Über den Tellerrand

Mit Erasmus+ weltweit studieren

Mit dem europäischen Programm Erasmus+ außerhalb Europas studieren oder promovieren? Ja, dies ist in einigen Fächern möglich, denn Fachbereiche können auch mit Hochschulen weltweit Erasmus-Kooperationsprojekte eingehen.

Das Wichtigste in Kürze

Key facts

  • An einer außereuropäischen Partnerhochschule Ihres Fachbereichs studieren/ promovieren.
  • Für 2 bis 12 Monate (abhängig von der Partnerhochschule).
  • Erlass der Studiengebühren an der Partnerhochschule plus finanzielle Förderung.
  • Erlass der Studiengebühren an der Partnerhochschule.
  • Anerkennung der im Ausland erbrachten Studienleistungen.
  • Beratung und Bewerbung über den*die Programmkoordinator*in des Fachbereichs.
  • Vorbereitung durch die Universität Bonn und Betreuung an der Gasthochschule.
  • Bewerbungsfrist je nach Fachbereich.

Partnerhochschulen

Im Unterschied zu Erasmus+ Europa beteiligen sich an Erasmus+ weltweit nicht alle Fächer. Auch ist die Auswahl an Ländern und Partnerhochschulen geringer. Dies liegt daran, dass in Erasmus+ weltweit nur wenige, ausgewählte Projekte gefördert werden.

Länder, Fachbereiche und Partnerhochschulen

(offen nur für Promovierende)

Biologie

(offen nur für Promovierende)

Biologie

Medizin

Physik

(offen für Studierende und Promovierende)

Physik

Wirtschaftswissenschaften

(offen nur für Promovierende)

Geographisches Institut

(offen für Studierende und Promovierende)

Physik


Förderung

Pro Studienphase (Bachelor, Master, Promotion) können Sie bis zu 12 Monate mit Erasmus+ im Ausland verbringen, im Staatsexamen 24 Monate. Durch ein Zweitstudium erhöht sich der Anspruch auf Förderung nicht.

Bisherige Erasmus-Auslandspraktika und Erasmus-Förderungen einer anderen Hochschule werden mit eingerechnet.

Häufig gestellte Fragen

  • Studienplatz an der Partnerhochschule.
  • Mobilitätszuschuss für die Dauer des Studienaufenthalts.
  • Reisekostenpauschale.
  • Zusatzförderung für mehr Chancengerechtigkeit und „grünes Reisen“ (siehe unten).
  • Zuschuss: 700 € pro Monat
  • Einmalige Reisekostenpauschale: in Abhängigkeit von der tatsächlichen Entfernung, wird über den Erasmus-Distance Calculator berechnet.

In folgenden Lebenssituationen können Sie eine Zusatzförderung in Höhe von monatlich 250 € erhalten:

  1. Behinderung (ab GdB 20)
  2. Nachgewiesene Behinderung, aufgrund welcher ein finanzieller Mehrbedarf im Ausland besteht.
  3. Chronische Erkrankung, aufgrund welcher ein finanzieller Mehrbedarf im Ausland besteht.
  4. Mit Kind ins Ausland:
    Einen zusätzlichen Zuschuss für das Auslandsstudium vergibt das Familienbüro. Hier finden Sie auch eine Leitfaden zum „Auslandsstudium mit Kind“.
  5. Berufstätige Studierende/ Promovierende bei monatlichem Einkommen über 450 € und und unter 850 € netto im Rahmen einer nicht-selbständigen Beschäftigung.
  6. Erstakademiker*innen: Studierende/ Promovierende, deren Elternteile oder Bezugspersonen über keinen Hochschul- oder Fachhochschulabschluss verfügen.

Für a bis d gilt außerdem: Bei monatlichen Mehrkosten von über 250 € kann bis zu 2 Monate vor Ausreise alternativ ein Individualantrag gestellt werden (im Fall einer Behinderung auch für eine vorbereitende Reise möglich). 

Weitere Informationen finden Sie im Infoblatt Zusatzförderung (PDF).

Wenn Sie für die Reise in Ihr Gastland auf das Flugzeug verzichten und stattdessen mit der Bahn, dem Bus, einer Fahrgemeinschaft oder auch dem Rad anreisen, können Sie für einige Zielländer einen erhöhten Reisekostenzuschuss sowie die Förderung zusätzlicher Reisetage bekommen. Weitere Informationen erhalten Sie nach erfolgreicher Bewerbung.

Hier steht Ihr Aufklapp-Text, der sich mit Klick auf den Titel oder das + ausklappt und mit erneutem Klick auf den Titel oder das - wieder einklappt.

BAföG-Empfänger*innen erhalten den regulären Erasmus-Mobilitätszuschuss. Der Anteil des Mobilitätszuschusses, der über 300 € pro Monat liegt, wird jedoch auf den BAföG-Bedarf angerechnet. Selbst wenn Sie für Ihr Studium in Deutschland nicht BAföG-berechtigt sind, empfehlen wir Ihnen, sich auf der Website „BAföG“ des BMBF über Auslands-BAföG zu informieren. Ausnahme: Zusatzförderung für mehr Chancengerechtigkeit von monatlich 250 € bei Behinderung, chronischer Erkrankung oder Auslandsstudium mit Kind (gilt nicht für berufstätige Studierende und Erstakademiker*innen). 

Ein Stipendium des Deutschen Akademischen Austauschdienstes (DAAD) und eine Förderung im Rahmen von Erasmus können nicht gleichzeitig in Anspruch genommen werden.

Eine Erasmus Mundus-Förderung und ein Erasmus-Zuschuss können nicht gleichzeitig in Anspruch genommen werden.

Wenn Sie ein Stipendium von einer anderen Institution (z.B. Stiftung, Deutschlandstipendium) bekommen, erhalten Sie den regulären Erasmus-Fördersatz. Bitte informieren Sie Ihren Stipendiengeber aber über den Erasmus-Zuschuss.


Bewerbung

Häufig gestellte Fragen

Voraussetzungen

  • Sie studieren oder promovieren in einem Studiengang, in dem es ein Projekt in Erasmus+ weltweit gibt. 
  • Sie sind zum Zeitpunkt der Bewerbung und während des gesamten Auslandsaufenthalts regulär an der Universität Bonn eingeschrieben. Als Promovierende*r können Sie alternativ auch einen Nachweis der Promotion vorlegen.
  • Ihre Staatsangehörigkeit spielt keine Rolle.
  • Ihre Auslandsstudium dauert mindestens 2 und maximal 12 Monate.
  • Sie verfügen über ausreichende Sprachkenntnisse des Ziellandes bzw. der Unterrichtssprache der Partnerhochschule.
  • Weitere fachspezifische Voraussetzungen: Bitte informieren Sie sich hierzu bei dem*der Programmkoordinator*in in Ihrem Fachbereich.

Im Bachelor, Master und Promotion beträgt die maximale Aufenthaltsdauer je 12 Monate, Staatsexamen maximal 24 Monate. Durch ein Zweitstudium erhöht sich der Anspruch auf Förderung nicht. Bisherige Erasmus-Förderungen (Studium und Praktikum) einer anderen Hochschule werden mit eingerechnet.

Sie bewerben sich bei der Programmkoordination Ihres Fachbereichs. Diese legt auch die fachbereichsinternen Bewerbungstermine fest.

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Nach der Auswahl durch den Fachbereich registrieren Sie sich im Portal für Austauschprogramme des Dezernat Internationales. Das Dezernat Internationales unterstützt Sie bei der organisatorischen Vorbereitung Ihres Erasmus-Aufenthalts und zahlt Ihnen den Mobilitätszuschuss aus.

Die Registrierung beim Dezernat Internationales ist eine Formalie  der Universität Bonn für die Auszahlung der Erasmus-Förderung. Sie ist unabhängig von der Nominierung an der Gasthochschule, die durch die Programmkoordination an Ihrem Fachbereich erfolgt. Die Auszahlung der 1. Rate der Förderung erfolgt frühestens einen Monat vor dem Beginn des Auslandsstudiums.

Online-Registrierung


Download


Anerkennung von Studien- und Prüfungsleistungen

Anerkennung ist im Erasmus-Programm von großer Bedeutung, und sie ist klar geregelt. Das sogenannte Learning Agreement ist das zentrale Erasmus-Dokument, das Sie vor dem Beginn ihres Auslandsstudiums gemeinsam mit den verantwortlichen Personen Ihres Fachbereichs in Bonn und an der Partnerhochschule ausfüllen müssen. Dort tragen Sie sowohl die Kurse ein, die Sie an der Partnerhochschule belegen möchten, als auch die Bonner Module, die durch die Kurse an der Partnerhochschule ersetzt werden sollen.

Nach Ihrem Auslandsaufenthalt können Sie unter Vorlage Ihres Learning Agreements und des Transcript of Records (Zeugnis) der Partnerhochschule die Anerkennung der im Ausland erbrachten Studienleistungen bei Ihrem zuständigen Prüfungsamt/ Prüfungsausschuss beantragen.

Details zum Anerkennungsverfahren finden Sie entweder auf den Internetseiten Ihres Instituts, oder fragen Sie Ihre*n Programmkoordination.


Kontakt

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Gudrun Hille

Erasmus-Studium (Outgoings)

0.003

Poppelsdorfer Allee 53

53115 Bonn

Öffnungszeiten

Bitte buchen Sie einen Termin über eCampus

  • Dienstag (in Präsenz)
    10.00 - 12.30 Uhr

  • Donnerstag (Telefon oder Zoom)
    13.30 - 16.00 Uhr

  • und nach Vereinbarung

Grundlage für die Teilnahme der Universität Bonn am Erasmus-Programm ist die Erasmus Charta für die Hochschulbildung.


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Dieses Projekt wurde mit Unterstützung der Europäischen Kommission finanziert. Die Verantwortung für den Inhalt dieser Veröffentlichung trägt allein der Verfasser; die Kommission haftet nicht für die weitere Verwendung der darin enthaltenen Angaben.

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