„Forderungen nach Regulierung beziehen sich häufig auf eine härtere, strengere oder schärfere Regulierung, der Anspruch der besseren Regulierung ist dagegen weit seltener“, sagt Privatdozent Dr. Boris Gehlen von der Abteilung Verfassungs-, Sozial- und Wirtschaftsgeschichte der Universität Bonn. Der Historiker koordinierte das interdisziplinäre Verbundprojekt „Gestaltung der Freiheit – Regulierung von Wirtschaft zwischen historischer Prägung und Normierung“, das vom Bundesforschungsministerium mit rund einer Million Euro gefördert wurde. Von der Universität Bonn haben es Prof. Dr. Günther Schulz vom Institut für Geschichtswissenschaft und Prof. Dr. Mathias Schmoeckel vom Institut für Rechtsgeschichte zusammen mit dem Völkerrechtler Prof. Dr. Frank Schorkopf (Universität Göttingen) und dem Ökonomen Prof. Dr. Albrecht Ritschl (London School of Economics) beantragt.
Bereits vor 150 Jahren griff der Staat in die Eisenbahnwirtschaft ein
Nach einer Laufzeit von drei Jahren legen die Forscher nun überraschende Erkenntnisse vor: Regulierungen in der Wirtschaft seien entgegen gängiger Auffassung etwa nicht erst nach dem Zweiten Weltkrieg zu beobachten. „Scheinbar moderne Instrumente wurden zum Beispiel schon bei der Eisenbahnregulierung im 19. Jahrhundert angewendet“, sagt Dr. Gehlen. Zwar hat sich die schnaufende Dampflok technologisch zum rasanten ICE weiterentwickelt, aber hinsichtlich der Erfordernisse der Regulierung hat sich nicht viel geändert.
Zu Beginn des 19. Jahrhunderts war privates Kapital erforderlich, um den Ausbau der Eisenbahnlinien voranzutreiben. Mit dem Preußischen Eisenbahngesetz von 1838 griff der Staat dann jedoch in die Preisbildung der Eisenbahnunternehmen ein, um zunächst die Folgen des Monopols zu mildern. 1878/79 schaffte er dann aber mit der Verstaatlichung der Eisenbahn selbst ein Staatsmonopol. Ende des 20. Jahrhunderts sollte mit der Bahnprivatisierung wieder Wettbewerb angestrebt werden. Auch bei der Post und Telekommunikation, im Finanzwesen und der Elektrizitätswirtschaft griff der Staat immer wieder ein, wenn seiner Meinung nach das freie Spiel der marktwirtschaftlichen Kräfte zu privaten Monopolen beziehungsweise ruinöser Konkurrenz führte oder nicht die erhofften Innovationen und Einsparpotenziale durch ein Mehr an Wettbewerb brachte.
USA und Deutschland: Individuelle Freiheit oder Staatsorientierung
Die Wissenschaftler verglichen auch die unterschiedlichen Entwicklungen in Deutschland und dem angloamerikanischen Raum. Obwohl seit den 1980er Jahren in Deutschland Regulierungsansätze aus den USA Vorbilder waren, sei es meistens nicht zu einer direkten Übernahme des Ideengutes gekommen. Während in den USA die individuelle Freiheit tief im kollektiven Bewusstsein verankert sei, dominiere in Deutschland eine diffuse kollektiv-solidarische und mithin staatsorientierte Grundhaltung die Diskurse. „Pointiert ließe sich festhalten, dass der Staat in Deutschland eher als Gestalter der Freiheit, in den USA dagegen die Freiheit als Gestalter des Staates verstanden wird“, sagt Dr. Gehlen.
Regulierung sei die permanente Moderation von Zielkonflikten und zwischen Anspruchsgruppen, zieht der Forscher der Universität Bonn ein Fazit. So sei zum Beispiel bis zur Privatisierung der deutschen Eisenbahn sehr auf den Anspruch der Kunden nach möglichst niedrigen Preisen fokussiert worden. „Das hatte zur Folge, dass das Staatsunternehmen defizitär arbeitete und faktisch bankrott war“, sagt Dr. Gehlen. Um solchen Entwicklungen entgegenzuwirken, sollten bei staatlichen Regulierungen Experten aus Wissenschaft und Wirtschaft hinzugezogen werden. Im Zuge der europäischen Einigung werden Regulierungsprozesse standardisiert, zum Beispiel in Form von Richtlinien für Banken und Telekommunikation. „Die Spielräume der nationalen Regierungen werden dadurch geringer“, sagt Dr. Gehlen. Doch auch hier zeige sich: Die grundlegenden Probleme und Lösungsansätze haben sich in den vergangenen 200 Jahren kaum geändert.
Informationen im Internet: www.regulierungsgeschichte.de
Publikation: Schulz Günther, Schmoeckel Mathias, Hausman William (Eds.): Regulation between Legal Norms and Economic Reality. Intentions, Effects, and Adaptation: The German and American Experiences, Rechtsordnung und Wirtschaftsgeschichte 3, Tübingen, Mohr Siebeck, 328 S., 69 Euro.
Kontakt für die Medien:
Privatdozent Dr. Boris Gehlen
Verfassungs-, Sozial- und Wirtschaftsgeschichte
Universität Bonn
Tel. 0228/735033
E-Mail: b.gehlen@uni-bonn.de
Überraschende Erkenntnisse zur Regulierung Überraschende Erkenntnisse zur Regulierung
Forscher der Universität Bonn: Scheinbar moderne Instrumente stammen aus dem 19. Jahrhundert
Wenn eine Wirtschaftsbranche nicht die politisch gewollte Entwicklung nimmt, werden Rufe nach Regulierung laut. Die weltweite Bankenkrise etwa zog zahlreiche staatliche Eingriffe nach sich: Rettungspakete, Mindesteigenkapital, Bad Banks. Solche Regulierungen der öffentlichen Hand untersuchten Geschichtswissenschaftler der Universität Bonn mit einem internationalen Forscherteam aus historischer, juristischer und ökonomischer Perspektive. Zum Abschluss des vom BMBF mit einer Million Euro geförderten Großprojektes legen die Wissenschaftler ihre Ergebnisse vor: Viele Probleme und Lösungsansätze der Regulierung haben sich seit fast 200 Jahren kaum verändert.
Privatdozent Dr. Boris Gehlen
- von der Verfassungs-, Sozial- und Wirtschaftsgeschichte der Universität Bonn.
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