Studentische und wissenschaftliche Hilfskräfte (sog. SHK und WHF) erbringen begleitend zu ihrem Studium Dienstleistungen im Bereich von Forschung und Lehre. Sie können mit bis zu 19 Wochenstunden beschäftigt werden.
Studentische Hilfskräfte (SHK) sind eingeschriebene Studierende, die noch keinen universitären Abschluss erworben haben. Für sie steigt zum 1. Oktober 2016 der Stundensatz von 8,50 Euro auf 9 Euro; zum 1. April 2017 gibt es noch einen Euro mehr und damit 10 Euro pro Stunde.
Als wissenschaftliche Hilfskräfte (sog. "WHF") können Studierende tätig sein, die bereits über einen ersten berufsbefähigenden Abschluss (meist den Bachelor) verfügen. Ihre Vergütung steigt zum Oktober von 9,70 Euro auf 10 Euro und zum 1. April 2017 auf 11 Euro pro Stunde.
Für Wissenschaftliche Hilfskräfte mit einem Magister-, Diplom- oder akkreditierten Master-Abschluss (sog. WHK) werden die Vergütungssätze zum 01.04.2017 von 13,50 Euro auf 15 Euro angehoben. Sie unterstützen zum Beispiel als Tutoren die universitäre Lehre zum Beispiel, indem sie Studierenden Fachwissen und praktische Fertigkeiten vermitteln und sie in der Anwendung wissenschaftlicher Methoden unterweisen.