Im Streit um die Verwendung urheberrechtlich geschützter Schriftwerke hat laut Auskunft des Wissenschaftsministeriums von NRW eine gemeinsam von HRK, KMK und VG Wort eingesetzte Arbeitsgruppe eine Übergangslösung erzielt, die es erlaubt, bis zum 30. September 2017 Schriftwerke weiterhin wie bisher nach Maßgabe von § 52a UrhG zu nutzen. Bei eCampus und sonstigen digitalen Speicherorten muss daher aktuell keine Löschung zum 31. Dezember 2016 erfolgen.
Rektor Prof. Dr. Michael Hoch schreibt dazu in einem Rundschreiben an die Angehörigen der Universität: "Die Hochschulleitung begrüßt diese nicht zuletzt für die Studierenden der Universität Bonn positive Entwicklung ausserordentlich und hofft, dass es nunmehr mit Hilfe der Arbeitsgruppe in Bezug auf § 52a UrhG wieder zu einer dauerhaften und praktikablen Lösung über den 30. September 2017 hinaus kommen wird."