Gefördert ins europäische Ausland

Erasmus-Praktikum

Sie wollen ein Praktikum oder einen Kurzaufenthalt im europäischen Ausland machen? Die Universität Bonn fördert im Rahmen von Erasmus+ studienbezogene Praktika von 2 bis 12 Monaten in über 30 europäischen Ländern.

Das Wichtigste in Kürze

Key facts

  • Studien-/ promotionsbezogene Vollzeitpraktika im europäischen Ausland (Ausnahmen für diverse Lebenssituationen, siehe Abschnitt Förderung weiter unten)
  • Selbst gesuchte Praktikumsstellen
  • Mögliche Dauer: 2 bis 12 Monate (Mindestdauer: 60 Tage)
  • Kurzaufenthalte von 5 bis 30 Tagen, gegebenenfalls in Kombination mit einem virtuellen Anteil (bis ein Jahr nach Abschluss)
  • Finanzielle Förderung
  • Zusatzförderung für mehr Chancengerechtigkeit und für „grünes“ Reisen
  • Akademische Anerkennung von im Ausland absolvierten Pflichtpraktika
  • Förderung auch nach Abschluss des Studiums/ der Promotion möglich
  • Beratung durch die Universität Bonn und die Gastinstitution

Ihre Ansprechpersonen

In jedem Fachbereich gibt es eine Erasmus-Fachkoordination, an die Sie sich bei Fragen und zur Bewerbung wenden können.

Nach der Auswahl durch Ihre Fachkoordination unterstützt Sie das Dezernat Internationales bei der organisatorischen Vorbereitung und Durchführung Ihres Auslandsaufenthalts.


Praktikum im Ausland mit Erasmus+

Im folgenden Film wird erklärt, wie das Erasmus-Praktikum funktioniert.

Praktikum im Ausland mit Erasmus+ (Quelle: DAAD)


Bewerbung

Um eine Erasmus-Praktikumsförderung zu erhalten, bewerben Sie sich zuerst bei Ihrer Erasmus-Fachkoordination bzw. Studierende im Lehramt direkt beim Bonner Zentrum für Lehrerbildung (BZL). Dort erhalten Sie Informationen zum konkreten Ablauf der Bewerbung und zu den einzureichenden Unterlagen.

Das Wichtigste im Überblick

Voraussetzungen

  • Während des Studiums/der Promotion: Sie sind zum Zeitpunkt der Bewerbung und während des gesamten Auslandsaufenthalts regulär an der Universität Bonn eingeschrieben (außer recent graduates; Promovierende können alternativ auch einen Nachweis der Promotion vorlegen)
  • Nach Abschluss des Studiums/der Promotion: Sie können innerhalb der darauffolgenden 12 Monate eine Praktikumsförderung erhalten. Sie müssen zum Zeitpunkt der Bewerbung noch eingeschrieben, aber während des Praktikums exmatrikuliert sein.
  • Ihre Staatsangehörigkeit spielt keine Rolle
  • Ihr Praktikum dauert mindestens 2, maximal 12 Monate (Mindestdauer: 60 Tage)
  • Auch Kurzaufenthalte (5 bis 30 Tage) sind möglich; Bei Studierenden ist ein virtueller Anteil Pflicht, bei Promovierenden ist dies optional.

Um sinnvoll und erfolgreich ein Praktikum im Ausland machen zu können, sollten Sie auch die Sprache des Gastlandes gut beherrschen, mindestens jedoch die Arbeitssprache Ihrer Praktikumsstelle.

Deshalb ist es empfehlenswert, dass Sie sich so früh wie möglich die entsprechenden Sprachkenntnisse aneignen bzw. diese vertiefen. Die Universität Bonn bietet selbst ein umfangreiches Sprachkursangebot an.

Weitere Informationen finden Sie im Abschnitt „Sprachliche Vorbereitung“ auf der Webseite Organisatorisches rund um den Aufenthalt im Ausland.

Für die Erasmus-Förderung eines Praktikums oder Kurzaufenthaltes im Ausland bewerben Sie sich bei der an Ihrem Fachbereich zuständigen Erasmus-Fachkoordination. Dort erfahren Sie, welche Kriterien vorliegen müssen, um für die Förderung nominiert zu werden.

Auswahlkriterien sind in der Regel

  • Studienleistungen
  • Kenntnisse der Sprache des Ziellandes, zumindest aber der Arbeitssprache des Praktikums
  • Begründung/ Motivation für das Auslandspraktikum
  • Qualität des Praktikumsplatzes und -vorhabens
  • Fachlicher Nutzen

Da Praktikums- und Kurzaufenthalte nicht zwingend an Semesterzeiten geknüpft sind, gibt es keine festen Bewerbungstermine. In einigen Fachbereichen gibt es aber interne Bewerbungsfristen. Sie sollten sich auf jeden Fall mit einer Vorlaufzeit von mindestens zwei bis drei Monaten bei Ihrer Fachkoordination bewerben.

Erst nach der Zusage durch Ihre Fachkoordination registrieren Sie sich online beim Dezernat Internationales.

Praktikumseinrichtungen
Den Praktikumsplatz suchen Sie selbst. Möglicherweise unterstützt Sie dabei auch Ihr Fachbereich (z.B. bei Praktika an Schulen im Ausland oder Laboreinrichtungen). Das Dezernat Internationales hat Tipps zur Suche eines Praktikums im Ausland zusammengestellt.

Mögliche Einrichtungen für Ihr Erasmus-Praktikum:

  • Öffentliche und private Unternehmen (auch gemeinwirtschaftliche Unternehmen)
  • Lokale, regionale oder nationale öffentlichen Stellen
  • Handelskammern, Handwerks- oder Berufsverbände und Gewerkschaften
  • Forschungseinrichtungen
  • Stiftungen
  • Schulen, Hochschulen, Institute, Bildungseinrichtungen (auch Goethe-Institute)
  • Gemeinnützige Organisationen, Verbände, Nichtregierungsorganisationen (NGO)

Ausgenommen sind EU-Institutionen sowie Einrichtungen, die EU-Programme verwalten. Für diese Praktika gibt es alternative Förderprogramme – zum Beispiel Kurzstipendien des DAAD für Praktika im Ausland.

Praktika sind in allen Erasmus+ Programmländern möglich. Praktika im Vereinigten Königreich können auch nach dem Brexit weiterhin gefördert werden, wenn ausreichend finanzielle Mittel dafür vorhanden sind.

Eine Förderung von Praktika in der Schweiz ist zurzeit nicht möglich.

Für Kurzaufenthalte zu Studienzwecken muss eine Erasmus-Pranterschaft in Ihrem Fachbereich bestehen.

Nach einer Zusage

Sie haben eine Zusage Ihrer Erasmus-Fachkoordination erhalten? Dann finden Sie auf den folgenden Seiten wichtige Informationen zu Ihren weiteren Schritten, um die Förderung zu erhalten. Ebenso erfahren Sie dort, welche Dokumente und Fristen vor, während und nach Ihrem Aufenthalt zu beachten sind.

Erasmus-Praktika nach dem Brexit

Praktika im Vereinigten Königreich können grundsätzlich auch weiterhin durch das Erasmus-Programm finanziell gefördert werden. Die Einreise ist allerdings nur mit einem Temporary Worker-Government Authorised Exchange Visum (GAE) möglich. Da Sie für die Beantragung des Visums eine Referenznummer benötigen (in der Regel vom Praktikumsgeber), kann dieser Prozess einige Zeit in Anspruch nehmen. Wenn Sie ein forschungsorientiertes Praktikum absolvieren, kann der Aufenthalt eventuell auch als „research stay“ erfolgen, wofür kein Visum nötig ist. Sprechen Sie das Thema Visum deshalb unbedingt direkt bei Ihrer Bewerbung um einen Praktikumsplatz an!

Gut zu wissen!

Erasmus-Praktika nach dem Brexit

Praktika und Aufenthalte im Vereinigten Königreich können grundsätzlich auch weiterhin durch das Erasmus-Programm finanziell gefördert werden. Die Einreise ist allerdings teilweise nur mit einem Temporary Worker-Government Authorised Exchange Visum (GAE) möglich. Da Sie für die Beantragung des Visums eine Referenznummer benötigen (in der Regel von der Gastinstitution), kann dieser Prozess einige Zeit in Anspruch nehmen. Wenn Sie ein forschungsorientiertes Praktikum absolvieren, kann der Aufenthalt eventuell auch als „research stay“ erfolgen, wofür kein Visum nötig ist. Sprechen Sie das Thema Visum deshalb unbedingt direkt bei Ihrer Bewerbung an!

Digital Opportunity Traineeships

Die Digital Opportunity Traineeships sind eine europäische Initiative, die über das Programm Erasmus+ finanziert wird und Studierenden und Absolvent*innen die Möglichkeit bieten möchte, in einem Unternehmen im Ausland praktische und wertvolle Erfahrungen im Technologiebereich zu sammeln.

Förderung

Pro Studienphase (Bachelor, Master, Promotion) können Sie bis zu 12 Monate mit Erasmus+ in einem Erasmus+ Programmland verbringen (zuzüglich Großbritannien), im Staatsexamen 24 Monate. Durch ein Zweitstudium erhöht sich der Anspruch auf Förderung nicht.

Bisherige Erasmus-Auslandspraktika und Erasmus-Förderungen einer anderen Hochschule werden mit eingerechnet. 

Das Wichtigste im Überblick

  • Zahlung eines Mobilitätszuschusses. Die europäischen Zielländer sind dabei nach den durchschnittlichen Lebenshaltungskosten in drei Ländergruppen mit unterschiedlichen Fördersätzen unterteilt.
  • Zusatzförderung für mehr Chancengerechtigkeit und „grünes“ Reisen
  • Kostenlose Online-Sprachkurse
  • Unterstützung bei der Vorbereitung des Auslandsaufenthalts

Die monatlichen Förderraten sind für alle Hochschulen in Deutschland identisch und werden in der Regel jedes Jahr neu festgelegt.

1. Für Langzeitaufenthalte (2-12 Monate)

  • Ländergruppe 1: 750 € pro Monat (25 €/ Tag)
    Dänemark, Finnland, Irland, Island, Liechtenstein, Luxemburg, Norwegen, Schweden
  • Ländergruppe 2: 690 € pro Monat (23 €/ Tag)
    Belgien, Frankreich, Griechenland, Italien, Malta, Niederlande, Österreich, Portugal, Spanien, Zypern
  • Ländergruppe 3: 640 € pro Monat (21,33 €/ Tag)
    Bulgarien, Estland, Kroatien, Lettland, Litauen, Polen, Republik Nordmazedonien, Rumänien, Serbien, Slowakei, Slowenien, Tschechische Republik, Türkei, Ungarn

Die Auszahlung des Mobilitätszuschusses erfolgt in zwei Raten, zu Beginn und am Ende des Auslandspraktikums.

Das Dezernat Internationales informiert alle ausgewählten Erasmus-Praktikanten*innen über die nötigen Formalitäten und ist zuständig für die Verteilung der finanziellen Zuschüsse.

2. Für Kurzaufenthalte: 5 bis 30 Tage als Blended Mobility für Studierende bzw. Physical Mobility für Promovierende:

  • Einheitlicher Fördersatz
    79 €/Tag, für Tag 1 bis 14 des Auslandsaufenthalts
    56 €/Tag, ab Tag 15 bis 30 des Auslandsaufenthalts

Promovierende, die keine anderweitige Förderung für den Auslandsaufenthalt erhalten (beispielsweise über BIGS oder ein anderes strukturiertes Promotionsprogramme), können einen Reisekostenzuschuss beim Bonner Graduiertenzentrum beantragen.

Ansprechpartner: Dr. Robert Radu (E-Mail)

Förderung von „grünem Reisen“
Wenn Sie für die Reise in Ihr Gastland auf das Flugzeug und Schiff verzichten und stattdessen mit der Bahn, dem Bus, einer Fahrgemeinschaft oder auch dem Rad anreisen, erhalten Sie einen pauschalen zusätzlichen Zuschuss von 50 €. Außerdem können zusätzliche Reisetage bezuschusst werden.

BAföG-Empfänger*innen erhalten den regulären Mobilitätszuschuss. Der Anteil des Zuschusses, der über 300 € pro Monat liegt, wird jedoch auf den BAföG-Bedarf angerechnet. Selbst wenn Sie für Ihr Studium in Deutschland nicht BAföG-berechtigt sind, empfehlen wir Ihnen, sich auf der Website „BAföG“ des BMBF über Auslands-BAföG zu informieren.

Ein Stipendium des Deutschen Akademischen Austauschdienstes (DAAD) und eine Förderung im Rahmen von Erasmus+ können nicht gleichzeitig in Anspruch genommen werden.

Eine Erasmus Mundus-Förderung und ein Erasmus-Zuschuss können nicht gleichzeitig in Anspruch genommen werden.

Wenn Sie ein Stipendium von einer anderen Institution (z.B. Stiftung, Deutschlandstipendium) bekommen, erhalten Sie den regulären Erasmus-Fördersatz. Bitte informieren Sie Ihren Stipendiengeber aber über den Erasmus-Zuschuss.

In folgenden Lebenssituationen besteht die Möglichkeit, eine Zusatzförderung zu erhalten:

  1. Behinderung (ab GdB 20) oder nachgewiesene Behinderung, aufgrund derer ein finanzieller Mehrbedarf im Ausland besteht
  2. Chronische Erkrankung, in derem Zuge Mehrkosten im Ausland entstehen
  3. Mit Kind ins Ausland: Einen zusätzlichen Zuschuss für den Auslandsaufenthalt vergibt das Familienbüro. Hier finden Sie auch eine Leitfaden zum „Auslandsstudium mit Kind“.
  4. Berufstätige Studierende/ Promovierende (bei monatlichem Einkommen zwischen 451 € und 849 € netto im Rahmen einer nicht-selbständigen Beschäftigung)
  5. Erstakademiker*innen (Studierende/ Promovierende, deren Elternteile oder Bezugspersonen über keinen Hochschul- oder Fachhochschulabschluss verfügen)

Langzeitpraktika von 2 bis 12 Monaten:

Es werden hierfür monatlich 250,- € gezahlt.

Für 1. bis 3. gilt außerdem: Bei monatlichen Mehrkosten von über 250 € kann bis zu 2 Monate vor Ausreise alternativ ein Individualantrag gestellt werden (auch für eine vorbereitende Reise möglich).

Weitere Informationen finden Sie im Infoblatt Zusatzförderung (PDF).

Kurzaufenthalte von 5 bis 30 Tagen:
Einmalig 100,- € bis 150,- € zzgl. Reisekostenzuschuss (zzgl. Aufschlag bei grünem Reisen).

Weitere Informationen finden Sie im Infoblatt Zusatzförderung (PDF).

Sollten Teilnehmende aufgrund einer Behinderung, chronischen Erkrankungen oder wegen der Betreuung eines Kindes kein Vollzeitpraktikum durchführen können, können mit entsprechender Begründung auch Teilzeitpraktika gefördert werden.


Anerkennung von Praktika

Die Anerkennung von im Ausland erbrachten Leistungen ist in Erasmus+ von großer Bedeutung. Sie wird deshalb im Learning Agreement for Traineeships geregelt, das Sie vor Beginn Ihres Auslandspraktikums gemeinsam mit den verantwortlichen Personen Ihres Fachbereichs in Bonn und an der Praktikumseinrichtung ausfüllen und unterzeichnen lassen. Zusätzlich reichen Sie nach Abschluss des Praktikums ein Traineeship Certificate (Praktikumszeugnis) ein.

Kurzaufenthalte von Studierenden müssen einen Umfang von mindestens 3 ECTS haben. Diese sollten auch dementsprechend anerkannt werden. Diese Verpflichtung entfällt bei Promovierenden.


Kontakt

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Anne Bredendiek

Erasmus-Praktikum (Outgoing)

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  • Mittwoch (Telefon oder Zoom)
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Grundlage für die Teilnahme der Universität Bonn am Erasmus-Programm ist die Erasmus Charta für die Hochschulbildung.


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Dieses Projekt wurde mit Unterstützung der Europäischen Kommission finanziert. Die Verantwortung für den Inhalt dieser Veröffentlichung trägt allein der Verfasser; die Kommission haftet nicht für die weitere Verwendung der darin enthaltenen Angaben.

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