15. March 2021

Förderlinie zur Entwicklung des Profilbereiches ‚Versöhnung‘ (Deadline: 15.04.2021) Förderlinie zur Entwicklung des Profilbereiches ‚Versöhnung‘ (Deadline: 15.04.2021)

Zur Schärfung und Weiterentwicklung ihres wissenschaftlichen Profils hat die Universität transdisziplinäre Forschungsbereiche/ Transdisciplinary Research Areas (TRAs) etabliert. Als neuartige, innovationsfördernde Organisationsstrukturen richten die TRAs die universitäre Forschung auf zentrale wissenschaftliche, technologische und gesellschaftliche Zukunftsthemen hin aus. Sie dienen als kreative und explorative Plattformen, auf denen sich Fächer und Fakultäten themenorientiert verbinden und ihre strategische Entwicklung koordinieren.
Innerhalb der TRA 4 – Individuen, Institutionen und Gesellschaften untersuchen Wissenschaftler*innen, wie Institutionen (Markt, Recht, Kultur) komplexe Beziehungen zwischen Individuen und Gesellschaften bedingen, und entwickeln daraus neue Sichtweisen auf Mikrophänomene (Persönlichkeitsentwicklung, Handlungskompetenzen, Individualisierung) und Makrophänomene (Weltgesellschaft, Globalisierung). Ziel ist es beispielsweise, Schlüsselfaktoren zu identifizieren, die sozialen Zusammenhalt, Chancengleichheit, Effizienz, Ressourcenschutz und die Entwicklung individueller Fähigkeiten im Zusammenspiel all dieser Faktoren beeinflussen.
In diesem Zusammenhang soll u.a. der bereits identifizierte Profilbereich ‚Versöhnung‘ weiter auf‐ und ausgebaut werden. Die TRA 4 schreibt daher im Haushaltsjahr 2021 für diesen Profilbereich gezielt Forschungsmittel in einer Gesamtsumme von 100.000,‐ EUR aus, um weitere kleinere und größere Projekte in diesem Profilbereich zu fördern.

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Informationen zur Antragsstellung:

Wer kann einen Antrag einreichen?
Alle promovierten Mitglieder der TRA 4 können einen Antrag einreichen. Promovierende Mitglieder der TRA 4 können gemeinsam mit einem promovierten Mitglied der TRA 4 einen Antrag einreichen.


Wie kann ich Mitglied werden?
Den Mitgliedsantrag finden Sie unter dem folgenden Link: https://www.uni‐bonn.de/forschung/forschungsprofil/individuen‐institutionen‐und‐
gesellschaften/mitgliedsaufnahme/mitgliedsantrag


Was kann (nicht) gefördert werden?
Maßnahmen, welche die Ziele der TRA sowie der EXU realisieren, bspw.:
‐ Anschubfinanzierungen für kleinere und umfangreichere Verbundforschungsprojekte
‐ Durchführung von Workshops, Symposien, Konferenzen, Akademien, Summer Schools etc.
‐ Nachwuchsförderung
In der Regel können keine Investitionskosten gefördert werden.

Wie ist der Antrag gestaltet?
Anträge können über das gängige ‚Antragsformular der TRA 4‘ eingereicht werden und müssen unter Beteiligung von mindestens zwei Fakultäten oder einer Fakultät und einem strategischen außeruniversitären Partner gestellt werden.
Neben dem Antragsformular umfasst der Antrag folgende Unterlagen:
a) eine inhaltliche Projektskizze (max. vier Seiten) inkl.
- Projektbeschreibung
- Zielformulierungen (inhaltlich, formal, organisatorisch; kurz‐, langfristig etc.)
b) einen Zeitplan inkl. Zwischenzielen/Meilensteinen mit Bezug zu den übergeordneten Zielen der Initiative
c) einen Finanzplan inkl. differenzierter Kostenaufstellung hinsichtlich einzelner Antragsgegenstände und Haushaltsjahre

Auswahlprozess/ ‐kriterien
Über die eingegangenen Anträge entscheidet der Lenkungsausschuss der TRA 4 gem. der allgemeinen Verfahren zur Mittelvergabe.
Im Rahmen des Auswahlprozesses finden insb. die folgenden Kriterien Berücksichtigung:
‐ Anregung von Verbundforschung
-->bspw.: Inwiefern wird eine interdisziplinäre/ interfakultäre/ transdisziplinäre Ausrichtung
angestrebt?
‐ Verortung der Initiative
-->bspw.: Inwiefern ist eine Verortung innerhalb der TRA 4 für die Initiative in besonderem
Maße erstrebenswert?
‐ Verortung (innerhalb) er TRA 4
-->bspw.: Inwiefern wird ein Ziel/werden mehrere der Ziele der TRA – gerne mit Bezug zur
jeweiligen fachlichen und/oder gesellschaftlichen Relevant – adressiert?
‐ Übergeordnete Ziele der EXU
-->bspw.: Inwiefern wird eines/ werden mehrere der übergeordneten EXU‐Ziele im Rahmen
der beantragten Initiative gefördert?

Für diese Ausschreibung können die Mitglieder der TRA 4 bis zum 15.04.2021 per E‐Mail (tix@verwaltung.uni‐bonn.de) einen Antrag einreichen. Bitte vereinbaren Sie vor der Antragsstellung einen Beratungstermin mit Frau Johanna Tix (per E‐Mail: tix@verwaltung.uni‐bonn.de oder telefonisch: +49 (0) 171/ 33 160 47). Gerne können Sie sich auch bei weiteren Fragen an sie wenden.

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