Klausa war von 1954 bis 1975 der erste Landesdirektor des neu gegründeten Landschaftsverbands Rheinlands. Die Verleihung der Ehrenbürgerschaft im Jahr 1968 beruhte auf seinen Verdiensten um die Universität Bonn und ihre Institute und Fachbereiche, die er sich in seiner Dienstzeit als Landesdirektor erworben hatte. Diese Ehrung wurde wiederholt kritisiert, da Udo Klausa in der NS-Zeit als hoher Verwaltungsbeamter unter dem NS-Regime tätig war. Das Rektorat der Universität Bonn hatte ein Gutachten in Auftrag gegeben, um die Causa eingehend zu prüfen. Dieses sowie weitere neuere Erkenntnisse der historischen Forschung waren Gegenstand universitätsinterner Beratungen in den zuständigen Gremien, dem Rektorat und dem Senat der Universität Bonn.
Nach ausführlicher Beratung empfahl der Senat dem Rektorat einstimmig, den Hinweis auf die Verleihung der Ehrenbürgerwürde an Dr. h.c. Udo Klausa mit einer distanzierenden Erläuterung zu versehen – als Beitrag zum kritischen Umgang mit der NS-Vergangenheit. Das Rektorat distanziert sich ebenfalls von der Ehrung und schließt sich der Entscheidung des Senats an. Demnach heißt es in der Auflistung der Ehrenbürger der Universität Bonn im Internet und im gedruckten Vorlesungsverzeichnis künftig:
„Neuere historische Forschungen (vgl. Uwe Kaminsky/ Thomas Roth: Verwaltungsdienst, Gesellschaftspolitik und Vergangenheitsbewältigung nach 1945 – Udo Klausa, Direktor des Landschaftsverbandes Rheinland [1954 - 1975], Berlin 2016) haben aufgezeigt, dass Dr. h.c. Udo Klausa als NSDAP-Mitglied und Landrat von Bedzin in leitender und verantwortlicher Rolle während der deutschen Besatzung in Polen tätig war. Im Lichte dieser Erkenntnisse distanziert sich der Senat der Universität Bonn von dieser universitären Ehrung.“