Informationen zum Studium
Informationen der Universität Bonn für vom Krieg in der Ukraine betroffene Studieninteressierte, Studierende und Promovierende.
Hotlines der Universität
Hilfe für Studierende
Die Universitätsverwaltung bietet an, bei akuten Herausforderungen für Studierende aus der Ukraine und aus Russland, die jetzt infolge des Krieges entstanden sind, nach Möglichkeit zu helfen.
Bitte kontaktieren Sie die Kolleg*innen unter:
Telefon: +49 228 73-5948
E-Mail: support@verwaltung.uni-bonn.de
Psychologische Hilfe
Vom Krieg in der Ukraine betroffene Studierende der Universität Bonn können sich an die Psychologische Beratung in der Zentralen Studienberatung wenden.
Terminvereinbarung:
Telefon: +49 228 73-7080
E-Mail: pb-zsb@uni-bonn.de
Studium
Informationen für Studieninteressierte
Wenn Sie ein Studium an der Universität Bonn beginnen oder fortsetzen möchten, vergewissern Sie sich bitte, ob der gewünschte Studiengang angeboten wird. Auf unserer Website finden Sie die vollständige Übersicht der angebotenen Studienprogramme.
Hochschulzugangsberechtigung
Sie benötigen eine Hochschulzugangsberechtigung, um in Deutschland studieren zu dürfen. Auf der Website anabin können Sie überprüfen ob ihr Schulabschluss für ein Studium in Deutschland anerkannt wird. Für Personen, die ihren Schulabschluss in der Ukraine absolviert haben gilt, dass sie nach der 11-jährigen Schulausbildung noch ein Jahr erfolgreich an einer Universität studiert haben müssen. Waren sie noch nicht an der Universität, können Sie sich in Deutschland für ein Studienkolleg bewerben.
Gemäß den Beschlüssen der Kultusministerkonferenz zum Hochschulzugang mit ukrainischen Bildungsnachweisen werden die in Zeiten des Kriegs in der Ukraine erworbenen Bildungsnachweise für den Hochschulzugang bewertet, auch wenn nicht alle regulär erforderlichen staatlichen Prüfungsleistungen nachgewiesen werden können.
Bachelor, Staatsexamen, Kirchliche Abschlüsse
Wenn Sie an der Universität Bonn einen grundständigen Studiengang studieren möchten, sind einige formelle Voraussetzungen zu erfüllen. Für die Bewerbung auf deutschsprachige Studiengänge müssen Sie Deutschkenntnisse auf fortgeschrittenem Niveau (siehe unter „Deutsch lernen“) vorweisen sowie über eine Hochschulzugangsberechtigung für deutsche Hochschulen verfügen. Wenn Sie die genannten Voraussetzungen erfüllen, prüfen Sie bitte weitere Schritte zu Ihrer Bewerbung.
Master
Wenn Sie ein Masterstudium an der Universität Bonn anstreben, beachten Sie bitte, dass jeder Masterstudiengang ein individuelles Bewerbungsverfahren hat. Die zuständigen Fachbereiche prüfen Ihre Unterlagen einzeln. Welche Unterlagen notwendig sind, finden Sie in der Studienfachbeschreibung eines jeden Studiengangs. Details werden Ihnen dann während des Bewerbungsprozesses erklärt.
Die Universität Bonn bietet Deutschkurse ab einem B1-Niveau an. Menschen mit Fluchthintergrund können über das FdIS-Programm gefördert werden. Die Bewerbung dafür erfolgt über das Bewerbungsformular.
Der DSH-Vorbereitungskurs ist ein Intensivkurs, der mit 20 Wochenstunden auf die Deutsche Sprachprüfung für den Hochschulzugang (DSH) hinführt, die für das Studium in deutscher Sprache erforderlich ist.
Weitere anerkannte Deutschprüfungen
Wer noch nicht auf einem B1-Niveau ist kann sich entweder an anderen Sprachschulen vorbereiten oder auch auf Online-Plattformen selbst lernen. Das Goethe-Institut bietet Sprachkurse ab A1-Niveau für ukrainische Geflüchtete für 0,25 € je Kurs an. Ebenso kann man auf der Webseite der Deutschen Welle online Deutsch üben.
Kriegsbedingt kann es dazu kommen, dass einzelne Unterlagen nicht mehr verfügbar sind. In diesem Falle gilt:
Bezüglich in der Ukraine erworbene Schulabschlüsse ist die Webseite des Ukrainischen Bildungsministeriums eine Möglichkeit diese zu überprüfen. Allerdings können Sie dort nur eine Selbstauskunft einholen, wenn Sie schon vor Ort eine digitale qualifizierte Signatur beantragt haben. Dennoch wird für einen Übergang ins Studium auch ein Nachweis über das erste Studienjahr verlangt (siehe unter „Hochschulzugangsberechtigung“).
Bewerber*innen für NC-Studiengänge müssen Ihre Vorbildung glaubhaft machen, dabei muss mindestens ein Nachweis vorhanden sein. Kann die Vorbildung glaubhaft gemacht werden, müssen die Bewerber*innen bei der Bezirksregierung Köln die Feststellungsprüfung ablegen. Mit der dort erlangten Durchschnittsnote können sie am Zulassungsverfahren teilnehmen. — Hier gilt selbstverständlich die Fachbindung der Feststellungsprüfung.
Bewerber*innen für zulassungsfreie Studiengänge müssen ebenfalls Ihre Vorbildung glaubhaft machen. Ist das der Fall und damit der fachgebundene Hochschulzugang für das beantragte Fach ermittelt ist eine Zulassung möglich. Auch hier muss mindestens ein Nachweis vorhanden sein.
Bei Fragen und für Einzelberatungen wenden Sie Sich bitte an das Studierendensekretariat.
Interessierte, die einzelne Lehrveranstaltungen besuchen möchten und sich nicht als Studierende einschreiben lassen können oder wollen, können als Gasthörer*innen im Rahmen der vorhandenen Studienmöglichkeiten zugelassen werden. Über den Zugang zu den Lehrveranstaltungen entscheidet die jeweils verantwortliche Lehrkraft. Gasthörer*innen sind nicht berechtigt, Prüfungen abzulegen; sie können lediglich eine Teilnahmebescheinigung erhalten.
Laut dem EU-Ratsbeschluss vom 03. März 2022 erhalten alle aus der Ukraine Flüchtenden unbürokratischen humanitären Aufenthalt — in Deutschland nach § 24 Aufenthaltsgesetz — und darum auch Leistungen entsprechend dem Bürgergeld. Ebenso werden in der Ukraine anerkannte Geflüchtete gehandhabt. Der Aufenthalt gilt zunächst für ein Jahr und kann dann auf 3 Jahre verlängert werden.
Der Aufenthalt der Drittstaatsangehöriger aus der Ukraine wird individuell entschieden. Für einen Aufenthalt nach § 24 können auch Staatsangehörige anderer Drittländer einbezogen werden, wenn sie sich rechtmäßig in der Ukraine aufhielten (z.B. zum Studium) und nicht sicher und dauerhaft in ihr Herkunftsland oder ihre Herkunftsregion zurückkehren können.
Unserer Universität verfügt über keine eigenen Unterkünfte für Studierende. Die Wohnheime für Studierende werden vom Studierendenwerk Bonn verwaltet. Auch der AStA (Allgemeiner Studierendenausschuss der Universität) bietet eine Wohnungsberatung an.
Als Alternative zu einer eigenen Wohnung ist es für Studierende üblich in einer Wohnungsgemeinschaft (WG) zusammenzuwohnen. Dafür gibt es viele Suchportale im Internet. Auf unserer Website haben wir weitere Informationen und Tipps zum Thema Wohnen gesammelt.
Auch wenn es an staatlichen Universitäten in Deutschland keine Studiengebühren gibt, muss jedes Semester ein Sozialbeitrag geleistet werden. Unter der Rubrik „Bewerbung, Zulassung und Einschreibung“ finden Sie eine Auflistung der Kosten.
Geflüchtete werden über die Kommune in der sie leben durch Sozialleistungen unterstützt.
Personen mit einem Aufenthalt nach § 24 haben ab dem 01. Juni 2022 Anrecht auf BAföG (wie andere anerkannte Geflüchtete auch) sobald sie eine Fiktionsbescheinigung haben, zu einem Studium zugelassen wurden und an einer Hochschule eingeschrieben sind.
Verschiedene Stiftungen bieten auch Stipendien an. Eine gute Datenbank zu Recherche welches Förderungswerk passend ist, ist zum Beispiel die Stipendiendatenbank des DAAD.
Informationen für ukrainische und russische Studierende der Universität Bonn
Prüfungen
Der Universität ist es ein großes Anliegen, Ihnen allen in Ihrer Notlage die größtmögliche Flexibilität zu ermöglichen, dazu gehört selbstverständlich auch die Berücksichtigung Ihrer persönlichen Situation in den Prüfungsverfahren. Bitte wenden Sie sich nach Möglichkeit an die für Sie zuständige Prüfungsbehörde, da dort die bestmögliche fall- und fachbezogene Beratung gewährleistet werden kann.
Prüfungsbehörden an der Universität Bonn
Rücktrittsrecht
Regelung ab dem 01.04.2022 gemäß Ihrer Prüfungsordnung: Ein Rücktritt von einer Prüfung nach dem Ende der Abmeldefrist ist aus triftigen Gründen, insbesondere wegen krankheitsbedingter Prüfungsunfähigkeit, grundsätzlich möglich. Der Rücktritt ist dem Prüfungsausschuss unverzüglich schriftlich anzuzeigen. Erkennt der Prüfungsausschuss den Nachweis für den krankheitsbedingten Rücktritt oder andere triftige Gründe an, gilt der Prüfungsversuch als nicht unternommen.
Individuelle Regelungen
Individuelle Regelungen zur Verlängerung von Abgabefristen oder die Möglichkeit, bei Nicht-Rücktritt von Prüfungen diese zu individuellen Prüfungsterminen abzulegen, hängen auch von den Gegebenheiten im Fach ab. Die Entscheidung darüber trifft die für Ihren Studiengang zuständige Prüfungsbehörde. Es empfiehlt sich daher, diese Fragen direkt mit dem zuständigen Prüfungsamt abzuklären. Auch zur Möglichkeit der Wiederholung von Prüfungsleistungen, der Gewährung von Kompensationsleistungen oder der Durchführung alternativer Prüfungsformen können die Prüfungsbehörden individuell beraten.
Studentischer Hilfsfond (AStA)
Darüber hinaus gibt es den Studentischen Hilfsfonds des Allgemeinen Studierendenausschusses (AStA) zur finanziellen Unterstützung von Studierenden. Kontakt: hifo@asta.uni-bonn.de
„Freitisch“ — Kostenlose Mahlzeiten für Bedürftige
Studierende in finanzieller Notlage können in den Mensen und Cafeterien des Studierendenwerks Bonn kostenlose Mahlzeiten erhalten. Hierfür ist ein Antrag beim Allgemeinen Studierendenausschuss (AStA) zu stellen. Weitere Informationen zum so genannten „Freitisch“ gibt es auf den Seiten des Studierendenwerks.
Deutscher Akademischer Austauschdienst (DAAD)
Der Deutsche Akademische Austauschdienst (DAAD) befindet sich gerade im Gespräch, um ein entsprechendes Unterstützungsprogramm starten zu können. Sobald uns nähere Informationen vorliegen, werden wir sie hier bekanntgeben.
Zentralen Studienberatung
Studierende können sich an die Psychologische Beratung in der Zentralen Studienberatung wenden. Termine können Sie per Telefon vereinbaren.
Telefon: +49 228 73-7080
E-Mail: pb-zsb@uni-bonn.de
Studierendenwerk Bonn
Die Psychologische Beratungsstelle des Studierendenwerks Bonn bietet Studierenden psychologische Beratung an. Termine können Sie per E-Mail oder per Telefon vereinbaren.
Telefon: +49 228 73-7106
E-Mail: pbs@studierendenwerk-bonn.de
Förderungen und Stipendien
NRWege ins Studium fördert Studierende der Universität Bonn mit Fluchthintergrund. Wir unterstützen Sie mit einem Teilstipendium von 300 € monatlich und bieten Ihnen Beratung und Begleitung auf dem Weg zu einem erfolgreichen Studienabschluss.
Die Förderung kann bereits vor Aufnahme des Studiums beantragt werden, wenn Sie ab dem Wintersemester 2024/2025 an der Uni Bonn eingeschrieben sind.
Wenn Sie nicht BAföG-berechtigt sind, kann in Einzelfällen auch ein Vollstipendium in Höhe von 934 € im Monat bewilligt werden.
Formale Voraussetzungen für die Bewerbung
- Sie haben einen Fluchthintergrund im Sinne des Programms: erste Entscheidung des BAMF liegt vor oder es erfolgte eine Aufnahme zum vorübergehenden Schutz oder aus humanitären Gründen oder es erfolgte eine Aufnahme aus dem Ausland und es besteht keine vollziehbare Ausreisepflicht und keine Niederlassungserlaubnis
- Sie haben Ihre Studienberechtigung (Abitur) im Ausland erworben
- Ihre Einreise liegt nicht länger als 5 Jahre zurück. Diese Frist kann um zwei Jahre verlängert werden, z.B. wenn Sie minderjährige Kinder haben, Angehörige gepflegt haben oder über längere Zeit erkrankt waren. Sollten Sie zu einem früheren Zeitpunkt eine Förderung durch NRWege oder das Programm Integra erhalten haben, kann die Fünfjahresfrist ggf. ebenfalls verlängert werden
Auswahlkriterien
- Große Motivation für das Studium
- Bisherige Leistungen lassen erwarten, dass das Studium erfolgreich abgeschlossen werden kann
- Gesellschaftspolitisches Engagement (aktive Mitgliedschaft in Vereinen, soziales und politisches Engagement, kulturelle Aktivitäten) ist von Vorteil
- Bereitschaft, sich am Begleitprogramm des NRWege-Stipendiums zu beteiligen
Förderdauer und Fördersumme
- Oktober 2024 – September 2025 mit Verlängerungsoption (abhängig von der Bewilligung durch das Ministerium für Kultur und Wissenschaft Nordrhein-Westfalen)
- 300 € pro Monat bei Teilstipendium. Das Teilstipendium ergänzt ein monatliches Einkommen von bis zu 934 €
- bis zu 934 € pro Monat bei Vollstipendien
Bewerbungsprozess
- Füllen Sie das Bewerbungsformular aus und laden die notwendigen Bewerbungsunterlagen hoch
- Einreichungsfrist: 01. September 2024
- Die Entscheidung erfolgt für Teilstipendien auf Grundlage der schriftlichen Bewerbung. Für Vollstipendien werden Interviews per Zoom durchgeführt
- Die Stipendien werden (ggf. rückwirkend) ab dem 01. Oktober 2024 ausgezahlt
Bewerbungsunterlagen
- Motivationsschreiben (1 bis 2 Seiten)
- Lebenslauf
- Transcript of Records (bei Studienbeginn: Einreichen des Deutschzertifikats mit Note)
Immatrikulationsbescheinigung oder Zulassungsschreiben der Universität Bonn (Stipendium wird erst nach der Einschreibung gewährt) - Kopie des Aufenthaltstitels oder des ersten BAMF-Entscheids
- BAföG-Bescheid oder Nachweis, dass BAföG beantragt wurde
- Formlose Selbstauskunft mit Datum und Unterschrift über die Einkommensverhältnisse: monatlich zur Verfügung stehendes Einkommen aus welcher Quelle (Gehalt, Einkünfte aus öffentlichen Mitteln usw.), ggf. Einkommen des*der Ehepartner*in
- gegebenenfalls Nachweise über Einkünfte aus öffentlichen Mitteln, die nicht nach BAföG gezahlt werden (z.B. Bürgergeld)
- gegebenenfalls Nachweise über Einkünfte aus Nebenjobs oder anderen Tätigkeiten
- gegebenenfalls Empfehlungsschreiben von Lehrenden der Universität Bonn (bei Bewerbungen ab dem 4. Semester verpflichtend)
- gegebenenfalls Nachweise über gesellschaftspolitisches Engagement oder besondere Leistungen
- gegebenenfalls Nachweis über Teilnahme an studienvorbereitenden Maßnahmen (z.B. Integra oder NRWege geförderte Sprachkurse)
Fragen?
Bei Fragen wenden Sie sich gerne an:
Dr. Gesine Schiller
nrwege@uni-bonn.de
Hilfsangebote und Informationen
DAAD: Nationale Akademische Kontaktstelle Ukraine
Die Nationale Akademische Kontaktstelle Ukraine des DAAD bietet auf ihrer Website Informationen zu Orientierung in Deutschland und zum deutschen Hochschul- und Forschungssystem und eine Übersicht über unterschiedliche Hilfsangebote im akademischen Raum. Auch in ukrainischer Sprache.
Krisenchat.de/ukraine
Krisenchat.de/ukraine bietet einen kostenfreien psychosozialen Beratungsdienst für junge Menschen bis 25 Jahre via WhatsApp und SMS in ukrainischer und russischer Sprache an. Ausgebildete Psychologinnen und Psychologen unterstützen durch psychosoziale Soforthilfe.
Handbook Germany: Ukraine
Auf der Sonderseite „Ukraine“ bietet Handbook Germany wichtige Informationen zu Einreise, Aufenthalt und Leben in Deutschland für Menschen auf der Flucht aus der Ukraine und Ukrainer in Deutschland. Die Seite ist auf Ukrainisch, Russisch, Englisch und Deutsch verfügbar.
#ScienceForUkraine
Ukrainische Studierende und Wissenschaftler*innen finden auf der Webseite „#ScienceForUkraine“ Stellen- und Stipendienangebote von Hochschulen weltweit. Die Plattform ist eine Initiative von Freiwilligen aus akademischen Einrichtungen in Europa und der ganzen Welt.
Kontakt
Studieninteressierte
Die Zentrale Studienberatung berät internationale Studieninteressierte bei der Studienorientierung und grundsätzlichen Fragen der Studienbewerbung.
Adresse
Poppelsdorfer Allee 49, 2. Etage
53115 Bonn
Bewerbung, Zulassung und Einschreibung
Das Studierendensekretariat berät internationale Studieninteressierte bei der Bewerbung, Zulassung und Einschreibung an der Universität Bonn.
Adresse
Poppelsdorfer Allee 49, 1. Etage
53115 Bonn
Studierende
Das Dezernat Internationales berät und unterstützt internationale Studierende und Promovierende bei organisatorischen Fragen rund um das Studium und den Aufenthalt in Bonn.
International Service Point
Öffnungszeiten: Montag bis Freitag, 08.00 - 16.00 Uhr