Die eingeworbenen Mittel dienen als Anschubfinanzierung für maximal drei Erstberufungen von Forscherinnen auf unbefristete W2- und W3-Professuren. Konkret werden bis zu 165.000 Euro jährlich pro Professur für die Dauer von fünf Jahren zur Verfügung gestellt, entweder für die vorgezogene Berufung auf frei werdende Professuren (sogenannte „Vorgriffsprofessuren“) oder für die Besetzung von Regelprofessuren.
Das erfolgreiche Konzept war vom Gleichstellungsbüro der Universität erstellt worden. Es knüpft an die ersten beiden Ausschreibungsrunden 2008-2012 und 2013-2017 des Programms an, in denen Bonn jeweils drei Professuren einwerben konnte. Während in der ersten Runde Regelprofessuren zu besetzen waren, wurden in der zweiten Runde drei „vorgezogene“ Professuren bewilligt, mit denen herausragende Wissenschaftlerinnen für die Universität gewonnen werden konnten.
Für die Bewerbung an der dritten Runde wurde ein Gleichstellungszukunftskonzept unter der Programmatik ‚Kultur verändern – Strukturwandel befördern – Exzellente Forscherinnen gewinnen‘ erstellt. Das Konzept beschreibt die Umsetzung bisheriger gleichstellungspolitischer Strategien und Maßnahmen, stellt zukünftige Zielsetzungen und gleichstellungsfördernde Maßnahmen vor.
Das Professorinnenprogramm zur Verwirklichung der Chancengerechtigkeit wurde 2008 erstmals von Bund und Ländern gemeinsam ausgeschrieben. Es soll dazu beitragen, den Professorinnenanteil an Hochschulen bundesweit zu erhöhen und die gleichstellungspolitischen Strukturen zu stärken. In der aktuellen Runde stellen Bund und Länder ein Fördervolumen von 200 Millionen Euro zur Verfügung.
Kontakt für die Medien:
Sandra Hanke und Dr. Martina Pottek
Zentrales Gleichstellungsbüro
Tel.: 0228/73 7490
E-Mail: gleichstellungsbeauftragte@zgb.uni-bonn.de