Bei altägyptischen Mumien war es erwünscht, den Verwesungsprozess durch Wasserentzug zu unterbinden. Bei sogenannten Wachsleichen werden die Abbauprozesse im Grab dagegen ungewollt meist durch Feuchtigkeit im Boden gestoppt. Ist zu wenig Sauerstoff vorhanden, lagert sich auf der Haut der Leichen eine wachsartige Substanz ab, die die Verwesung behindert. Selbst nach 45 Jahren sollen solche Leichen exhumiert worden sein, deren Gesichtszüge weitgehend erhalten waren. Wachsleichen finden sich vermutlich auf vielen, wenn nicht sogar auf den meisten konventionellen Friedhöfen in Deutschland.
„Während die Ursachen hierfür in der Vergangenheit bereits wissenschaftlich untersucht worden sind, werden die Herausforderungen und Konsequenzen für die Friedhofspraxis bislang nicht erörtert“, sagt Prof. Dr. Dr. Tade Spranger vom Institut für Öffentliches Recht der Universität Bonn. Diese Lücke schließt das Symposium „Die Wachsleichenproblematik auf deutschen Friedhöfen aus ethischer, theologischer, bodenkundlicher und rechtlicher Sicht“, das am Dienstag, 14. November 2017, von 9:30 bis 16:30 Uhr im Universitätsclub Bonn, Konviktstraße 9, stattfindet.
Die Vortragenden sind Privatdozent Dr. Dirk Lanzerath vom Deutschen Referenzzentrum für Ethik in den Biowissenschaften (DRZE), der Ethiker Prof. Dr. Hartmut Kreß von der Evangelisch-Theologischen Fakultät der Universität Bonn, Rainer Wirz von der Hamburger Friedhöfe AöR, Heinrich Kettler von der Cemterra GmbH, der Bodenkundler Dr. Michael C. Albrecht von entera und der Jurist Prof. Dr. Dr. Tade M. Spranger von der Universität Bonn. Die Referenten beleuchten das Thema aus verschiedenen fachlichen Perspektiven und geben hierbei auch praxisrelevante Anregungen für die Vergabe von Nutzungsrechten, gebührenrechtliche Implikationen, etwaige Umbettungserfordernisse, Ersatzansprüche von Nutzungsberechtigten oder die Flächensanierung.
Die Teilnahme ist kostenfrei, jedoch ist die Teilnehmerzahl begrenzt. Anmeldungen bitte bis zum 30. Oktober 2017 unter E-Mail mitarbeiter.spranger@jura.uni-bonn.de.
Kontakt für die Medien:
Prof. Dr. Dr. Tade M. Spranger
Institut für Öffentliches Recht
Universität Bonn
Tel.: 0228/73-7943
E-Mail: mitarbeiter.spranger@jura.uni-bonn.de