„Allgemein abweichendes Verhalten und Auffälligkeiten im Straßenverkehr sind Teil der selben Problematik – der Missachtung von Normen“, stellt Dr. Achim Roth fest. Wer sich über solche Regeln hinwegsetzt, unterscheide nicht zwingend, ob sich die Handlung auf den Straßenverkehr oder andere Bereiche bezieht. Dr. Roth ist Polizeibeamter und lehrt an der Hochschule der Polizei in Baden-Württemberg im Institut für Ausbildung in Bruchsal unter anderem im Bereich Verkehrsrecht.
In seiner Dissertation bei Prof. Dr. Rainer Banse vom Institut für Psychologie der Universität Bonn untersuchte Dr. Roth, ob sich von auffälligem Verkehrsverhalten auch auf sonstiges kriminelles und rücksichtloses Verhalten schließen lässt. Darüber hinaus ging er der Frage nach, ob sich umgekehrt kriminelles Verhalten auch auf Auffälligkeiten im Straßenverkehr auswirkt.
Umfang der Studie einmalig in Deutschland
Die Studie sei bislang in Deutschland in diesem Umfang einmalig. Der Wissenschaftler untersuchte anhand von Tätigkeitsberichten der Polizei auch Vorgänge unterhalb der Straftatenschwelle, wie zum Beispiel Ruhestörung, Streitigkeiten und Ordnungswidrigkeiten, die sonst in polizeilichen Statistiken nicht erfasst werden.
In den Ergebnissen der Studie zeigen sich verschiedene Risikostufen: Wer einen Unfall verursacht hat, für den erhöht sich die Wahrscheinlichkeit um das 1,5-Fache, erneut polizeilich registriert zu werden. Wurden dabei Personen verletzt, waren Alkohol oder Drogen im Spiel oder floh der Verursacher vom Unfallort, steigt das Risiko für eine erneute Registrierung statistisch um das 2,4-Fache. Werden nur Auffälligkeiten wie Ruhestörung oder Streitigkeiten berücksichtigt, die noch keine Straftaten darstellen, steigt die Wahrscheinlichkeit, nach einem verursachten schwerwiegenderen Unfall erneut Bekanntschaft mit der Polizei zu machen, auf das bis zu 4,6-Fache.
„Es ist also ein Unterschied, ob jemand aus Unachtsamkeit einen leichten Auffahrunfall verursacht, oder ob es sich um einen gefährlichen Eingriff in den Straßenverkehr oder Unfallflucht handelt“, sagt Dr. Roth. Entsprechend steigt auch die Wahrscheinlichkeit, erneut bei der Polizei auffällig zu werden – auch wenn es sich nicht unbedingt um eine Straftat handelt. „Die Ergebnisse unterstützen die These, dass Verkehrsverhalten nicht als von allgemeiner Achtung von Normen unabhängiges Verhalten zu sehen ist“, schlussfolgert der Kriminologe. Die Forschungsergebnisse der Dissertation unterstützten ebenso wie die bisherigen Erkenntnisse die bereits von Polizeipraktikern und Hochschulprofessoren aufgestellte Forderung, Verkehrsstraftaten in die Polizeiliche Kriminalstatistik aufzunehmen.
Publikation: Dr. Achim Roth: Zusammenhänge zwischen der Verursachung von Verkehrsunfällen und dissozialem/kriminellem Verhalten. Reihe: Kriminalwissenschaftliche Schriften. LIT-Verlag Münster, ISBN 978-3-643-13748-7, 34,90 EUR
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