellen Amtseid in lateinischer Sprache und nimmt die Amtskette in Empfang. Dann proklamiert der neue Amtsinhaber die zuvor gewählten und vom Senat bestätigten Prorektoren. Rektor und Prorektoren bilden gemeinsam mit Kanzler Dr. Reinhardt Lutz das Rektorat der Universität Bonn. Der Rektor nimmt in Wissenschaft, Lehre, Forschung und auf internationaler Ebene alle Leitungsaufgaben wahr, ist Dienstvorgesetzter der Professoren und übt auch das Hausrecht in allen fast 400 Gebäuden der Universität im Stadtgebiet aus.
Statement von Professor Fohrmann vom 17.07.2014
Zu seiner Entscheidung, nicht für eine zweite Amtszeit zu kandidieren, erkärte Professor Fohrmann:
"Meine Entscheidung ist eine sehr persönliche und von meinem Interesse an der Wissenschaft getrieben. Sie hängt in keiner Weise mit der Universität zusammen. Ich schätze diese Universität sehr und hoffe, ihr in meiner Amtszeit gut gedient zu haben. Ich bin jetzt über 60 Jahre alt und möchte mit Blick auf mein Berufsende noch einmal in mein Fach zurückkehren. Ich wünsche mir wieder mehr Freiräume für meine intellektuellen Interessen, für Vorträge und den wissenschaftlichen Diskurs – alles Dinge, für die ich als Rektor wenig, zu wenig Zeit habe. Ich sehe mich als Wissenschaftler, der zufallsbedingt auch Rektor ist – nicht umgekehrt."
Die Ausschreibung finden Sie im Internet.
Kontakt:
Desiree Schiller
Referentin des Hochschulrats der Universität Bonn
Telefon: 0228/73-1837
E-Mail: d.schiller@uni-bonn.de