Die Beihilfe zum Suizid ist seit jeher besonders umstritten und hat durch die Einführung der Strafbarkeit der geschäftsmäßigen Suizidförderung (§ 217 StGB) eine neue rechtliche Dimension erhalten. In drei Impulsreferaten stellen ein Ethiker, ein Strafrechtler und ein Mediziner ihre Sicht dar. Im Anschluss erfolgt eine Diskussion mit den Zuhörern. Die Veranstaltungen dauern rund 90 Minuten.
Donnerstag, 3. Mai, 18 Uhr:
Assistierter Suizid im Meinungsstreit, Prof. Dr. Hartmut Kreß (Sozialethik), Prof. Dr. Lukas Radbruch (Palliativmedizin) und Prof. Dr. Torsten Verrel (Strafrecht)
Donnerstag, 21. Juni, 18 Uhr:
Wohin mit den Daten? Patientendaten und Patientenrechte in der digitalen Medizin, Prof. Dr. Mariacarla Gadebusch Bondio (Geschichte der Medizin) und Prof. Dr. Dirk Böhmann (Medizinrecht)
Donnerstag, 12. Juli, 18 Uhr:
Gefährdung im Straßenverkehr – Medikamente, Drogen, Rasen und Sanktionen, Dr. Scarlett Jansen (Strafecht), Prof. Dr. Rainer Banse (Psychologie) und Prof. Dr. Burkhard Madea (Rechtsmedizin)
Die Vorlesung richtet sich an Studierende aller Fakultäten und die interessierte Öffentlichkeit. Anmeldungen sind nicht erforderlich.
Kontakt:
Prof. Dr. Burkhard Madea
Institut für Rechtsmedizin
Universität Bonn
Tel. 0228/738315
b.madea@uni-bonn.de